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Hannes Damm

GRÜNE 09.11.2023 Sitzungen 8/67

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, ja, es geht um die Stelle in der Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V. Am 9. Dezember 2022 hat der Landtag im Rahmen der Nachtragshaushaltsverhandlungen für das Jahr 2023 mit den Stimmen von SPD, LINKEN, GRÜNEN und FDP einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Darin hieß es unter anderem, Zitat: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, … die Landesenergie- und Klimaschutzagentur … zu einem leistungsfähigen Beratungs- und Kompetenzzentrum für die Energiewende auszubauen, dafür muss nicht nur die aktuelle Personalstärke erhalten bleiben, sondern jeweils eine bedarfsgerechte Personalausstattung für die Beratung zur Umsetzung der (kommunalen) Wärmewende, einer Koordinierung der Klimaschutzmanagerinnen … sowie für die Unterstützung bei der Aushandlung der Beteiligung von Kommunen an den Erträgen der erneuerbaren Energien vor Ort zusätzlich geschaffen werden.“ Wenn man aktuell Planstellen und Projektstellen addiert, wurde die Personalstärke zwar erhalten, aber die Anforderungen der personellen Verstärkung, um sie zu einem, Zitat, „leistungsfähigen Beratungs- und Kompetenzzentrum für die Energiewende auszubauen“, wurden offenbar nicht weiter umgesetzt, bisher keine, Zitat, „bedarfsgerechte Personalausstattung“ für die drei Bereiche „Beratung Umsetzung kommunale Wärmewende“, „Koordinierung der Klimaschutzmanagerin“ und „Unterstützung bei der Aushandlung und Beteiligung von Kommunen“ und so weiter und so weiter, und zwar, Zitat, „zusätzlich geschaffen“. Auch im Entwurf der Landesregierung zum Doppelhaushalt 2024/2025 ist dazu leider gar nichts zu finden. Wann und wie genau gedenkt die Landesregierung, diesen Beschluss des Landtages endlich umzusetzen? Und warum ist eine Umsetzung im gesamten letzten Jahr noch nicht erfolgt?

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