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Christian Pegel

22.09.2023 Sitzungen 8/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe auf die Anwesenheit des Landwirtschaftskollegen, des Umweltkollegen bei der Agrarministerkonferenz in Kiel bereits hingewiesen. Ich grüße erneut, und ich bin mir sicher – er hatte es angesprochen –, er wäre sehr gerne eben zu diesem Punkt auch selbst hier, und er wird sich freuen, dass Sie ihn vermisst haben in dieser Runde. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich versuche zumindest seine Worte bestmöglich zu ersetzen. Mehr geht nicht. Die Rede, die ich vorgelegt bekommen habe, kann noch nicht in seinen Händen gewesen sein, weil ich den Eingangssatz lese und weiß, wenn Till Backhaus hier stünde, würde der anders lauten. Und der Eingangssatz von ihm wäre sehr schlicht bei dem Thema: Wasser ist Leben. (allgemeine Heiterkeit) Und ohne Wasser ist alles Leben nichts, und dann ist auch egal, ob Möwe oder Löwe, ohne Wasser hat da keiner eine Chance. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es geht also um unser Grundwasser, unsere wichtigste Ressource, Lebensmittel und Grundlage allen Lebens. Die Nitratbelastung im Grundwasser stagnierte in den letzten Jahren auf bekannt hohem Niveau. Deshalb musste Deutschland, mussten die Bundesländer reagieren, um wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Gewässer einzuführen und umzusetzen. Die EU-Kommission hat Anfang Juni 2023 diese Maßnahmen und die in Deutschland ausgewiesenen Roten Gebiete nach extrem langem Ringen akzeptiert und das bereits eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Für eine Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete nach dem vorgeschriebenen geostatistischen Verfahren – spätestens ab 2029 – müssen in den nächsten Jahren zusätzliche Messstellen, Sie hatten ausdrücklich darauf hingewiesen, errichtet werden. Die Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte, diesen Prozess proaktiv zu unterstützen, begrüßt der Minister, Kollege Dr. Backhaus, sehr. Aber erst das beherzte Umsetzen von Maßnahmen, die zu geringeren Stickstoffüberschüssen im Boden führen, wird zu sinkenden Gehalten im Grundwasser führen. Hier sind die Landwirtinnen und Landwirte gefordert, um schließlich zu einer möglichst schnellen Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe zu gelangen. Das Land hat in den letzten Dekaden ausreichend Vorschläge einschließlich Förderprogramme dazu vorgelegt, und in den Bundes- und Landesdüngeverordnungen sind grundsätzlich effektive Maßnahmen enthalten. Mit dem Ausbau des Landesmessnetzes seit 2016 und der Möglichkeit der Übernahme von Messstellen ins Landesmessstellennetz, die von Landwirtinnen und Landwirten zur Verfügung gestellt werden, wurde und wird vonseiten der Landesregierung bereits genau die Praxis vollzogen, auf die auch der vorliegende Antrag abzielt. Schon aus den Vorgaben der AVV-Gebietsausweisung folgt eine rechtliche Verpflichtung, das Messnetz auf die für ein geostatistisches Verfahren erforderliche Dichte auszubauen. Den Forderungen aus dem Antrag an die Landesregierung, erstens, ihren rechtlichen Verpflichtungen zum Ausbau des Messstellennetzes nachzukommen, zweitens, die Landwirtschaft am Ausbauprozess des Ausweisungsmessnetzes intensiv und durch konkrete Mitwirkung zu beteiligen, und drittens, dafür hinreichende Haushaltsmittel bereitzustellen, kann somit aus Sicht des Kollegen ohne Weiteres zugestimmt werden. Er gibt mir aber ausdrücklich an die Hand, den Hinweis zu geben, sie sind obsolet, denn daran wird bereits seit Jahren intensiv gearbeitet. Und es ist keine zusätzliche Aufforderung an die Landesregierung erforderlich, sondern es wird bereits intensiv in diese Richtung gewirkt. Die dritte der vier Forderungen an die Landesregierung nach der Schaffung finanzieller Anreize zum Bau neuer Nitratmessstellen durch Landwirtinnen und Landwirte sowie durch andere Dritte ist aus folgenden Gründen nicht umsetzbar: Erstens. Die repräsentative Überwachung des Grundwassers ist nach Artikel 5 Absatz 6 der Nitratrichtlinie der Europäischen Union eine zwingend hoheitliche Aufgabe, die nicht privatisierbar ist. Zweitens. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass eine von Dritten gebaute Messstelle in das eigene Landesmessnetz übernommen wird, wenn diese private Messstelle den Anforderungen an eine Landesmessstelle entspricht und sie insbesondere dazu beiträgt, ohnehin notwendige Neubauten, die wir auf öffentlicher Seite betreiben müssten, im Grundwasserkörper zu ersetzen beziehungsweise nicht mehr erforderlich zu machen. Und drittens. Es besteht nach wie vor auch die Möglichkeit für betroffene Landwirtschaftsbetriebe, im Rahmen der Planungen vor der Einrichtung einer neuen Messstelle proaktiv mit der Landesbehörde, dem LUNG, beziehungsweise dem jeweiligen StALU vor Ort zur Standortauswahl zu kommunizieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, substanziell weiterbringen würde es uns, wenn der Bund begänne, zusammen mit den Ländern die bislang geltenden Maßnahmen zu überarbeiten. Betriebe, die für den genutzten Standort vertretbare Stickstoff-Salden hinterlassen, sollten dann von bestimmten Auflagen ausgenommen werden und damit ein Stück weit positiv angereizt werden für ihr individuelles Bemühen. Die Europäische Union, die Kommission, hat sich hierfür im Übrigen ganz ausdrücklich offen gezeigt. Dies setzt voraus, dass die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Daten zukünftig digital erfassen und für eine behördliche Auswertung bereitstellen. Speziell in Wasserschutzgebieten ist es dem Ministerkollegen Dr. Backhaus ein ausdrückliches Anliegen, dass dort wirtschaftende Betriebe in Kooperation mit dem Wasserversorger vor Ort freiwillig Maßnahmen durchführen, die das Grundwasser als Ressource für das Trinkwasser besonders schützen, denn er würde vermutlich auch so schließen: Wasser ist Leben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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