Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut – in diesem Fall trifft das aber nicht zu. Nach insgesamt drei Anläufen stand im Januar dieses Jahres die zumindest gegenwärtig gültige Gebietskulisse zur Ausweisung der Roten Gebiete in Vorpommern fest. Insgesamt 429.218 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, fast 32 Prozent der gesamten Agrarfläche unseres Bundeslandes, werden nun pauschalen Düngerrestriktionen unterzogen, mit einschneidenden ackerbaulichen Auswirkungen. Grundlage dieses ganzen Desasters ist die EU-Nitratrichtlinie, der sich Deutschland in gewohnter Untertanmanier unterworfen hat und übereifrig sein Belastungsmessnetzwerk als repräsentative Größe für die Nitratbelastung im deutschen Grundwasserleiter nach Brüssel gemeldet hat. Andere europäische Staaten waren da deutlich objektiver oder einfach pfiffiger, und so hat Deutschland vor Malta die schlechtesten Nitratwerte in der ganzen EU. Wer es glauben mag! Aber diese Erzielung kommt vielen grünen NGOs natürlich sehr gelegen, und das Ergebnis, das sehen wir jetzt auch hier in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen desaströsen 32 Prozent Roter Gebiete unserer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Seltsam ist in diesem Zusammenhang übrigens – Frau van Baal hat es eben angesprochen –, dass bei dem vorherigen Entwurf lediglich 13 Prozent der Landesfläche betroffen waren. Dass da erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufkommen, dürfte wohl kaum verwundern. Nun basiert diese Ausweisung auf den Werten von knapp 900, also etwas weniger, 873, glaube ich, Messstellen. Das klingt erst mal relativ viel, ist aber in Anbetracht von 1,36 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche dann doch eher wenig und entspricht auch nicht der von der heiligen EU geforderten Messstellendichte. Kritik kommt auch auf, da bei der Erhebung dieser Belastungswerte in Mecklenburg-Vorpommern auch die Denitrifikation mit eingerechnet wurde, die ein natürlicher biochemischer Vorgang im Boden ist. Es wird also fast schon spekulativ angenommen, was denn an Nitrat im Grundwasser ankommen würde, würde dieses Nitrat nicht vorher abgebaut werden. Hintergrund scheint die Befürchtung der Erschöpfung der natürlichen Denitrifikationspotenziale im Boden zu sein. Aber das wird nach wie vor kontrovers diskutiert und ist meines Wissens nach auch noch nicht endgültig klar, wovon dieser Prozess letztlich abhängig ist und inwieweit sich da die Reserven erschöpfen können oder eben nicht erschöpfen können. Da spielen eine ganze Menge an Faktoren rein: Bodenzusammensetzung, Flurabstand zum Grundwasser und natürlich auch die klimatischen Bedingungen im Boden selber. Dieses Vorgehen stellt somit eine fast schon pathologische Auslegung des Vorsorgeprinzips dar, welches hier jetzt zur Anwendung kommen soll. Und dieses Vorsorgeprinzip führt dann dazu, dass einzelne Grenzwertüberschreitungen zur Ausweisung ganzer Landstriche als Rote Gebiete freigegeben wurden. Das zuständige Landwirtschaftsministerium oder Lebensministerium, wie es sich ja gerne nennt, hat also durchaus den gegebenen Auslegungsspielraum, den auch diese Verordnung lässt, wie die meisten Brüsseler Verordnungen, dahin gehend genutzt, um eine möglichst scharfe Restriktion über die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu ziehen. Wir haben es eben gehört, also Nachbarbundesländer wie Brandenburg, die eine ähnliche Bodenzusammensetzung haben, also auch sehr sandig, sehr durchlässig, deutlich weniger als fünf Prozent, Schleswig-Holstein mit einer höheren Viehdichte und einer intensiven Landwirtschaft, auch nur knappe neun Prozent. Also es ist schon sehr seltsam, was hier in unserem Bundesland passiert ist. Wir haben also eine