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Simone Oldenburg

21.09.2023 Sitzungen 8/64

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Koalition nicht beantragte, aber nun in dem FDP-Antrag sehr weit vorne ist, ist der Umgang mit der Leistungsbewertung. Und ich finde, hier müssen wir ein bisschen sensibler sein, weil ich hier eine ganz große Gefahr sehe, also eine eindeutige Grenze in der Anwendung der Künstlichen Intelligenz. Frau Enseleit, Sie haben richtig gesagt, für mich richtig, dass der Mensch immer am Ende stehen muss, das ist vollkommen richtig, wird aber in Ihrem Antrag nicht deutlich. Deswegen möchte ich hierzu noch etwas sagen, denn die Leistungsbewertungen erfolgen immer auf der Grundlage der curricularen Vorgaben und unter ausgewogener Ausübung des pädagogischen Ermessens. Sie umfassen die Leistungsermittlung, die Leistungsbeurteilung und auch die Mitteilung an die Schülerinnen und Schüler sowie an ihre Erziehungsberechtigten. Die Kriterien für die Leistungsermittlung müssen auch immer nachvollziehbar sein. Also bleibt fraglich, wie die Leistungen, die unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz erbracht werden, bewertet werden können. Insbesondere ist hierbei auch zu klären, wie überhaupt Einschätzungen getroffen werden können, sofern nicht klar oder erkennbar ist, ob KI als zulässiges Hilfsmittel genutzt wurde oder ob KI eben nicht als Unterstützung dienen durfte. Hier haben wir als Ministerium gehandelt und den Schulen bereits mitgeteilt, ich zitiere: „Zur Bewertung von Leistungen, die ohne pädagogische Aufsicht erbracht werden, möchten wir auf Folgendes hinweisen: Schriftliche Leistungen, die in der Häuslichkeit oder an anderen Orten ohne pädagogische Aufsicht erfolgen, dürfen nicht alleinige Grundlage für eine Zensierung und Bewertung sein. Wenn sie die Basis für weitere, in der Schule unter pädagogischer Aufsicht zu erbringende Arbeiten darstellen, ist eine Zensierung und Bewertung dann möglich, wenn eindeutig gewährleistet werden kann, dass eigenständige Leistungen von Schülerinnen und Schülern vorliegen. Lehrkräfte haben zudem, wie bisher auch, immer die Möglichkeit, den Grad der schriftlichen Eigenleistung von Schülerinnen und Schülern zu überprüfen, denn Lehrkräfte verfügen in diesem Zusammenhang über ein hohes Maß an professioneller Erfahrung und können unter anderem in Unterrichtsgesprächen erkennen, ob und inwiefern Schülerinnen und Schüler Arbeiten, die sie zu Hause oder an anderen Orten ohne pädagogische Aufsicht angefertigt haben und die der Leistungsüberprüfung dienen sollten, eigenständig oder mithilfe Dritter erledigt haben.“ Ende des Zitats. Das ist ganz wichtig, dass wir hier Grenzen setzen, dass wir gucken, dass wir Lehrerinnen und Lehrer unterstützen in der Bewertung von Arbeiten, die mit KI vorgenommen werden konnten, einmal, wenn es erlaubt ist, oder wenn es nicht gestattet ist. Sehr geehrte Damen und Herren, man muss ein Kind, einen Jugendlichen kennen, um die Leistungen beurteilen zu können. Und das fehlt mir in diesem Antrag, die dringend gebotene Subjektivität. Mir fehlt das pädagogische Ermessen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es muss immer – und das haben Sie jetzt gesagt in Ihrer Rede, und dafür danke ich Ihnen – der Mensch sein, der über einen Menschen urteilt, und nicht die Künstliche Intelligenz. Selbst das bestätigt uns ChatGPT. Ich zitiere: „KI sollte im Unterricht als Ergänzung der menschlichen Lehrkraft betrachtet werden, nicht als Ersatz. Lehrer spielen weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung und Anleitung von Schülern.“ Ende des Zitats. Dem ist nichts hinzuzufügen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP)

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