Christian Pegel
Vielen Dank! Ich bitte vorweg, das gilt für beide Fragen, um folgende Berücksichtigung: Das, was ich Ihnen vortragen kann aus polizeilicher Sicht, sind Recherchen in einem polizeilichen Informations- und Auswertungssystem. Da können Sie nach gewissen Räumen suchen mit gewissen Daten, und genau das ist hier geschehen, damit wir übereinstimmend dabei sind, was sozusagen der Antwort zugrunde liegt. Erste Frage lautet ja, gab es Polizeieinsätze im Kontext der Asylunterkunft oder in der Asylunterkunft Upahl. In der Asylunterkunft Upahl kam es seit dem 04.10.2023 – das dürfte in etwa mit dem Tag übereinstimmen, zu dem der Bezug erfolgt ist – keine polizeilichen Einsätze, aber am 05.11. gab es in der Nähe der Unterkunft einen Einsatz wie folgt: In der Nähe der Unterkunft ist es zu Beschädigungen eines Kraftfahrzeuges, und zwar eines afghanischen Geschädigten, gekommen. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnte bekanntgemacht werden, dass Tatverdächtige die Reifen des an der Straße, also öffentlich geparkten Fahrzeuges zerstachen und außerdem Spiegel und Scheiben beschädigt worden sind. Es hatte zuvor WhatsApp-Beleidigungen und -Drohungen gegenüber dem Fahrzeuginhaber gegeben. Und auf der Grundlage konnten zwei andere Tatverdächtige, die Bewohner der Unterkunft sind, ermittelt werden. Soweit Sie auf Netto-Märkte abzielen, es gibt zwei in Grevesmühlen, habe ich gelernt in den polizeilichen Hinweisen an mich in der Vorbereitung hierauf. Ich würde einfach – das sind zwei verschiedene Ketten, die dahinterstehen –, ich würde einfach beide Netto-Märkte nacheinander benennen, ohne sie zu konkretisieren. In einem abgefragten oder in einem der beiden Netto-Märkte hat es im abgefragten Zeitraum einen polizeilichen Einsatz wegen Ladendiebstahls am 24. Oktober gegeben. In dem Fall hat eine 61-jährige, nach bisherigem Ermittlungsstand eine 61-jährige alkoholisierte deutsche Tatverdächtige einen Schokoladenriegel entwendet. In dem anderen Netto-Markt kam es bereits am 04.10.2023 zu zwei Einsätzen, nein, seit dem 04.10. zu zwei Einsätzen. In einem Falle, am 24. Oktober, hat ein Mülleimer im Außenbereich gebrannt. Ein Tatverdächtiger ist dazu nicht ermittelbar gewesen bislang. Und es hat einen zweiten Einsatz gegeben der Polizei – wir gucken jetzt einfach in diesem räumlichen Kontext –, und zwar einen Verkehrsunfall am 1. November auf dem Parkplatzgelände eines Netto-Marktes dort. Dort ist Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstattet worden, Sachschaden am Pkw circa 1.000 Euro. Auch hier gibt es bislang offenbar keinen – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist immer nicht ganz einfach – ermittelten Tatverdächtigen. Es hat außerhalb – Sie hatten nach strafrechtlichen Ermittlungen gefragt – gleichwohl, es hat außerhalb strafrechtlicher Ermittlungen einen sogenannten Gefahrenabwehrsachverhalt gegeben, der aber nicht in eine strafrechtliche Ermittlung gemündet ist. Am 24. Oktober hat ein Mitarbeiter des Wachschutzes eines der beiden Netto-Märkte eine weibliche Person der Polizei gemeldet, die im Einkaufszentrum trotz mehrfacher Aufforderung nicht zum Verlassen des Ladenlokals bereit gewesen ist, obwohl das Geschäft bereits geschlossen hatte. Die eingesetzten Beamten sind dann auf die deutsche Verantwortliche zugegangen, die erkennbar stark alkoholisiert gewesen ist und im Übrigen darüber hinaus geistig verwirrt gewirkt hat. Sie hatte deutliche Schwierigkeiten, sich selbst aufzurichten, überhaupt geradezustehen oder sich zu bewegen. Es ist ein Rettungswagen hinzugezogen worden, der sie in das Krankenhaus Grevesmühlen verbracht hat. Das sind die Kontexte, die die entsprechenden PIAV-Ermittlungen ergeben haben. Das, was Sie zu Beginn an Besorgnissen geäußert haben, bildet sich in den polizeilichen Feststellungen nicht ab.
