Dirk Stamer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Antrag „Gesundheitsforschung stärken – Medizinische Forschungsdaten sicher nutzen“ der Fraktionen der SPD und DIE LINKE vorstellen. Die Universitätskliniken des Landes mit den Standorten in Rostock und Greifwald sind für die Gesundheitsversorgung unseres Landes essenziell und mit rund 2.000 Betten in beiden Städten wesentliche Bausteine unseres Gesundheitssystems. Neben dieser Aufgabe, die Krankenversorgung als Maximalversorger sicherzustellen, haben die Universitätskliniken darüber hinaus auch die Aufgabe, … (Katy Hoffmeister, CDU: Die Universitätsmedizinen!) Bitte? (Katy Hoffmeister, CDU: Die Universitätsmedizinen!) … die Universitätsmedizinkliniken darüber hinaus die Aufgabe, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) als Lehrkrankenhaus die angehenden Medizinerinnen und Mediziner des Landes auszubilden. Natürlich erfolgt diese Ausbildung auf Basis der modernsten Erkenntnisse der aktuellen Forschung. Gute medizinische Versorgung ist nur möglich, wenn die medizinische Versorgung die Grundlage für diese Versorgung sichergestellt hat. Neben der Krankenversorgung und der Lehre bildet also die Forschung die dritte Säule im Aufgabenspektrum der Kliniken ab. Medizinischer Fortschritt und Innovation sind die Treiber einer guten Lehre und einer guten Krankenversorgung, denn auch ein gutes Standing im Bereich der medizinischen Forschung befördert die Attraktivität der Kliniken für gute Ärztinnen und Ärzte. Forschung ist also für dieses Land essenziell. Qualitativ hochwertige Forschung lebt von Forschungsdaten, also Daten, die der wissenschaftlichen Forschung dienen und für eben diese benötigt werden, um neue Erkenntnisse daraus zu gewinnen. Im Rahmen der medizinischen Krankenversorgung entsteht allein in Greifswald bei jährlich rund 180.000 behandelten Patienten eine immens große Anzahl an potenziell nutzbaren Daten für die wissenschaftliche Forschung, und die Nutzung dieser Daten zu wissenschaftlicher Forschung ist derzeit allerdings mit einigen Hürden versehen, die eine effektive und effiziente Nutzung erschweren oder auch gar teilweise verhindern. In der derzeitigen Fassung des Paragrafen 37 des Landeskrankenhausgesetzes ist die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten von Patienten zulässig, wenn diese in die Nutzung ihrer Daten im Vorfeld eingewilligt haben. Darüber hinaus ist eine Nutzung ohne Einwilligung des Patienten derzeit zulässig, wenn entweder die schutzwürdigen Belange der Patienten aufgrund der Art der Daten oder der Art der Nutzung nicht beeinträchtigt werden oder wenn das für die Aufsicht des Krankenhauses zuständige Ministerium festgestellt hat, dass das öffentliche Interesse an der Forschung überwiegt. Diese derzeitigen Regelungen sind in der praktischen Anwendung nicht hilfreich und erschweren oder verhindern gar viele Forschungsvorhaben. Es bestehen konkrete Hindernisse bezüglich der Geschwindigkeit der Bereitstellung, des Umfangs beziehungsweise der Anzahl der nutzbaren Daten und des Aufwands der Bereitstellung. Die konkreten daraus entstehenden Probleme will ich aufgrund der Zeit gerne in der Aussprache noch einmal erläutern. Wir fordern mit dem Antrag daher die Landesregierung auf, die Nutzung der medizinischen Daten für die Forschung im Interesse der Patientinnen und Patienten zu erleichtern und damit die Innovationskraft des Landes weiter zu stärken. Dazu sind rechtliche, technische oder organisatorische Hürden, die der universitären und außeruniversitären Gesundheitsforschung einen datenschutzkonformen Zugang zu diesen Daten noch erschweren oder verwehren, kontinuierlich abzubauen, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Dazu soll die Landesregierung eine Neuregelung des Paragrafen 37 des Landeskrankenhausgesetzes für das Land M-V noch in diesem Jahr vorlegen. Wichtig ist mir an der Stelle, noch einmal zu betonen, dass für jeden Patienten es jederzeit möglich sein muss, einer Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Forschung zu widersprechen. Wer also seine Daten nicht zur Verfügung stellen möchte, muss dies auch nicht tun. Der Datenschutz bleibt selbstverständlich gewahrt, da die Daten vor der Verarbeitung in der Forschung anonymisiert, pseudonymisiert oder anderweitig unkenntlich gemacht werden müssen, sodass ein Personenbezug nicht herstellbar ist. Niemand muss also Angst haben, dass seine Daten für jedermann irgendwo lesbar sein könnten. Ihrem Änderungsantrag stimmen wir in Teilen zu. Mein Kollege Torsten Koplin und ich werden in der Aussprache gleich darauf noch einmal eingehen. Ich bitte Sie daher im Interesse unseres Wissenschaftsstandortes um Zustimmung zu unserem Antrag und freue mich erst mal auf die Aussprache und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
