Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Juristerei gibt es für Dinge, die man schwer kategorisieren kann, gern so eine Formulierung „sui generis“, das sei etwas, was sozusagen nicht in eine der klassischen Kategorien passt. So ähnlich scheint mir der Antrag auch zu sein. Es ist keiner von denen, die ich richtig gefasst bekomme. Man kann ja sagen, es gibt einen Landesbezug für Anträge, die vielleicht auch einzelne besondere Ereignisse hervorheben. Selbstverständlich gehören die dann gegebenenfalls in den Landtag. Man kann sagen, es sind Themenfelder, die rechtspolitisch oder in ähnlicher Weise sind, die das Land berühren, dann gehören sie selbstverständlich in den Landtag. Wenn wir aufmerksam zugehört haben, gibt es eigentlich nur einen einzigen Bezug, und der hat die letzten 15 Sekunden geprägt, der bezog sich auf den Abgeordnetenkollegen Michael Noetzel. Da würde ich anregen, im Zweifel den von Ihnen wiederholt gepflegten Kaffee anzubieten und im Zweifel bilateral darüber zu sprechen, war er überhaupt dabei und, wenn ja, unter welchen Bedingungen. Sie haben Sachverhalte aus Leipzig vorgetragen, aus Berlin-Neukölln, und bei jedem der Sachverhalte würde ich Ihre Einschätzung an vielen Stellen teilen. Gewalt ist niemals eine Form der politischen oder gesellschaftlichen Auseinandersetzung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und dann teile ich Ihre Auffassung, es ist mir dabei vollkommen wurscht, ob jemand behauptet, damit linke, rechte oder oben-unten-politische Positionen zu vertreten. Politik funktioniert niemals über Gewalt! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war die Aussage von Herrn Förster.) Zweitens. Wir leben in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung mit einem Rechtsstaat, in dem eines über allem steht: das Gewaltmonopol des Staates. Niemand maßt sich außerhalb des Staates an, vermeintlich Recht zu sprechen, Urteile zu vollziehen oder nach seiner Überzeugung verfehltes strafrechtliches oder politisches Handeln zu ahnden. (Beifall René Domke, FDP) Das heißt, Menschen auf die Glocke zu hauen, schwerst zu verletzen, zu bedrohen, weil sie irgendeiner politischen Grundrichtung folgen oder angeblich folgen, geht genauso wenig, völlig unstreitig. Es gibt ein Gewaltmonopol des Staates. Das wird von niemandem durchbrochen, und umgekehrt, der Staat steht dafür ein, dass es nicht durchbrochen wird. Und jetzt zurück zu den Fakten, wohlgemerkt in Sachsen. Ich bin leider aus so norddeutschen Familien, dass ich mich immer bemühen kann, das zu sächseln. Ich bitte um Nachsicht. Dem Grunde nach gehörte es nämlich in den dortigen Landtag mit dann einer anderen Mundart als meiner etwas herberen norddeutschen. Man hat in Sachsen eine Sonderkommission der Polizei gebildet, ausdrücklich angesprochen, weil nämlich deren Auflösung von linksextremistischen Kräften zwischendurch gefordert war. Der Polizei in Sachsen wird man kaum einen Vorwurf machen können, sie hätte diese Sachverhalte nicht ernst genommen. Die haben sogar eine SOKO gebildet, eine ganz spezielle Ermittlungsgruppe. Zweitens. Die dort festgestellten Straftaten sind nicht beim Amtsgericht angeklagt worden unter der Überschrift, kommt sowieso nur ein bisschen Du-Du und Geldstrafe raus, sondern erstinstanzlich – erstinstanzlich! – beim Oberlandesgericht Dresden. Das ist eine Instanz, zu der Sie normalerweise erst in den Rechtsmitteln kommen, eine Instanz, die nur in ganz wenigen Fällen als erste Instanz dient, nämlich dann, wenn man schwerste staatsgefährdende Straftaten zugrunde legt. Also SOKO, echte Ernstnahme durch die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen, Anklage bei der nahezu höchsten Eingangsinstanz, die Sie für Straftaten in Deutschland finden können. Da bin ich dann quasi hart am Terrorismusvorwurf, an den Staatsterrorismusstraftaten beim Oberlandesgericht Dresden. Ich sehe nicht, dass der Staat – so war ja der Vorwurf – mit unterschiedlicher Elle misst, sondern hier wird auf sehr konsequente Weise mit diesen Straftaten umgegangen, keine Handbreit Freiraum für Gewalt, keine Handbreit Freiraum dafür, dass das Gewaltmonopol des Staates infrage gestellt wird. Die Sachsen praktizieren das hier sehr, sehr konsequent. Meine Damen und Herren, das vielleicht zu den sächsischen Sachverhalten. Ich