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Barbara Becker-Hornickel

FDP 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vorneweg, ich finde es gut, dass das Thema heute auf der Tagesordnung steht. Ende August wurde im Kabinett von Bundesminister Buschmann das Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorgestellt. Kern und Ziel des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Es ist zu begrüßen, dass eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und -koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut wird. Zudem hat die Europäische Kommission den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten auf den Weg gebracht. Allein schon vor diesem Hintergrund ist eine Überarbeitung des Landeskrankenhausgesetzes nötig. Unser Ziel muss ein lernendes Gesundheitswesen sein. Voraussetzungen dafür sind qualitativ hochwertige, strukturierte und verknüpfbare Daten. Ausgangspunkt müssen das Wohl und die Interessen der Menschen sein, sowohl als Patientinnen und Patienten als auch mit Blick auf deren Bürgerrechte. Gesundheitsdaten bilden die Grundlage für wissenschaftliche Erkenntnisse, um eine sichere und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung weiterzuentwickeln. In Deutschland werden an vielen Stellen Gesundheitsdaten erhoben. Für eine Sekundärnutzung für Forschungszwecke sind diese nicht ausreichend zugänglich. Häufig – zu oft! – scheitert dies an unterschiedlichen Regelungen zum Datenzugang auf europäischer, Bundes- und Landesebene oder an uneinheitlichen Rechtsauslegungen zum Datenschutz. Dadurch werden Innovation und Forschung gehemmt, ein gewaltiges Potenzial bleibt ungenutzt. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sorgt für einen Anstieg an potenziell nutzbaren Daten. Gleichzeitig erhöht sie den Bedarf an qualitativ hochwertigen Daten. Davon können in Deutschland nicht nur Mediziner, sondern auch jeder empirisch arbeitende Sozialwissenschaftler ein Lied singen. Der Ausbau des Zugangs zu den Gesundheitsdaten muss mit einer Stärkung des Gesundheitsdatenschutzes einhergehen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger muss bei einer Sekundärnutzung von personenbezogenen Gesundheitsdaten gewährt bleiben. Zwingend ist die Verpflichtung zur Geheimhaltung für die Forschenden verbunden mit dem besonderen Schutz für Minderjährige und andere vulnerable Gruppen. Was mir allerdings in Ihrem Antrag zu kurz kommt und was ich der Landesregierung unbedingt mit auf den Weg geben möchte, falls der Antrag erwartungsgemäß beschlossen wird, ist die Verknüpfbarkeit der Daten. Um das Potenzial der Gesundheitsdaten voll auszuschöpfen, ist entscheidend, dass die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen von Anfang an mitgedacht und technisch sowie rechtlich geregelt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das gilt insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Dateninfrastruktur des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes. Viele entscheidende Forschungsthemen, seien es Behandlungseffekte oder Auswirkungen gesundheitspolitischer Maßnahmen, werden sich nur durch Variationen über Krankenhäuser, Länder oder Staaten mithilfe von Sozial- und Gesundheitsdaten untersuchen lassen. Diese stammen aus unterschiedlichen Datenquellen und sollten daher trotz Pseudonymisie… – oh Gott –, Pseudonymisierung zusammengeführt sein. Meine Damen und Herren, ich möchte, dass wir uns der Gesundheitsdatennutzung annehmen. Wir werden den Antrag unterstützen und wir werden auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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