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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 22.09.2023 Sitzungen 8/65

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht verwundern, dass ich das so einschätze, dass einigen Debattenbeiträgen ich entnehmen muss, dass immer noch nicht verstanden wurde, warum die EU-Kommission überhaupt ein solches Renaturierungsgesetz vorgelegt hat. Aber da bin ich Realist, jetzt auch in der Beantwortung der Frage, denn das, was ich eben gesagt habe, dass es einige gar nicht verstanden haben, gilt ausdrücklich nicht für die Kollegin Rahm-Präger und auch nicht für den Kollegen Seiffert, wenigstens zum Teil nicht, und weil ich Realist bin, sitzt also, auf dieser Seite des Parlaments sitzen die Leute, die unserem Antrag zustimmen könnten, denn bei den anderen ist ohnehin Hopfen und Malz verloren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Ganz frech!) Das werde ich nachher auch noch, wenn ich reagiere auf den Änderungsantrag der FDP, klarstellen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) also deswegen zunächst auf die Seite gerichtet. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Also es ist ja richtig dargestellt geworden, es hat vorher einen Vorschlag gegeben der Kommission, der in der Parlamentsarbeit, in der Ausschussarbeit natürlich verändert worden ist. Wir würden sagen, er ist abgeschwächt worden, aber im Rahmen dieser Abschwächung gibt es natürlich auch Vorteile. Nämlich der Vorteil ist die Öffnungsklausel für die nationale Gesetzgebung. Darauf ist ja auch hingewiesen worden, dass es Wiederherstellungspläne sozusagen in den Nationalstaaten geben kann, und da haben wir ja auch die Diskussion noch mal, wie wir es speziell gestalten können in Deutschland. Weniger darf man nach Verordnung nie machen. Mehr kann man immer, also insofern liegt das ja in der Zukunft. Und jetzt also noch mal zu der Intention des Antrages. Der ist ja auch durch die Forderungen hervorgegangen, und die sind ja vor allen Dingen aus den Redebeiträgen der SPD, der LINKEN und auch des Ministers sozusagen kommentiert worden. Und der erste und für uns ja eigentlich auch wichtigste Forderungsteil ist, dass unsere Landesregierung sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einsetzen soll, dass dieser Trilogprozess unterstützt wird mit dem Ziel, dass dieser Vorschlag des Parlaments nicht noch weiter ausgehöhlt wird. Und da gibt es durchaus Möglichkeiten. Das ist das Einzige, wo ich die Kollegin Schlupp noch mal zitieren darf. Natürlich haben unsere Regierungsmitglieder – in Klammern, auch unser Landwirtschaftsminister Till Backhaus – einen nicht überragenden Einfluss auf diese Sache. Vielleicht sieht er das anders. Er sieht vielleicht doch noch einen größeren Einfluss, den er hat. Aber wir haben ein Brüsseler Büro, und darum geht es gar nicht, sondern es geht eigentlich um eine ganz andere Frage. Zum Beispiel mit … (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ja, ja, aber es ist ja richtig, Trilog ist eine Sache, die zwischen Kommission, Rat und dem Parlament stattfindet. Da ist er ja nun nicht drin. Aber wer ist denn im Rat drin? Im Rat sind unsere nationalen Minister vertreten. (Harry Glawe, CDU: Genau!) Und die beschworenen guten Kontakte zu unserem Landwirtschaftsminister in Berlin wären nutzbar zum Beispiel, um zu sagen, wir gehen sozusagen Hand in Hand den Weg, dass das nicht weiter ausgehöhlt wird. Das wäre eine Einflussmöglichkeit. Deswegen kann ich die Argumentation, das geht gar nicht, nicht verstehen. Insofern geben Sie sich noch mal einen Ruck zu erkennen, da ist eine Möglichkeit. Und die anderen beiden Sachen, die sind doch ganz wichtig für das, was hier auch in den Debattenbeiträgen gesagt worden ist. Wir wollen doch überhaupt nicht als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sozusagen verkennen, dass wir das mit der Gesellschaft, mit den Landwirten, mit vielen anderen Akteuren zusammen machen müssen, deswegen diese Informationskampagne und auch die Zusammenarbeit mit den Verbänden an den verschiedensten Stellen. Und da fällt mir ein, dass ich zumindest eine Sache in der Rede von Kollege Stein doch irgendwie zurückweisen möchte. Er hat sinngemäß gesagt oder in Zusammenhang gebracht, dass die Arbeit der Umweltverbände – das ist überwiegend eine ehrenamtliche Arbeit, und Sie haben die Verbindung hergestellt mit Milliarden von Mitteln, die in die Umweltverbände fließen. Gucken Sie sich Ihre Rede noch mal an! Das würde ich in aller Form zurückweisen wollen. Ich empfand das als eine Verunglimpfung sozusagen der Arbeit der Verbände, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) sodass ich die Argumente, warum Sie zustimmen können, eigentlich gut gebracht habe. Jetzt ist aber noch mal ein bisschen Zeit mit dem FDP-Antrag, das ist ja ein Änderungsantrag, und man könnte oberflächlich denken, eigentlich haben wir doch irgendwo das gleiche Ziel. Mir ist aber aus dem Beitrag klar geworden, das stimmt so nicht. Verehrte Kollegin van Baal und Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, in der Begründung Ihres Antrages schreiben Sie, dass das umweltpolitische Ziel nur durch finanzielle Anreize, Freiwilligkeit, mit kooperativen Ansätzen erreicht werden kann. Sie haben die Instrumente des Umweltrechts offenbar nicht richtig durchdrungen. (Sandy van Baal, FDP: Das kann gut sein.) Ich darf Sie daran erinnern, dass es Ihre FDP als Forderung in den alten Bundesländern war, die in der sozialliberalen Koalition mit der SPD Anfang der 70er-Jahre das Umweltrecht der Bundesrepublik über Dutzende neue Gesetze und Verordnungen wesentlich geprägt haben. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Und da waren natürlich ganz viele Verbote dabei, denn selbstverständlich braucht es neben kooperativen Ansätzen ein starkes Ordnungsrecht. Ich glaube auch, der Minister hat darauf hingewiesen, dass wir ohne Ordnungsrecht gar nicht auskommen, und manches brauchen wir auch gar nicht neu zu schaffen. Das ist doch völlig klar. Und ich meine mal, ich würde es jetzt einfach und trivial machen: Dass man seinen Müll nicht in die Landschaft schmeißt, ist nun mal richtigerweise verboten. Oder geben Sie Ihrem Nachbarn, nachdem der Ihnen seinen Mülleimer in den Vorgarten gekippt hat, auch als Anreiz noch 50 Euro dazu?! Also sagen Sie doch nicht, dass man ohne Ordnungsrecht auskommt und nur mit Anreizen und freiwilligen Angeboten klarkommt! Insbesondere haben wir viele andere Beispiele auch, wo es klar ist, dass es mit der Freiwilligkeit manchmal nicht so weit her ist. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Und lassen Sie mich zum Schluss zumindest noch eine Bemerkung machen: Der Schutz des Klimas ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die wir treffen können, um die Biodiversität überhaupt zu erhalten. Deswegen ist es richtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass man das nicht gegeneinander ausspielen muss, sondern in Kombination sehen muss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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