landtag-mv.de ↗

Torsten Koplin

Die Linke 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da knüpfe ich gerne an. Es ist ja schon immer ein Wunsch der Menschheit, den menschlichen Körper besser zu verstehen, um Krankheiten bekämpfen und Verletzungen besser heilen zu können. Und da gibt es irre viele Beispiele. Und auf welch faszinierendem Niveau so etwas stattfindet, habe ich mir jüngst mal angeschaut, hier im Land ein Projekt „Bekämpfung von Krebstumoren“, indem im Körper zirkulierende Krebstumore markiert werden mit mehreren kleinen Magneten und dann später an Blutgefäßen ebenfalls Magnete angebracht werden, die dann diese markierten Tumorzellen rausziehen, raussammeln. Fantastisch, was da möglich ist und was weiterentwickelt werden sollte im Interesse der Menschheit überhaupt, aber auch der Menschen hierzulande. Und all das ist nur möglich, weil am Anfang Vitaldaten, Daten aus dem Gesundheitsbereich zur Verfügung gestanden haben. Patientendaten dürfen aktuell nur – das ist gesagt worden – unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung der Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet. Die gesetzeskonforme Nutzung von Patientendaten innerhalb eines Krankenhauses oder zwischen den Gesundheitsdienstleistern ist schon lange ein Thema, um Mehrfachuntersuchungen und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden, Personalressourcen zu sparen und Bürokratie abzubauen sowie besser therapieren zu können. Unter anderem deshalb wurde die elektronische Gesundheitsakte eingeführt. Für die Zukunftsfähigkeit der Gesundheitsversorgung, aber auch der Forschung ist nicht nur eine leistungsfähige technische Infrastruktur, sondern auch eine leistungsfähige vernetzte medizinische Dateninfrastruktur eine grundlegende Voraussetzung. Am technischen Teil wird insbesondere seit der Corona-Pandemie intensiv gearbeitet. Bei der Datenversorgung und Vernetzung wollen wir nun weitere Hürden abbauen. Dies kommt vor allem den Patientinnen und Patienten zugute und macht auch unsere Krankenhäuser leistungsfähiger. Insbesondere die Universitätsklinika in unserem Land in Rostock und Greifswald, die Forschung, Lehre und Versorgung vereinen, hätten davon einen Nutzen, wenn datenschutzkonform. Und, Herr Dr. Terpe, diese Betonung der Datenschutzkonformität ist im Beschlussteil enthalten, und die wiederum impliziert ja das Datenschutzrecht, und dieses wiederum – kommt also über drei Ecken – hebt ganz besonders die Persönlichkeitsrechte hervor. Insofern ist der Gedanke, den Sie hier aufgeworfen und infrage gestellt haben, mit inkludiert. Auch der Austausch unter den beiden Uniklinika sollte ermöglicht beziehungsweise vereinfacht werden. Dabei gilt natürlich weiterhin der Grundsatz, dass alle Daten, die während der Pflege und Behandlung der betroffenen Personen erhoben werden, nach den Anforderungen des ärztlichen Berufsgeheimnisses nach Paragraf 203 Strafgesetzbuch geschützt werden müssen. Eine Veräußerung an Dritte, auch zu kommerziellen Zwecken, wird dabei ausgeschlossen. Wie das Ganze möglicherweise umgesetzt werden kann, hat ein Verbund aus Universitätsklinikstandorten in Aachen, Bonn, Essen, Halle, Hamburg, Jena und Leipzig seit 2018 in einem Modellversuch erprobt. Lassen Sie uns da gemeinsam einen weiteren Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung dann in Mecklenburg-Vorpommern gehen und die Landesregierung beauftragen, diesen durch eine Gesetzesänderung vorzubereiten. Das habe ich mir vorher aufgeschrieben und wollte gerne noch auf – der geschätzte Kollege Stamer hat es bereits angekündigt, wir haben uns beide, Dirk Stamer und ich, sehr intensiv mit Ihrem Änderungsantrag auseinandergesetzt. Wir sind Ihnen sehr dankbar dafür, weil er bereichernd ist. Dem ersten Punkt, dem würden wir gerne zustimmen. Dem zweiten wollten wir auch zustimmen, haben aber noch mal rumgefragt und haben gesagt, kann man das so machen, klingt sehr plausibel, und wir haben mehrere Experten angesprochen diesbezüglich. Und das Ergebnis war kontrovers. Also einerseits wurde gesagt, das ist in Ordnung, der Vorschlag, den die GRÜNEN da machen, da kann man mitgehen, denn für die Forschungsdaten, Herr de Jesus Fernandes, reichen eigentlich, weil das eben pseudonymisiert wird, reichen im Grunde genommen Postleitzahlen. Und das wäre also nicht das Problem. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Andere wieder, ein anderer sagte uns – und das waren alles Leute, die Ahnung haben –, die sagten, na, kleinen Moment mal, es gibt den Punkt, wo die Daten an der Quelle faktisch erhoben werden, und das kann man nicht ohne Klarerfassung machen, erst dann kann man sozusagen pseudonymisieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Und das ist so eine sprachliche Feinheit, aber es ist durchaus erheblich. Und wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass wir den Antrag in diesem zweiten Punkt heute nicht mittragen möchten, weil, …

Alle Reden von Torsten Koplin Protokoll ↗