Dirk Stamer
Nein. Ich würde gerne hier erst mal fortfahren. Vielen Dank! Dies ist notwendig … So, das hatte ich, verzeihen Sie, bereits! So! Wenn man sich kurz die Anzahl von 180.000 Patienten allein an der Universitätsmedizin Greifswald vor Augen führt, kann man den zeitlichen und auch den damit verbundenen personellen Aufwand sich leicht vorstellen. Und in der Praxis bedeutet dies, dass schlicht nicht alle Patientinnen und Patienten gefragt werden, ob sie ihre Daten für die Forschung zur Verfügung stellen möchten. Viele dieser Daten bleiben somit ungenutzt. Wer sich jetzt in diesem Zusammenhang auch die Frage stellt, wie viele Patientinnen und Patienten einer Nutzung von Daten zustimmen, wenn sie gefragt werden, dem sei gesagt, dass rund 90 Prozent tatsächlich der befragten Personen ihre Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten geben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na sehen Sie!) In der derzeitigen Gesetzeslage kann das für die … Es ist ein Problem, sie zu fragen, nicht, dass sie Ja sagen, dass sie fragen, Herr Fernandes! In der derzeitigen Gesetzeslage kann das für die Aufsicht des Krankenhauses zuständige Ministerium feststellen, dass das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange der Patientinnen und Patienten erheblich überwiegt. Und Sie können sich auch hier vorstellen, dass auch ein solcher Vorgang mit größeren Hindernissen versehen ist und auch sehr lange dauert. Und hier kommt der Punkt der zeitkritischen Forschung in Betracht, und zwar, wir haben es alle gesehen, im Rahmen einer Covid-19-Pandemie war es wirklich wichtig, schnell Forschungsergebnisse zu erzeugen. Und dies ist ein ganz, ganz konkreter Wettbewerbsnachteil für unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Vergleich mit anderen deutschen Ländern. Und ein anderes aus der derzeitigen Gesetzeslage entstehendes Problem ist die Anzahl, die reine Anzahl der nutzbaren Forschungsdaten. Wenn der Aufwand zum Einholen der Einwilligung so hoch ist, wird konsequenterweise nur eine geringe Anzahl an Einwilligungen eingeholt. Doch gerade Forschungsvorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz benötigen große Mengen an Forschungsdaten. Da reichen nicht fünf, sechs, sondern da reichen Millionen. Wenn wir also eine Neufassung des Paragrafen 37 des Landeskrankenhausgesetzes fordern, erschließen wir auch damit für die medizinische Forschung in unserem Land ganz neue Forschungsfelder. In der derzeitigen Fassung des Paragrafen 37 bestehen also Probleme bezüglich der Geschwindigkeit der Bereitstellung der Forschungsdaten, des Umfangs und der Anzahl der Daten und auch des Aufwands für die Bereitstellung derselben Daten. Welche Lösungsmöglichkeiten für dieses beschriebene Problem gibt es denn nun? In einer Neufassung des Paragrafen 37 des Landeskrankenhausgesetzes sollten aus meiner Sicht mehrere Alternativen zu Nutzungsmöglichkeiten offen diskutiert werden. Denkbar sind hier unter anderem natürlich die Nutzung der Daten nach Einwilligung der Patientin, ganz klar. Dann zum Zweiten sollte eine zulässige Möglichkeit sein, die Daten zur Nutzung, wenn die, also wenn die Daten im Vorfeld anonymisiert worden sind, die Daten dann auch zur Nutzung durch die Forschung freizugeben, weil ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann. Eine dritte Möglichkeit kann die sogenannte Eigennutzung sein, also die Verwendung der Daten, die im eigenen Krankenhaus erfasst werden. Eine vierte diskussionswürdige Nutzungsvariante ist die Pseudonymisierung der Forschungsdaten durch Treuhandstellen oder wie auch immer man sie nennen könnte, wodurch ein Personenbezug für den Forscher ebenfalls ausgeschlossen werden kann. Und alle diese denkbaren Nutzungsvarianten und -alternativen sollten im Zuge der Überarbeitung und einer Gesetzesnovelle für dieses Landeskrankenhausgesetz diskutiert werden. Das gehört jetzt nicht heute hierhin, weil wir jetzt hier nur den Auftrag geben, dieses Gesetz an diesem Punkt zu novellieren und das alles mit zu berücksichtigen, was wir hier heute diskutiert haben. Wichtig ist auch noch einmal, zu betonen, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten jederzeit – jederzeit! – im Prozess widersprechen können müssen. Das ist mir ganz wichtig. Darüber hinaus ist es auch klar, dass Patientendaten dann zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren oder anderweitig durch technischorganisatorische Möglichkeiten unkenntlich zu machen sind, sodass ein Personenbezug ausgeschlossen wird, wenn der Forschungszweck es zulässt. Es muss niemand Angst haben, dass seine personenbezogenen Daten öffentlich verfügbar sind. Das will an dieser Stelle niemand. Das ist mir noch mal ganz wichtig zu betonen. Zu dem Änderungsantrag von der Fraktion der GRÜNEN möchte ich noch einmal sagen – Herrn Koplin, dem ging ja nun so ganz knapp die Zeit aus –, wir würden hier an dieser Stelle eine ziffernweise Abstimmung des Änderungsantrages der GRÜNEN beantragen und würden der ersten Ziffer gerne zustimmen. Die halten wir für völlig richtig. Bei der zweiten ist das Problem mit der Pseudonymisierung. Es gibt ganz, ganz bestimmte Fälle, in denen eine Pseudonymisierung die Nutzung der Forschungsdaten verhindert. Ein ganz konkretes Beispiel kann es sein, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) doch, Herr Terpe, es kann sein, wenn Sie als Wissenschaftler in einer Klinik selbst Daten erheben. Die erheben Sie natürlich im Rohzustand, und dann wollen Sie mit diesen forschen. Da haben Sie ein Problem. An genau dieser Stelle gibt es ein ganz konkretes Problem mit der Pseudonymisierung und dem Aufwand, der dafür zu erzeugen ist. Und deswegen möchten wir gerne diesen Punkt hier dann in der Anhörung, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da sind Sie nicht informiert.) so, wie wir es sagten, dann diskutieren. Das ist aber ein ganz konkretes Beispiel, was uns zugetragen worden ist, und ich denke, das sollten wir fairerweise natürlich berücksichtigen, um hier auch nichts auszuschließen. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da brauchen Sie noch Aufklärungsbedarf.) Gut, dann tun Sie das gerne, lassen Sie uns das gerne tun, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das kriegen wir jetzt wahrscheinlich nicht hin.) aber jetzt nicht. Das machen wir dann später. Ich bitte Sie daher im Interesse des Wissenschaftsstandortes um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich an der Stelle für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
