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Thomas Diener

CDU 22.09.2023 Sitzungen 8/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also offenbar kommt das wichtigste Thema immer zum Schluss des Sitzungstages. Das soll man auch erst mal hinkriegen. Frau van Baal hat es ja angesprochen, wir standen vor dem Risiko, dass es das dritte Mal verschoben wird. Das wäre insofern nicht so ganz schlimm gewesen. Also dass dieses Thema Düngeverordnung noch die ganze Legislatur betreffen wird, das können wir, glaube ich, schon mal ankündigen. Wer also denkt, heute am Freitagnachmittag ist das Thema abgeräumt, das wird mitnichten so sein. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Ich weiß auch gar nicht, ob ich mich dazu überhaupt äußern darf, weil ich komme ja auch aus der Abteilung „Hopfen und Malz verloren“. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Welche ist das?) Aber das war diese Abteilung irgendwie. (Thore Stein, AfD: Oha!) Jedenfalls hatte Herr Dr. Terpe so eine … (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also man kann nicht genau die einzelne Reihe sehen, aber ich fühlte mich angesprochen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da vorher waren ja auch Hopfen und Malz verloren.) Ach so, ich bin ja froh, wenn das sozusagen nicht generell gilt zu umweltpolitischen oder landwirtschaftlichen Themen. Wenn das auf den einen Fall bezogen war, ist das ja vielleicht ganz in Ordnung. Ja, die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete beziehungsweise eutrophierten Gebiete erfolgte nach Aussage des zuständigen Fachministers, auch wenn er heute nicht dabei ist, wissenschaftlich fundiert und rechtskonform – das wurde mehrfach gesagt –, also über Jahre hinweg wissensbasiert und wissenschaftlich fundiert. Nur, dass das wissenschaftliche Modell auf – bei uns zumindest – lediglich 824 Messstellen im ganzen Land basierte und die so rechtskonforme Ausweisung vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald einkassiert wurde, hat das Ganze doch schon beim ersten Mal so ein bisschen ins Wackeln gebracht. Und das klang eben schon an, wir hatten ja mehrere Varianten schon in der Düngeverordnung, und ich glaube, wir sind keine Propheten, wenn wir sagen, es wird noch nicht die letzte gewesen sein, jedenfalls diese Fassung, die wir jetzt hier haben. Es wurde also auch oftmals mit Strafzahlung von der Europäischen Union von 800.000 Euro gedroht, so nach dem Motto, also wir müssen uns schon nach Europa richten. In anderen Politikbereichen ist das oft nicht so. Wir hatten heute andere Beispiele im Rahmen des Green Deals zum Beispiel, wo man das dann nicht so machen muss. Es ist also schon putzig, wenn man sich mal nach EU-Regelung richten muss und mal auch nicht. Ich weiß auch nicht, wer das letzten Endes entscheiden will. Und da wurde aber auch dann gesagt, dass also andere Bundesländer, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen, die deutlich weniger Fläche als Rote Gebiete ausgewiesen haben, in ihren Ausweisungsverfahren substanzielle Fehler gemacht hätten, die durch die Europäische Kommission auch gerügt worden wären. Wenn es so gewesen wäre, hätten die Dinger ja auch kippen müssen. Doch jetzt, wo das sozusagen alle Bundesländer ausgewiesen haben, ist dieses Vertragsverletzungsverfahren relativ kurzfristig gegen Deutschland eingestellt worden. Da stellt sich so für manchen Betroffenen in den verschiedenen Bundesländern schon mal die Frage, auf welcher wissenschaftlichen und rechtlichen Basis erfolgte die Ausweisung, wenn sozusagen – es klang eben auch schon an – ähnliche Messwerte in Grundwasserkörpern zu völlig unterschiedlichen Roten Gebieten und Verordnungen in den einzelnen Bundesländern geführt haben. Und auch bei uns haben wir natürlich eine Odyssee in einigen Regionen hinter uns, wenn man also nicht regional guckt, sondern im zeitlichen Ablauf. Also ich kenne auch Unternehmen, die hatten 2 bis 3 Prozent der Betriebsfläche