vergleichsweise geringe Viehdichte, die ja auch dank der hervorragenden Landwirtschaftspolitik in diesem Land in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gesunken ist. Und somit haben wir in Mecklenburg-Vorpommern, abgesehen von NRW, die schärfsten Auflagen zur Düngung in ganz Deutschland. Ein Bundesland, das einen weltweit einzigartigen Gunststandort des Ackerbaus darstellt und dessen Landwirtschaft zu den modernsten weltweit zählt, legt sich so einfach mal selbst in Ketten. Dabei ist oftmals überhaupt nicht klar, woher die gemessenen Nitrate wirklich stammen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Die Verursacherfrage wird ganz bewusst ignoriert. Auch die zeitliche Komponente bleibt vollkommen außer Acht. Aus welcher Zeit stammt das Nitrat, welches sich den Weg aus dem Flughorizont in den Grundwasserleiter sucht? Sind es Nachwirkungen aus einer Zeit, in der ein gezieltes Düngemanagement noch ein Fremdwort war und das Motto „Viel hilft viel“ galt, oder sind es natürliche Bodenprozesse, die nur bedingt durch die Düngungen beeinflusst werden? Alles offene Fragen, die man sich hier relativ einfach mal zur Seite schieben lassen hat. Der Boden stellt nämlich nach wie vor ein ziemlich großes Geheimnis dar, und es ist nicht unbedingt klug, sich hier Allwissenheit zu attestieren und davon auch noch sehr scharfe Gesetze abzuleiten zulasten unserer Landwirtschaft. Worüber wir aber ganz gut Bescheid wissen, dass sind die Folgen, die diese Düngerestriktionen für den praktischen Ackerbau haben. Dabei ist bekannt, dass der überwiegende Teil der landwirtschaftlich bedingten Nährstofffracht im Herbst nach der Ernte in Richtung Grundwasser auftritt. Und dies liegt vor allem an der durch Mineralisation aus organischer Substanz entstehenden Stickstofffrachten, die nur bedingt im Boden gebunden werden können. Die aktuell gültige Düngeverordnung, die ja aus einer jahrzehntelangen Erfahrung und Versuchen erwachsen ist, versucht hier zumindest immer wieder, auch anhand neuester Erkenntnisse, umweltverträgliche Obergrenzendüngung bei gleichzeitiger Bewahrung oder dem Versuch, eine Erreichung einer Ertragsmaximierung abzubilden. Eine Reduzierung jetzt um pauschale 20 Prozent der Düngung wird also nur einen begrenzten Einfluss auf die Stickstofffracht in Richtung Grundwasser haben. Das hat letztlich auch schon der Irrweg, den Dänemark beschritten hat, deutlich gezeigt, wo man mittlerweile auch schon wieder zurückrudert, denn die massiven Beschränkungen der Stickstoffdüngung in Dänemark haben einfach nur dazu geführt, dass man sich seinen eigenen Qualitätsweizenanbau komplett ruiniert hat und mittlerweile auch landwirtschaftliches Investitionskapital in Dänemark einfach abgezogen wird und in Richtung Osteuropa verlegt wird, womit wir wieder bei der Frage sind, inwieweit wir es uns moralisch eigentlich immer erlauben, die Umweltkosten ins Ausland zu verlegen. Und eins ist relativ sicher, die pauschale Kürzung der Stickstoffdüngung hat eine ganz klare Auswirkung auf die Ertragshöhe und die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, Stichwort hier „Rohproteingehalt bei Weizen“, aus dem sich die Backfähigkeit ableitet und so weiter. Nun können Sie natürlich entgegenhalten, dass es doch auch eine Frage der Sortenwahl sein kann, dass es doch auch backfähigen Weizen geben kann mit geringen Proteingehalten. Das stimmt auch alles, aber das große Problem ist, dass wir unseren Weizen auf einem internationalen Markt verkaufen, und den werden unsere Bedenken recht wenig interessieren. Da gelten nun mal ganz bestimmte Parameter, das sind die Erntemenge und der Proteingehalt für Backweizen, und daran bemisst sich eben auch der Erlös der Landwirte. Und wenn Sie dann eben mal einen nicht