Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns in der Analyse völlig einig: Der Pflegebedarf und damit eng einhergehend auch der Fachkräftebedarf in der Pflege wird in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter anwachsen. Deswegen ist unser gemeinsames Ziel – und so verstehe ich den Antrag der CDU – die Fachkräftesicherung in der Pflege und natürlich auch die Erhöhung der Zahl der Pflegehilfskräfte im Land. Vieles, was im Antrag gefordert wird, wird jedoch bereits umgesetzt beziehungsweise befindet sich in der Umsetzung. Bei anderen geforderten Maßnahmen gibt es wahrscheinlich ein Verständnisproblem. Und damit komme ich zum ersten Punkt der Forderung im Antrag, die Möglichkeit einer Zwischenprüfung zu schaffen, mit der nach dem zweiten Ausbildungsjahr der Abschluss als Pflegehilfskraft erworben werden kann. Das ist ein Wunsch, der bereits von verschiedenen Seiten an uns herangetragen wurde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den Unterschied zwischen der Zwischenprüfung in der generalistischen Pflegeausbildung und einer staatlichen Prüfung in der Pflegehilfe deutlich zu machen. Es ist selbstverständlich, dass Auszubildende, welche die dreijährige Pflegeausbildung absolvieren, jedoch die Abschlussprüfung nicht bestehen, nicht noch einmal die komplette Pflegehelferausbildung absolvieren müssen. Die Ausbildungszeit wird ihnen durch das LAGuS auf Antrag anerkannt. Sie müssen nur noch die staatliche Prüfung für den Abschluss „Kranken- und Altenpflegehelfer“ ablegen. Das bezeichnet man als externe Prüfung und wird von jeder Pflegehelferschule im Land angeboten. Wenn sich ein Auszubildender oder eine Auszubildende nach zwei Jahren generalistischer Pflegeausbildung dazu entscheidet, diese abzubrechen und stattdessen lieber Pflegehelfer zu werden, gilt dasselbe Prozedere. Die gesetzlich vorgeschriebene Zwischenprüfung in der generalistischen Ausbildung hat einen gänzlich anderen Charakter. Es handelt sich dabei nicht um eine staatliche Prüfung, und sie soll es auch nicht werden. Folgende Gründe möchte ich Ihnen aufzeigen: Ziel dieser Zwischenprüfung ist das Identifizieren von möglichen Ausbildungsdefiziten, um entsprechende Maßnahmen zum Erreichen des Ausbildungsziels einzuleiten. Dieses Instrument soll gerade das vorherige Beenden der generalistischen Pflegeausbildung verhindern. Die Gestaltung der Art der Zwischenprüfung obliegt bisher den Schulen. Sollte diese Prüfung als staatliche Abschlussprüfung für den Pflegehelferberuf konzipiert werden, müsste zwingend eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung erfolgen. Es müsste für alle Prüfungen ein Prüfungsausschuss vom LAGuS bestellt werden. Wir reden hier von mehr als 100 Auszubildenden im Jahr, für welche diese zusätzliche staatliche Prüfung eingerichtet werden müsste. Die Auszubildenden der generalistischen Pflegeausbildung wollen primär natürlich keine Pflegehelfer werden. Sie möchten ihre dreijährige Ausbildung erfolgreich abschließen. In Anbetracht der Kosten für diese Ausbildung sollten auch alle Einzahler des Pflegeausbildungsfonds, wozu auch das Land zählt, ein Interesse daran haben, dass die Auszubildenden dies tun können, denn auch diese Fachkräfte werden händeringend gesucht. Die Ausbildung war und ist anspruchsvoll und nicht jeder beendet sie erfolgreich im ersten Versuch. Die bisherigen Absolventenzahlen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Altenpflege zeigen jedoch, dass der Großteil der Auszubildenden spätestens im zweiten Versuch die Ausbildungsprüfung besteht. Die Angabe im Antrag der CDU-Fraktion, dass ein Drittel die Prüfung nicht besteht, ist damit nicht korrekt. Damit steht aus dieser Personengruppe ohnehin nur eine geringe Anzahl für den Helferberuf zur Verfügung. Der Mehraufwand und die Kosten, welche für die Schulen im Land und das LAGuS mit der Einführung einer zusätzlichen