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Christian Pegel

22.09.2023 Sitzungen 8/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Kollegen geht es gut, um da jeder Sorge vorwegzugreifen. Er ist immer noch auf der Agrarministerkonferenz, kämpft für die Interessen dieses Landes und für ganz vielfältige Themen, die diesen Landtag auch wiederholt schon beschäftigt haben und ohnehin dann erst recht den Umweltausschuss. Von daher glaube ich, dass es gut und klug ist, wenn wir uns da gut und engagiert vertreten lassen. Ich freue mich, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass ich in seiner Vertretung für ihn vortragen darf. Die EU-Verordnung zur „Wiederherstellung der Natur“, auf die die beiden vorliegenden Anträge Bezug nehmen, ist ein zentraler Baustein des Green Deals der EU, also ein ganz zentraler Baustein für das, was in diesem Gesamtpaket seitens der Kommission vorgeschlagen wurde. Sie verfolgt ganz bewusst einen breiten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft und eben nicht nur die Landwirtschaft und nicht nur die ländlichen Räume, sondern die gesamte Landschaft in den Blick. So soll Flüssen mehr Raum gegeben werden, den die Flüsse vor wenigen Jahrzehnten oft noch hatten. Auch da ist jetzt ja wiederholt eben so getan worden, als ob wir in jahrhundertealte tradierte Lebensgewohnheiten im ländlichen Raum eingreifen. Da hat sich in der Landwirtschaft in den letzten 50 Jahren erheblich was geändert, in der Landschaft auch. Hier geht es nicht darum, Leben im ländlichen Raum zu verhindern, sondern ein Stück weit wieder Landschaft erlebbarer und vielfältiger zu machen, (Thore Stein, AfD: Mit Windkraftanlagen.) etwas, das die ländlichen Räume bis vor 50/60 Jahren ganz selbstverständlich kannten. Und auch Windkraftanlagen werden ihren Beitrag leisten, denn auch die sind für die Biodiversität extrem wichtig. (Rainer Albrecht, SPD: Genauso ist es.) Klimawandel bekämpft die Biodiversität, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also noch mal, Flüssen soll mehr Raum gegeben werden, Forste, also Wälder sollen in naturnahe Wälder zurückgebaut werden, wieder umgebaut werden. Moore sollen wiedervernässt werden und, das Wichtigste, Böden sollen wiederhergestellt werden und damit ihre originären Aufgaben wieder besser erfüllen können. Dazu gehört auch, Meeresökosysteme, wie Seegraswiesen, Algenwälder und Salzwiesen, zu ermöglichen und nicht nur im ländlichen Raum, auch in der Stadt neue Bäume zu pflanzen und urbane Grünflächen anzulegen, was dem Stadtklima dienlich sein wird und was im Übrigen auch, glaube ich, dem Lebensraum Stadt durchaus zuträglich ist. Eine gesunde und vielfältige Natur hilft uns im Übrigen auch im Kampf gegen die Klimakrise und ihre Folgen, wie beispielsweise Trockenheit, Waldbrände und Überschwemmungen. Dass die bisherigen Bemühungen in diesem Bereich nicht ausreichen, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass aktuell Moore, Wälder, Flüsse und Meere an vielen Stellen in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand sind. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist diesbezüglich auf verschiedene Veröffentlichungen und Quellen, unter anderem auch auf die Halbzeitbilanz zum „Konzept 2020 – Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Hause des Kollegen Backhaus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll neben der Feststellung der kritischen Situation im Zusammenhang mit dem Erhalt der Biodiversität die Landesregierung zu drei zentralen Dingen aufgefordert werden, erstens, sich für erfolgreiche Trilogverhandlungen mit dem Ziel eines ambitionierten EU-Renaturierungsgesetzes einzusetzen, zweitens, im Zusammenwirken mit verschiedenen Akteuren durch geeignete Fördermaßnahmen für den Abbau der Defizite bis zum Ende der laufenden Legislatur zu sorgen und dies mit einem weiteren Zwischenbericht zu dokumentieren, und drittens, die Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Thematik durch verschiedene Maßnahmen zu verstärken. