Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie befragen mich ja in Stellvertretung der Justizministerin, dann gilt das eben Gesagte: Zu laufenden Ermittlungsverfahren wird die Ministerin – im Übrigen habe ich das Gleiche Ihnen in der letzten Sitzung als Innenminister an die Hand gegeben – in öffentlicher Sitzung keine entsprechenden Auskünfte geben, schon um zu vermeiden, dass die Unabhängigkeit der Justiz infrage gestellt wird, aber auch, um im Zweifel Ermittlungen zu gefährden. Der Ermittlungsstand dürfte weitgehend dem entsprechen, was ich Ihnen beim vergangenen Mal grob dargestellt habe. Ich will deswegen mit einem Augenzwinkern darauf hinweisen, dass Sie die Staatsanwaltschaft zunächst in erhebliche Arbeitslast gebracht haben, weil das Datum, was Sie in der Frage angaben, falsch war, die meine Antwort vom letzten Mal nicht kannten, die dann irgendwann aus dem Altstadtfest und dem falschen Datum das richtige Datum gemacht haben und zwischenzeitlich feststellen, in der Staatsanwaltschaft gibt es bislang kein Ermittlungsverfahren. Bekannt geworden ist aber über Ihre Frage, dass, wie letztes Mal hier im Landtag bereits berichtet, die Kriminalpolizei hier in Schwerin entsprechende Verfahren führt.
