Christian Pegel
Ich greife gerne zwei Punkte mal auf, ganz herzlichen Dank! Zunächst habe ich vor allen Dingen auf den schriftlichen Teil des Antrages Bezug genommen. Da gibt es unter I in der Ziffer 1 in der Tat auch den Hinweis, welches Antragsmaß im Strafprozess die Generalstaatsanwaltschaft dort gefordert hat. Und dann gibt es eine Formulierung, die lautet, dass das Gericht – und jetzt ist der Punkt, der mich sehr umtreibt – „erheblich“ unter diesem Antrag geblieben sei. Mit Verlaub, „erheblich“ bleibt für mich eine Wertung. Und noch einmal, ich glaube, dass wir gut daran tun, die Gewaltenteilung an den Stellen sehr ernst zu nehmen. Sie mögen es mündlich so nicht vorgetragen haben, erlauben Sie mir trotzdem, dass ich den schriftlichen Antrag ernst nehme, wenn ich in die Diskussion einsteige, und mich darauf bezogen habe. Zweitens. Mediale Wahrnehmungen sind unterschiedlich, wobei ich den Eindruck hatte, dass die Leipziger Proteste, die dann folgten, mit Gewalttaten, mit schwersten Ausschreitungen, zumindest für mich wahrnehmbar auch eine Rolle gespielt haben. Sie mögen Recht haben, dass hier im Lande ein Sachverhalt, der hier im Land spielt, eine andere Wahrnehmung in der Landespresse bekäme als ein Sachverhalt, der in Leipzig sich abgespielt hat. Vor dem Hintergrund, glaube ich, müssen wir aufpassen, was wir miteinander vergleichen. Ich tue mich jetzt schwer damit, zu beurteilen, wie die Medienwelt damit umzugehen hätte. Ich nehme wahr, dass zumindest diese Leipziger Sachverhalte mediale Wahrnehmung erfahren haben, dass sie an der Stelle auch bis hier ins Land gedrungen sind. Und für mich gilt – und das ist der entscheidende Teil –, politisch gehe ich weder mit dem einen noch dem anderen anders um. Und ich nehme wahr, dass auch die Sachsen – Sonderkommission plus OLG-Anklage – sehr klare Kante gezeigt haben. Und das wäre auch meine Erwartung an uns selber, wenn wir es hier im Lande so hätten, was wir zum Glück momentan nicht haben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