staatlichen Prüfung entstehen würden, rechtfertigen dieses nicht. Ich möchte daher noch einmal deutlich machen, dass die bereits bestehende und genutzte externe Prüfung im Land für das Anliegen im Antrag voll und ganz geeignet ist. Zum zweiten Punkt, die Helferausbildung aus dem Qualifikationsniveau 3 zu modernisieren, indem vergleichbare Rahmenbedingungen wie in der generalistischen Pflegeausbildung geschaffen werden: Unsere landesrechtlich geregelte Kranken- und Altenpflegehelferausbildung ist dem Qualifikationsniveau 3 zugeordnet. Sie ist bereits generalistisch ausgerichtet und erfüllt die Mindestanforderungen für eine Anschlussfähigkeit an die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Das bedeutet beispielsweise, jemand, der die Helferausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann eine verkürzte generalistische Pflegeausbildung absolvieren. Es besteht somit eine Durchlässigkeit für die individuelle berufliche Entwicklung in der Pflege. Ziel ist natürlich auch die angemessene Refinanzierung der Ausbildung, wofür sich das Sozialministerium auch regelmäßig beim Bund einsetzt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) BMG und BMFSFJ haben das gemeinsame Ziel erklärt, ein einheitliches Finanzierungsinstrument für in Länderzuständigkeit liegende generalistische Pflegeassistenz- und Pflegehilfeausbildung zu schaffen. Dies soll auf Basis eines bestehenden Ausgleichsfonds nach dem Pflegeberufegesetz erfolgen. Die Länder haben sich für die Umsetzung einer bundeseinheitlichen Finanzierungslösung auf einen Entwurf novellierter Eckpunkte verständigt, der auch eine Harmonisierung der Ausbildungsstrukturen im gesamten Bundesgebiet enthält. Die ASMK und die GMK haben in diesem Sommer Vertreter für eine Arbeitsgruppe benannt, welche fachliche Eckpunkte für den Entwurf des Bundesgesetzes entwickeln sollen. Der Bund hat die Vorlage eines entsprechenden Referentenentwurfs für 2024 avisiert. Sie sehen, auch da hat sich seit 2021 viel getan. Zum dritten Punkt, für Beschäftigte ohne Berufsabschluss, aber mit langjähriger Berufserfahrung eine praktikable und unbürokratische Anerkennungsmöglichkeit als Pflegehilfskraft zu schaffen: Es gibt viele Beschäftigte ohne Berufsabschluss in der Pflege, beispielsweise junge Menschen, die ihr Freiwilliges Soziales Jahr in der Pflegeeinrichtung ableisten, oder Menschen, die bereits seit vielen Jahren in der Pflege arbeiten. Für diese Beschäftigten sollen die dort gewonnenen Erfahrungen natürlich nicht unberücksichtigt bleiben. Daher besteht bei uns im Land bereits die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildung zur Krankenpflege- und Altenpflegehelferin, zum Altenpflegehelfer. Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion eingehen. Das dort formulierte Anliegen, den Zugang ausländischer Pflegehelferinnen und -helfer zu erleichtern und die Anerkennung von deren Abschlüssen zu beschleunigen, ist ein sehr wichtiges Thema, welches mir auch persönlich sehr am Herzen liegt. Hier gibt es aus unserer Sicht auf jeden Fall noch Verbesserungsbedarf bei der Abstimmung und in den Abläufen auf allen Ebenen, das möchte ich ausdrücklich betonen. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang mitteilen, dass mein Haus auch über den Landespflegeausschuss die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte erleichtern will. Dabei geht es um den Abbau bürokratischer Hürden und die Verschlankung von Verfahren, die Anerkennung bereits erlangter Abschlüsse und die Integration in unsere Gesellschaft. Wir sind darüber auch im engen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit, die ja hier eine sehr wichtige Rolle spielt. Ich sage ganz klar, wir müssen auf allen Ebenen besser werden bei der Arbeitsintegration und Anerkennung von ausländischen Fachkräften und Auszubildenden, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
