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Christian Albrecht

Die Linke 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt der letzte Redner oder der vorletzte Redner in der Debatte (Torsten Renz, CDU: Oha, wir kommen voran!) und ich habe festgestellt, dass wir ja hier relativ fraktionsübergreifend eine einhellige Meinung haben. Das passt auch, denn wir hatten ja bei dem letzten Antrag zu dem Thema auch zu großen Teilen Überschneidungen, und entsprechend möchte ich mich jetzt vielleicht noch mal auf einige ausgewählte Punkte konzentrieren und nicht alles wiederholen. Ich steige vielleicht mal damit ein, wir werden als Fraktion diesen Antrag ablehnen, und ich möchte Ihnen einmal darlegen, warum. Zum einen, wir haben den bereits vielfach zitierten Antrag im Juli miteinander beschlossen und dort sind wir ja eigentlich noch mitten in der Umsetzung. Hier geht es ja darum, überhaupt erst mal eine Grundlage zu schaffen, KI an den Schulen sinnvoll einzusetzen. Handreichungen sollen erarbeitet werden, die Lehrerinnen und Lehrer sollen geschult werden, es geht darum, irgendwie Bewusstsein zu schaffen, also überhaupt erst mal eine Grundlage zu erarbeiten und KI einzusetzen. Und ich plädiere dafür, dass wir erst mal diesen Weg konsequent weitergehen, bevor wir uns jetzt ins nächste Abenteuer stürzen und schon Modellschulen aufmachen, was ja auch wieder mit Aufwand betrieben wird, das entsprechend vorzubereiten, zu begleiten und dann am Ende auch zu evaluieren. Frau Ministerin Oldenburg hat ja dargestellt, dass vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, schon Beschlusslage ist. Jetzt haben Sie argumentiert, meinte ich wahrgenommen zu haben, so einen Zwischenruf, dass Ihr Antrag ja besser sei. Und ich meine mich zu erinnern, dass Frau Enseleit in ihrer Rede gesagt hat, wir wollen jetzt hier den Turbo zünden. Das kann ich aber nicht ganz erkennen, sondern das würde ich jetzt erst mal unter Sprechblase an der Stelle abtun. Denn schauen wir mal, was Sie wirklich an neuen Inhalten aufrufen, die noch nicht Beschlusslage sind, da habe ich nämlich meine Zweifel, ob Ihr Antrag wirklich besser ist. Und konkret störe ich mich da an den Punkten II.2 a) bis d), im ganz Besonderen an dem Punkt b), der ja dann auf die Schullaufbahnempfehlung abzielt. Da wird es dann richtig schwierig. Also Frau Oldenburg hat ja sehr umfassend erläutert, warum es schwierig ist, durch die KI eine Bewertung schulischer Leistungen vornehmen zu lassen, das möchte ich jetzt nicht noch mal wiederholen. Aber auch gerade bei der Schullaufbahnempfehlung wird es dann ganz schwierig, denn ich teile Ihre Einschätzung, dass die KI ein enormes Potenzial hat, Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten, sei es bei der Aufgabenerstellung, dabei, stupide Fleißarbeiten zu übernehmen oder bei Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Was aber eine KI ganz bestimmt nicht leisten soll, ist, Menschen oder in dem konkreten Falle Kinder zu bewerten und dann quasi mit darüber zu entscheiden, wie die weitere Zukunft von unseren Kindern aussieht. Also das finde ich ganz, ganz doll schwierig. Und wenn Sie jetzt aber eine solche Schullaufbahnempfehlung vorbereiten lassen wollen durch eine KI, dann frage ich mich, auf welcher Grundlage Sie das tun wollen. Also welche Daten sollen denn da überhaupt herangezogen werden? Sind das dann die schulischen Leistungen, also die Noten? Die Zeugnisse, die dann da liegen, die sprechen mehr oder weniger für sich, die kann sich die Lehrerin, der Lehrer anschauen. Und das ist aber genau die Kunst, dann hinter das reine Zahlenwerk zu schauen, die vielen weichen Faktoren da einzubeziehen, die eine Rolle spielen, und eben das Individuum in der Gesamtheit zu betrachten und zu gucken, na, du hast jetzt in Deutsch eine Drei, Mathe eine Vier, ab auf die Regionalschule, dass es eben nicht dabei bleibt, sondern dass man sich noch mal hinsetzt, pädagogisch arbeitet und Ableitungen trifft. Und dabei hilft mir eine KI überhaupt nicht, es sei denn, die bekommt dann noch darüber hinaus gehend Daten, persönliche Daten, Humandaten nennt man das. Aber da wird es dann ja aus verschiedenen Gründen schwierig, seien es datenschutzrechtliche. Und auch unsere Erfahrungen, die es ja in diesen Bereichen gibt, mahnen davor, so was zu machen. Ich kann mich erinnern oder habe einige Artikel gelesen, in den USA ist das in den unterschiedlichsten Kontexten gemacht worden, dass KIs herangezogen wurden, um bei Schülerinnen und Schülern, bei Menschen in Arbeitslosigkeit oder bei der Prognose von Strafgefangenen, irgendwie Prognosen zu erstellen, dabei Daten heranzuziehen. Und dort hat man überall sehr, sehr schnell Abstand davon genommen, KI Menschen bewerten zu lassen, denn was eine KI nicht ist, ist eine objektive Instanz, die dann hilft, strukturelle Benachteiligung auszublenden, so, wie Sie das dargestellt haben, sondern eine KI ist ja im Wesentlichen, ja, das sind Algorithmen, die vor allem historische Daten, Statistiken heranziehen, und die neigen dann dazu, bestehende strukturelle Ungerechtigkeiten zu reproduzieren, seien es dann rassistische, klassistische, sexistische, und deswegen wird das an vielen Stellen nicht gemacht. Jetzt haben Sie, wie gesagt, in Ihrem Redebeitrag relativ wenig dazu gesagt, wie Sie sich das vorstellen – also da können Sie vielleicht noch mal in Ihrer Replik dann darauf eingehen –, aber noch mal, wenn man nur die Daten, die Noten heranzieht, brauche ich keine KI, und wenn ich das machen will, müsste ich Daten heranziehen, vor deren Verwendung ich an der Stelle ganz massiv warnen muss. Das ist auch an der Stelle nicht meine Meinung, sondern halt der aktuelle Forschungsstand zum Thema. Wie hier auch schon mehrfach anklang, ist das eine Thematik mit einer hohen Volatilität, wo unheimlich viel passiert, wo innerhalb von Monaten schon die Erkenntnisse überholt werden müssen. Es gibt aber auch eine umfassende Literatur, und die ist, Stand jetzt, eben sehr eindrücklich. Ich kann Sie also nur bitten, auch mit Blick auf kommende Debatten, die wir sicherlich zu diesem Thema haben werden, von solchen Forderungen, wo es eben um die Leistungsbewertung oder um Schullaufbahnempfehlung oder Ähnliches geht, von diesen Forderungen Abstand zu nehmen. Das halte ich nicht für zielführend. Und ansonsten ist ja das, was Sie gefordert haben, an dieser Stelle schon Beschlusslage. Das ist hier, finde ich, gut herausgearbeitet worden, und entsprechend schließe ich noch mal damit, womit ich angefangen habe: Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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