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Christine Klingohr

SPD 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits im Mai haben wir uns hier im Parlament mit drei Anträgen zur Versorgung in der Pflege befasst. Heute haben wir wieder Gelegenheit dazu, und es wird mit Sicherheit nicht das letzte Mal sein, dass wir uns neben unserer täglichen Arbeit an dem Thema Pflege auch in diesem Rahmen damit auseinandersetzen. Es ist gut, dass wir auch die aktuellsten Entwicklungen so eng begleiten. Heute besprechen wir einen Antrag mit drei Vorschlägen der CDU-Fraktion und einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Modernisierung und Erweiterung der Pflegehelferausbildung. Nach eingehender Prüfung kommen wir, wie bereits bei den Anträgen im Mai, zu dem Schluss, dass die Vorschläge nicht geeignet sind, uns mit Blick auf die Herausforderungen in der Pflege voranzubringen. Diese Tatsache ist keinesfalls als Kritik zu verstehen. Wir brauchen die aktive inhaltliche Arbeit aller demokratischen Fraktionen in diesem Haus, denn nur in dem aller Sachverstand und alle Perspektiven eingebracht werden, können wir die besten Ideen für unser Land gewinnen. Der Umstand, dass trotz vieler Vorschläge keine wirklich zielführenden Lösungsvorschläge dabei sind, verdeutlicht letztendlich vor allem die Komplexität der Situation, denn was sich daran zeigt, ist Folgendes: Es reicht nicht aus, nur an vereinzelten Stellschrauben zu drehen, um die großen Herausforderungen von jetzt auf gleich zu lösen. Vielmehr braucht es gezielte strategische Maßnahmen, die dann in einer umfangreichen Dimension wirken können. Und ganz wichtig, auch wenn es natürlich unbefriedigend ist zu warten, es braucht Zeit, bis die getroffenen Richtungsentscheidungen ihre Wirkung entfalten können. (Horst Förster, AfD: Alles bla, bla, bla!) Ich möchte nur stichwortartig die wichtigsten Maßnahmen der jüngsten Zeit nennen, um zu verdeutlichen, dass in der Pflege derzeit viele Hebel in Bewegung gesetzt werden: Mit der Pflicht zur Zahlung von Tariflohn in der Pflege haben wir einen wichtigen Schritt getan, um mehr Personal für die Pflegeberufe zu gewinnen. Wir sind froh, dass die Löhne in der Pflege auf einem guten Niveau liegen. Mit der reformierten Personalbemessung in der stationären Pflege und der aktuell laufenden Erprobung der Pflegepersonalregelung in den Kliniken gehen wir zudem einen wichtigen Schritt, um die Beschäftigten vor Überlastung zu schützen und die Arbeitsbedingungen attraktiver zu machen. Ein zentraler Aspekt für die Gewinnung von jungen Nachwuchskräften für die Pflege ist außerdem die Gestaltung der Ausbildung. Mit der Reform der Ausbildung zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachfrau haben wir die Ausbildung im vergangenen Jahr generalisiert und damit für die Auszubildenden mehr Flexibilität geschaffen und ermöglicht, dass ihnen mehr Kompetenzen in der Patientenversorgung übertragen werden können. Es ist richtig, dass die Reform der Ausbildung zur Pflegefachkraft bislang noch keine anhaltende Steigerung der Ausbildungszahlen bewirkt hat. Von 2019 bis auf 2021 haben wir zwar einen deutlichen Anstieg der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge gesehen, jedoch ist diese Zahl von 2021 auf 2022 wieder auf das alte Niveau zurückgefallen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, wegen der Impfpflicht.) Laut dem Zweiten Bericht zur „Ausbildungsoffensive Pflege“, der Ende des vergangenen Jahres durch die Bundesregierung veröffentlicht wurde, wird die neue generalisierte Ausbildung von den Auszubildenden in Umfragen jedoch sehr positiv bewertet. Wir müssen uns also die Frage stellen, auf welchem Niveau sich die Ausbildungszahlen ohne die Reform befinden würden. Im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen und Anreizen stellt sie uns daher sehr wohl zukunftsfest auf. Führen Sie sich passend dazu vor Augen, dass die Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann deutschlandweit der mit Abstand meistgewählte Ausbildungsgang ist. Ja, wir hätten uns bei der Pflegereform im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes natürlich einen größeren Wurf erhofft. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war doch Ihre Partei! – Torsten Renz, CDU: Bla, bla!) Aber führen Sie sich vor Augen, dass die soziale Pflegeversicherung jährlich 6,6 Milliarden Euro mehr zur Verfügung haben wird, die für Entlastung sorgen. Uns allen ist klar, dass das noch nicht das Ende der Reformbemühungen sein kann. Die Bundesregierung hat daher den Auftrag an mehrere Ministerien gegeben, bis zum 31. Mai 2024 ein Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ich möchte unsere Ablehnung des heute vorliegenden Antrags natürlich auch noch einmal inhaltlich genau begründen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zu kleinteilig, haben wir doch schon gesagt. – Torsten Renz, CDU: Jetzt gehts los!) Mit ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion die Modernisierung der Pflegehelferausbildung nach dem Vorbild der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft. Die landesrechtlich geregelte Kranken- und Altenpflegehelferausbildung ist jedoch bereits generalistisch ausgerichtet und erfüllt zudem die Anforderungen für eine Anschlussfähigkeit an die generalistische Pflegeausbildung. Das bedeutet, die 18 Monate dauernde Ausbildung zum Pflegehelfer beziehungsweise zur Pflegehelferin erfüllt hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Standards, um als Zugangsvoraussetzung für die umfänglichere dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft zu fungieren. Diese Durchlässigkeit ist uns ein besonderes Anliegen, (Torsten Renz, CDU: Das wissen wir ja alle, aber das ist ja ein ganz anderes Thema.) denn wir möchten stets, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben das nicht verstanden.) denn wir möchten stets die Möglichkeiten für Weiterqualifikation und beruflichen Aufstieg stärken. (Torsten Renz, CDU: Kommen Sie doch mal zum Kern!) Dies gilt auch für erfahrene Beschäftigte, die bislang keinen Berufsabschluss erlangt haben. (Jens-Holger Schneider, AfD: Bla, bla, bla, bla, bla! – Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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