im ersten Entwurf als Rote Gebiete ausgewiesen, waren dann eventuell in der zweiten Variante bei 0 Prozent und der dritten Variante bei 80 Prozent ihrer Flächen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) je nachdem, ob sie nun gerade in so einem Wassereinzugsgebiet waren oder nicht. Das ist schon bemerkenswert, wenn also drei Varianten bei uns im Bundesland schon herrschen und die also auch mit knallharter wissenschaftlicher Basis auseruiert wurden. Da fragt man sich natürlich, wie sieht die vierte oder fünfte Variante dann aus. Die kann nach oben gehen oder nach unten gehen. Dass so ein Verfahren natürlich zu Unmut und Vertrauensverlust führt, sowohl bei den Betroffenen als auch bei allen anderen Leuten, leuchtet jedem ein. Es wurde ja auch schon gesagt, Wasser muss sauber sein. Die Frage ist natürlich, von welcher Basis man ausgeht und was man daraus macht, sonst kann es also auch nicht besser werden. Und auch aus diesem Grund hat meine Fraktion in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Anträge in den Landtag eingebracht, um eine verursachergerechte Ausweisung der Roten Gebiete auf Grundlage von ausreichend Messstellen zu ermöglichen. Und auch als Koalitionspartner haben wir mit der Ministerpräsidentin und dem zuständigen Minister der SPD gesprochen. Zusagen in diesem Bereich wurden nicht eingehalten. Ich kann mich also auch entsinnen an Aussagen auf dem Landesbauerntag vor zwei Jahren, macht euch keinen Kopf, zu den Landwirten, und am Ende kam es viel, viel schwieriger, als überhaupt absehbar war. So ist es auch verständlich, dass die Anhörung zur Ausweisung der Roten Gebiete im Agrarausschuss zu völlig unterschiedlichen Erkenntnissen offenbar geführt haben muss bei den verschiedenen Fraktionen. Die Datenlage war relativ klar. In einem waren sich in dem Ausschuss im Prinzip alle einig, sowohl die Fachleute als auch die Mitglieder des Ausschusses: Die Anzahl der Messstellen in Mecklenburg-Vorpommern zur Ausweisung der Roten Gebiete ist bei Weitem nicht ausreichend und muss zügig ausgebaut werden. Nur so lässt sich eine verursachergerechte Ausweisung oder Reduzierung der bisher ausgewiesenen Roten Gebiete umsetzen. Ich erinnere in dem Zusammenhang aber auch ganz gern an den Ausspruch von Minister Dr. Till Backhaus, es sind also absolut ausreichend und genügend Messstellen zur Ausweisung vorhanden. Das steht also in diametralem Gegensatz, also die Aussagen des Ministers und die Ergebnisse der Anhörung an der Stelle auch. Ich kann es persönlich nachvollziehen, wenn er selbst sagen würde, wir haben auch noch nicht mal genügend Messstellen und alles andere war auch falsch, aber damit wird es natürlich auch nicht besser. Das heißt, wir unterstützen den Antrag der FDP hier und haben also auch einen Änderungsantrag eingereicht. Zum einen haben wir die, ich sage mal, Entfristung, dass jetzt das Ganze etwas kurzfristiger ist, beantragt, und wir haben gefordert, dass wir die Berechnungsmethoden an die Modelle von Schleswig-Holstein und Brandenburg anlehnen, denn die Messverfahren und die Messwerte sind das eine, und wenn man sie weiter berechnet, das ist ein ganz zweites paar Schuhe. In weiten Teilen ist das für die meisten ja eine komplette Blackbox, das heißt, man gibt vorne einen Wert rein, hinten kommt ein Wert raus, der fast nichts mehr im Einzelfall zu tun hat mit dem Wert, der also vor dem in die Berechnung eingegangen ist. Das ist also auch nur noch für Statistiker und Biochemiker zu verfolgen. Insofern ist es ja einschlägig, dass Bundesländer, die also deutlich mehr Wasser rundherum haben, deutlich höheren Viehbesatz haben, deutlich niedrigere Werte, Nitrat im Grundwasser haben, als man normalerweise hätte erwarten können und müssen. Insofern werbe ich sowohl für den Antrag der FDP als auch natürlich für unseren Änderungsantrag, auch wenn Freitagnachmittag ist. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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