unerheblichen Teil Ihrer gesamten Weizenanbaufläche anstatt als Backweizen als Futterweizen verkaufen dürfen, dann ist das schon nicht unbedingt angenehm für das Betriebsergebnis. Und so werden die Betriebe in den Roten Gebieten also zwangsläufig in eine Gewinnminderung hineinschlittern. Das kann man auch nicht vollends kompensieren durch dann gern geforderte breitere Fruchtfolgen oder noch weitere pflanzenbauliche Maßnahmen, wie beispielsweise eine gezielte Vorfruchtwahl vor beispielsweise stickstoffbedürftigen Kulturen wie Raps oder Weizen. Dem sind letztlich Grenzen gesetzt. Und auch das Ausweichen auf Alternativkulturen mit einem geringeren Stickstoffbedarf, wie beispielsweise Zuckerrübe, Kartoffel oder Mais, da sind in erster Linie Grenzen der Aufnahmefähigkeit der Agrarmärkte gesetzt. Wir merken also, das Ganze wird sich letztlich massiv auf die Ergebnisse unserer Betriebe auswirken, insbesondere in Anbetracht von 32 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das ist nicht gerade wenig, das ist ein Drittel unserer Nutzfläche. Und wenn wir uns mal angucken, wo diese Roten Gebiete liegen, die liegen tatsächlich dort, wo die höchsten Ertragspotenziale unserer Landwirtschaft liegen in Mecklenburg-Vorpommern. Somit dürfte also das Ergebnis wirklich einschlagend sein für die Betriebsergebnisse landesweit. Jetzt ist natürlich die Frage, worin besteht ein praktikabler Lösungsansatz. Stellen wir erst mal fest: Ja, es gibt sicherlich punktuell Überschreitungen der zulässigen Nitratgehalte an einzelnen Messstellen, das kann man gar nicht wegdiskutieren, die gibt es. Diesen Überschreitungen soll und muss dann selbstverständlich auch nachgegangen werden. Und infolgedessen kann und muss es dann auch zur Überprüfung der Nährstoffsalden jener Betriebe kommen, die in dem Anstrombereich der Messstellen wirtschaften. Das ist also ein ganz entscheidender Fakt, dass wir sagen, wir müssen auf das Verursacherprinzip abstellen, müssen gucken, wo wird überschritten und woran kann das liegen, anstatt pauschal einfach ganze Regionen da in Sippenhaft zu nehmen. Wenn wir also nur einen Betrieb identifizieren, wo es eventuell nicht so richtig klappt mit den Nährstoffsalden, dann ist da eine entsprechende Beratung anzusetzen erst mal, da kann unter die Arme gegriffen werden. Wir haben dafür auch landeseigene Beratungsinstitute. Das ist doch ein sinnvoller Weg. Und wenn wir also eine nachhaltige Reduzierung von Nährstofffrachten im ganzen Land erreichen wollen, dann funktioniert das eben über eine konsequente und umfassende Düngebedarfsermittlung, die ja in den Betrieben schon weitestgehend durchgeführt wird, letztlich auch über die Optimierung der organischen Düngung, wo nach wie vor auch noch viele Fragezeichen stehen, durch die Anpassung von Fruchtfolgen, hatte ich schon erwähnt, und ganz entscheidend auch natürlich durch technische Innovationen, durch Züchtung, durch Weiterentwicklung von Pflanzenschutz, der letztlich auch Garant ist für einen hohen Ertrag, der wiederum auch Nährstoff bindet. Und ganz wichtig ist eben auch das Zukunftspotenzial, die Digitalisierung, Stichwort „teilflächenspezifische Bewirtschaftung“. Hier darf ich gern noch mal in Richtung Koalition erwähnen, dass Sie auch versprochen haben, das RTK-Signal in ganz Mecklenburg-Vorpommern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gerne können Sie vielleicht gleich mal ausführen, wann das kommen soll. Und in diesem Sinne werbe ich ganz klar dafür, dass wir Probleme, die es geben mag, durch Innovation und gute fachliche Praxis lösen, anstatt durch die bekannten, von Ihnen gern ins Feld geführten Restriktionen und Verbote. Wir stimmen dem FDP-Antrag daher gerne zu. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