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein guter Antrag.) Die Fraktion der FDP möchte mit ihrem Antrag die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, vielleicht formuliere ich es mal mit „sinnvoll“, so scheinen es ihre Blickdinge zu sein, überarbeiten und Umweltschutz im Einklang mit den Menschen im ländlichen Raum gestalten, wobei Sie dann einen sehr speziellen Blick des Einklanges, nämlich das Leben im Jahr 2023 zugrunde legen. Die Fraktion meint, dass die Verordnung in erheblicher Weise in die Eigentumsverhältnisse der Land- und Forstwirtschaft eingreifen könnte und damit viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe möglicherweise vor existenzbedrohende Herausforderungen gestellt werden könnten. (Beate Schlupp, CDU: Haben wir ja schon.) Weiterhin problematisiert der Antrag angeblich geplante Flächenstilllegungen und lehnt klar definierte Flächenziele aufgrund der Konkurrenz mit anderen Nutzungen als unrealistisch ab. Weiterhin möchte sich die FDP grundsätzlich gegen ordnungsrechtliche Vorgaben für umweltpolitische Ziele wenden und präferiert stattdessen finanzielle Anreize und auf Freiwilligkeit beruhende Maßnahmen. Schließlich wird die Landesregierung in dem Antrag aufgefordert, sich auf Bundes- und europäischer Ebene für eine entsprechende Überarbeitung dieses Verordnungsentwurfs einzusetzen. (Zuruf von René Domke, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von den inhaltlichen Forderungen verkennen beide Anträge, dass Mecklenburg-Vorpommern praktisch keine reelle Möglichkeit hat, in dem nun stattfindenden Trilogverfahren auf die Verhandlungen Einfluss zu nehmen. Zum einen sind die Positionen der Beteiligten in vorangegangenen Abstimmungen schriftlich festgelegt und das Verhandlungsmandat für alle drei Trilogbeteiligten daher begrenzt. Viel wesentlicher ist, (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) viel wesentlicher ist, Frau Vizepräsidentin, dass die Beteiligten dieses Trilogs, die EU-Kommission, der Europäische Ministerinnen- und Ministerrat und das EU-Parlament also, wenn man in einem Aufbau denken würde, quasi zwei bis drei Ebenen über der Bundesländerebene der Bundesrepublik Deutschland stattfinden werden. Die Anträge laufen schon deshalb ins Leere, faktisch, meine Damen und Herren, ins Leere. Auch bedürfen die Feststellungen zur kritischen Situation im Zusammenhang mit dem Erhalt der Biodiversität und der Verweis auf verschiedene Quellen keines gesonderten Beschlusses des Landtages. Zudem ist festzustellen, dass der Antrag der FDP-Fraktion sich auf einen veralteten Verhandlungsstand bezieht. Im Text, im Antragstext, im Begründungstext wird ausdrücklich Bezug genommen auf die von der EU-Kommission eingebrachte Fassung des Verordnungsentwurfes vom 22. Juni 2022, noch mal, 22. Juni 2022. Nach einer Aussprache hat das Europäische Parlament am 12. Juli 2023, ein Jahr und einen Monat später, eine deutlich abgeschwächte Fassung angenommen, für die übrigens – ich glaube, das hatten Sie aber auch als Bezug genommen, als Sie Dank aussprachen – auch die Abgeordneten der Fraktion Renew Europe mehrheitlich gestimmt haben, von der ich annehme, ich bin da nicht ganz so firm, dass der durchaus auch FDP-Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland angehören. (René Domke, FDP: Das können wir bestätigen.) In der vom Parlament angenommenen Fassung sind insbesondere die konkreten Zielsetzungen für die Landwirtschaft gestrichen worden, gestrichen. Zudem sollen den Mitgliedsstaaten deutlich mehr Handlungsspielräume bei der Erstellung der umzusetzenden Wiederherstellungsprämie gegeben werden. Ziel ist insgesamt weiterhin die Wiederherstellung der Ökosysteme als Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Verhindern des Verlustes, des weiteren Verlustes der biologischen Vielfalt sowie die Verringerung der Risiken für die Ernährungssicherheit. Es wird aber weder die Schaffung neuer Schutzgebiete in der Europäischen Union vorgeschrieben noch der Aufbau erneuerbarer Energien behindert. In diesem Sinne wurde ein neuer Artikel in die Verordnung eingefügt, in dem betont wird, dass solche Anlagen, also die der erneuerbaren Energien, überwiegend im öffentlichen Interesse liegen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Position des Europäischen Parlaments sieht insbesondere eine Absenkung des Additionsniveaus der die Landwirtschaft betreffenden Teile des früheren Vorschlags vor. So sind beispielsweise die von der Kommission vorgesehenen Ziele für die Wiedervernässung trockengelegter Torfmoore gestrichen worden. Auch das Kernziel des Vorschlages wurde in der Parlamentsdiskussion abgeändert. Zwar sollen noch immer, wie von der Kommission schon ursprünglich vorgesehen, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen auf mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen der EU eingeführt werden, aber eben nicht auf 92 Prozent der Flächen und nicht bis 2027, wie eben angenommen. Allerdings soll dies lediglich für Lebensräume gelten, die sich nicht in einem guten Zustand befinden. Auch darauf hatten Sie Bezug genommen. Die Frage, wie der gute Zustand aussieht, wird dann sicherlich ein Bereich spannender Diskussion. Darauf freuen sich Juristen wie ich immer. