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Christian Pegel

09.11.2023 Sitzungen 8/67

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dann war ich eben vielleicht zu schnell in der Formulierung. Die Ausreiseberatung ist eine verpflichtende Aufgabe des Bundes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das diese auch anbietet. Der Bund hat angekündigt, dass er genau diese Beratung ausweisen wird. Es bildet sich allerdings dann nicht im Landeshaushalt ab, sondern muss sich in den entsprechenden Haushaltsberatungen des Bundes abbilden, für die ich Ihnen allerdings jetzt keine Antwort geben kann, wo und in welchem Umfang das geschieht. Uns treibt um, dass wir zum Teil mit Geld helfen, mit Unterstützung helfen, wenn Ausreisefreiwilligkeit vorliegt. Und genau an der Stelle knüpfte mein Hinweis eben an. In der Haushaltsstelle, die es schon immer gegeben hat, die Sie auch weiterhin finden, gibt es in den entsprechenden Bemerkungen auch weiterhin die Möglichkeit, genau da zu unterstützen. Das kann Situationen betreffen, wo jemand hier noch Außenstände hat, die wir begleichen, damit er dann guten Gewissens fahren kann. Das kann darum gehen, dass wir bei den Rückreisekosten helfen. Es kann zuweilen darum gehen, dass vor Ort, vor allen Dingen bei mehrjähriger Abwesenheit, ein erster Einstieg wieder ermöglicht wird. An all den Stellen haben wir in der Vergangenheit geholfen und werden das auch weiterhin tun, aber noch mal bewusster die entsprechend vom Bund initiierten Beratungsstellen bitten, das auch in den Beratungen ausdrücklich anzubieten.

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