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Bettina Martin

21.09.2023 Sitzungen 8/64

Ich komme auch gleich in dem Text noch weiter dazu, aber es ist selbstverständlich so, dass wir den Datenschutz und die Datensicherheit gewährleisten bei den Veränderungen, die wir jetzt anstreben. Das ist völlig selbstverständlich. Und es wird ein Widerspruchsrecht geben. Und das ist natürlich jedermanns persönliche Entscheidung. Ich kann dem widersprechen, dass die eigenen Daten für die Forschung eingesetzt werden. Und das ist die Antwort darauf. Insofern war auch Frau Buyx der Meinung, hier besteht enormer Handlungsbedarf. (Katy Hoffmeister, CDU: Und geht das schon unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen?) Ich würde jetzt gerne weiter fortfahren. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Noch mal, wie sich die Situation derzeit darstellt: Die Patienten müssen also aktiv zustimmen, damit ihre Daten für Forschungszwecke genutzt werden dürfen. Künftig wollen wir eine Widerspruchslösung einführen. Das heißt, für die Nutzung der Daten soll es Voraussetzung sein, dass die Patientinnen und Patienten nicht widersprochen haben und nicht wie bisher aktiv ihr Einverständnis gegeben haben. Patientinnen und Patienten sollen dabei natürlich jederzeit das Recht haben, also auch deutlich nach der Datenerhebung, ihr Einverständnis zu verwehren. Und es soll sichergestellt werden, dass die Daten schnellstmöglich pseudonymisiert oder sogar auch anonymisiert werden. Im Moment ist es so, dass zum Beispiel bei einer Anfrage – und jetzt sage ich gerade das, was Frau Hoffmeister in ihrem Zwischenruf gefragt hat –, im Moment ist es so, dass zum Beispiel bei einer Anfrage für Forschungszwecke Ärztinnen und Ärzte nicht einmal in die Patientenakten hineinschauen dürfen, um zu sehen, ob es zu dem konkreten Forschungsthema überhaupt Daten gibt. Ärzte dürfen die Akten einzig und allein für Zwecke der Gesundheitsversorgung konsultieren. Eine solche Regelung behindert – und das haben mir die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehr eindeutig, mehrere von ihnen, auch dargelegt –, eine solche Regelung behindert die medizinische Forschung in hohem Maße. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen die gesetzlichen Hürden beseitigen, selbstverständlich ohne dabei die Datensicherheit zu gefährden. Dafür arbeitet die Gesundheitsministerin derzeit daran, den Paragrafen 37 im Landeskrankenhausgesetz dementsprechend zu ändern. Mit dieser Regelung wird Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen und Pionierarbeit leisten. Ich weiß, auch auf Bundes- und Europaebene gibt es Bemühungen in diese Richtung, aber wir wollen nicht so lange warten, bis man dort zu Potte kommt. Der vorliegende Antrag dient der medizinischen Forschung in Mecklenburg-Vorpommern, er dient den Patientinnen und Patienten bei uns im Land und ich hoffe deshalb auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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