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Zusätzlich gilt das Ziel nicht für jede Lebensraumgruppe einzeln, sondern muss nur im Durchschnitt der Lebensraumgruppen erreicht werden. Auch das Verschlechterungsverbot für Habitate, die Gegenstand von Wiederherstellungsmaßnahmen sind, soll nur für die Fälle von signifikanten Verschlechterungen gelten. Insofern entsprechen die im Antrag der FDP-Fraktion enthaltenen Befürchtungen nicht mehr dem aktuellen Verhandlungsstand. (Thore Stein, AfD: Na ja.) Ein Eingriff in die Eigentumsverhältnisse würde sich nur ergeben, sofern ordnungsrechtliche Maßnahmen vorgeschrieben werden. (Beate Schlupp, CDU: Das stimmt nicht.) Unbenommen des Umstandes, dass Artikel 14 des Grundgesetzes die besondere soziale Bindung und gemeinwohlorientierte Verpflichtung gerade für Grundeigentum in besonderer Weise festschreibt, ist es insbesondere auch den Mitgliedsstaaten überlassen, wie sie die Ziele dieser Verordnung erreichen wollen. (Zurufe von Thore Stein, AfD, und René Domke, FDP) Dies kann grundsätzlich auch über finanzielle Anreizsysteme oder freiwillige Maßnahmen geschehen. (René Domke, FDP: Na ja!) Existenzbedrohend für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Land dürfte dagegen eher die zunehmende Trockenheit sein, die es gilt, durch Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes abzumildern, wie zum Beispiel durch die Anhebung der Wasserstände in Niederungsgebieten. Flächenstilllegungen waren und sind nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes. Vielmehr ist eine naturverträgliche Nutzung Voraussetzung für den Erhalt vieler Lebensräume. Die verbindlichen Zielvorgaben werden im Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens flexibler gestaltet, sodass zumindest im aktuellen Verhandlungsstand keine Rede von starren pauschalen Flächenzielen sein kann. Ein „Weiter so“ im Hinblick auf die unbestrittene Flächenkonkurrenz würde nicht nur den Verlust der Biodiversität beschleunigen, sondern auch die Auswirkungen des Klimawandels verschärfen und zu Risiken in der Ernährungssicherheit führen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade in den Städten werden ein hoher Grünflächenanteil und schattenspendende Bäume zukünftig noch wichtiger werden als heute und dafür sorgen, dass urbane Gegenden lebenswert bleiben. Die Strategie der Freiwilligkeit und Kooperation bei der Umsetzung der Ziele zur Erhaltung der Biodiversität wird im Land seit vielen Jahren angewendet und soll auch weiterhin vorrangig bleiben. Die Entwicklung und das Angebot geeigneter Fördermaßnahmen zum Abbau der Defizite sind wichtiger und regelmäßiger Bestandteil des Handelns dieser Landesregierung. Es bedarf insoweit keiner zusätzlichen Aufforderung durch einen Beschluss dieses Hohen Hauses. Gleiches gilt für die Öffentlichkeitsarbeit, wobei hier die Möglichkeiten auch durch das Maß der verfügbaren Verwaltungsressourcen und die notwendige Prioritätensetzung für andere Aufgaben bestimmt und begrenzt werden. (Zuruf von René Domke, FDP) Im Ergebnis haben diese Maßnahmen den negativen Trend beim Erhalt der Biodiversität aber nicht stoppen können. Schon aus diesem Grunde müssen auch ordnungsrechtliche Maßnahmen grundsätzlich möglich sein. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Im Übrigen ist das zentrale Instrument der geplanten Verordnung der nationale Wiederherstellungsplan. Dieser wird von den Mitgliedsstaaten selbst aufgestellt und es bleibt ihnen überlassen, wie und mit welchen Instrumenten sie die Ziele erreichen. Den landesspezifischen und regionalen Besonderheiten kann hierin ausdrücklich Rechnung getragen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf von René Domke, FDP) Vor dem Hintergrund der Ausführungen in Vertretung meines Umwelt- und Klimaschutzkollegen Herrn Dr. Backhaus ist hier keine Notwendigkeit der vorliegenden Anträge erkennbar. Gleichwohl steht der Ministerkollege Dr. Backhaus dafür, die Umsetzung eines zukünftigen Gesetzes an den Zielstellungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt und im Einklang mit den Menschen im ländlichen Raum zu gestalten. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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