würde dann ein bisschen auf den Antrag gucken. Ich tue mich extrem schwer, mit Verlaub, mit Ihren Feststellungen in der Ziffer I. Ich glaube an die totale Sinnhaftigkeit der Gewaltenteilung. Dazu gehört dann auch bei allem Respekt für dieses Hohe Haus, dem ich ja selber angehöre, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass dann, wenn wir abstrakt generelle Regelungen getroffen haben und ein Gericht in der dritten Gewalt diese Regelungen konkret anwendet, dann steht es mir als Gesetzgeber – und ich bin nicht mal Teil des Gesetzgebers für die Normen, die hier betroffen sind – nicht mehr zu, im Einzelfall zu sagen, da habt ihr einen Fehler gemacht, sondern dafür gibt es einen Rechtsmittelzug der Gerichtsbarkeiten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Herr Reinhardt, ich habe Sie nicht gehört. Ich höre gerne aufmerksam zu. Ob wir die Gewaltenteilung durchbrechen wollen, die dritte Gewalt aus Sicht der ersten Gewalt zu kritisieren, halte ich für mehr als grenzwertig, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zumal als Jurist ich die Gesetzesbegründung nicht kenne, und den Vorwurf, der Generalstaatsanwalt hat doch viel mehr beantragt, als das Gericht gewährt hat, kann ich überhaupt nicht einschätzen. Möglicherweise haben die eben nicht alle angeklagten Straftaten, auf deren Grundlage der Staatsanwalt plädiert hat, hinterher tatsächlich auch für einschlägig gehalten. Kann ich alles nicht bewerten. Wir tun gut daran, dieses Urteil zu akzeptieren und im Zweifel auf die Selbstreinigungskräfte der Justiz mit ihren Instanzenzügen dann auch zu vertrauen. Meine dringende Bitte: kann nicht Gegenstand einer Beratschlagung in diesem Hohen Hause sein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Dann haben Sie drei Forderungen, die ich allerdings im Aufbau überraschend fand, auch hier sui generis, eine besondere Form des Vorgehens. Der Landtag soll die Landesregierung auffordern, dann wiederum anderen etwas zu sagen. Dann, würde ich sagen, könnte der Landtag sich einfach selber bekennen, das wäre naheliegender. Erstens. Wir sollen gewalttätige und demokratiefeindliche Proteste aufs Schärfste verurteilen. Ich würde das jederzeit tun, und zwar in jede Richtung. Politisch ist mir das gleichgültig, habe ich eingangs getan. Zweite Forderung, da geht es um die Frage, Parteien, die sich irgendwie dazustellen, in irgendeiner Weise zu behandeln. Ich kenne hier im Land offen eingestanden keine Partei, die solches geäußert oder getan hat. Vor dem Hintergrund finde ich es schwierig, dass wir uns erneut zu Parteien, offenbar in völlig anderen Bundesländern, positionieren sollen. Das sollten diejenigen dort tun und dann im Übrigen auch die Wählerinnen und Wähler vor Ort. Drittens. Dass unterschiedlich draufgeschaut werde, wie die Ziffer 3 andeutet und auch vorgetragen wurde, sehe ich nicht. Bei uns haben Verfassungsschutz und Polizei alle extremistischen Bereiche gleichermaßen im Blick. Aber ja, der Rechtsextremismus ist hier in den Statistiken deutlich auffälliger. Um in die letzte PMK, die Polizeistatistik für politisch motivierte Kriminalität des Jahres 2020, vorgestellt im März dieses Jahres, zu schauen: PMK -rechts- Zunahme 17,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, PMK -linksknapp 23 Prozent Rückgang. Bei den Gewaltstraftaten sind leider beide Bereiche angestiegen, aber auch dort Gewaltdelikte -rechts- plus 65 Prozent, Gewaltdelikte -linksplus 16 Prozent. Beide nicht zu unterstützen, beide werden nicht beklatscht, aber noch mal, wenn Sie die absoluten Zahlen anschauen: 1.142 Straftaten rechts-, 174 linksextremistisch. Es gibt einen Schwerpunkt im Rechtsextremismus. Den infrage zu stellen, macht wiederum keinen Sinn. Insoweit sollten wir uns den Zahlen stellen, ohne, noch mal, einen einzigen Einzelfall deswegen klein zu machen. Jeder dieser aufsummierten extremistischen Fälle verdient unsere klare Verurteilung, und er wird immer dann, wenn wir ihn aufklären, klar der Justiz zugeführt und dort der gerechten Strafe. Dann entscheidet aber die dritte Gewalt über das richtige Strafmaß und es tun dann nicht mehr Landtage in Einzelfällen. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte zu diesem Antrag sui generis. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und René Domke, FDP)
