Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahl 900.000 kann ich weder bestätigen noch verneinen. Sie scheint mir bei 1,6 Millionen Einwohnern als Jahreszahl relativ viel. Aber ich schließe jetzt nichts aus, weil auch jede Ummeldung darunterfällt. Gleichwohl gibt es ja eine Menge Menschen, die ihr Fahrzeug im Zweifel länger behalten. Ich kann das aber nicht sagen. In der Sache selbst bleibt es an der Stelle auch dabei, dass die Kommunen diese Maßnahmen umsetzen müssen. Wir können ihnen ein bisschen Unterstützung an die Hand geben. Zweitens ist es ein stufenweises Vorgehen gewesen, das das Bundesverkehrsministerium gewählt hat. Es gab quasi eine erste Stufe, die liegt viele Jahre zurück, dann eine zweite, dritte und jetzt kommt die vierte, die quasi jetzt sagt, ab jetzt könnten alle von der GmbH über die Einzelperson entsprechend zugreifen. Und wir haben jetzt im Lande, weil es kommunale Aufgabe ist, sehr unterschiedliche Fachverfahren, die verwendet werden. Ich brauche also jetzt, also die dahinterliegende Software ist unterschiedlich. Es gibt eine „Einer für Alle“-Lösung, die im Lande momentan nach meiner Erinnerung zwei verwenden, ob nun schon vorher oder jetzt erst aktuell durch das aufgesetzte Projekt eines anderen Bundeslandes, kann ich nicht beurteilen, und die größere Zahl verwendeter Fachverfahren, die zumindest nicht Gegenstand der „Einer für Alle“-Lösungen waren und trotzdem diese Möglichkeiten künftig bieten sollen. Übersetzt ins Land, was heißt das? Ein Landkreis, Landkreis Rostock, ist mit seinem Fachverfahrensanbieter, weil der einfach entsprechend weit war, bereits am Start. Das heißt, dort ist es bereits vollumfänglich möglich, die sogenannte Stufe 4, dieses E-Kfz umzusetzen. Der größere Teil, nämlich neun Anbieter, das sind Landkreise, können aber auch die großen kreisangehörigen Städte sein, weil die weiterhin Kraftfahrzeugzulassungsstellen haben, die befinden sich bei einem Anbieter, der die „Einer für Alle“-Lösung übernimmt. Die stecken in der Vorbereitung und dürften in den nächsten sechs bis acht Wochen so weit sein. Da hapert es vor allen Dingen daran, dass der Anbieter seinerseits eine Vielzahl von Abreden mit dem Bundesinnenministerium treffen muss. Da geht es darum, dass entsprechend die Bund-ID genutzt werden kann, also die mit dem Personalausweis verbundene Identifikationsmöglichkeit. Der muss offenbar Absprachen treffen mit dem Kraftfahrtbundesamt, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind, und offenbar mit weiteren Dienstleistern, die benötigt werden. Da ist es also auf der Schlussgeraden. Und zwei Landkreise pflegen einen dritten Fachverfahrensanbieter, das sind westliche Landkreise, die einen eigenen IT-Dienstleister haben, der das für sie umsetzt. Da kann ich Ihnen zum Zeithorizont nichts sagen, auch die sind auf dem Weg. Da kann ich aber nicht sagen, wo die Reise hingeht. Bei der größeren Zahl eben ist es im Übrigen der eGo-Zweckverband, der das für die gemeinsam mit dem Fachverfahrensanbieter organisiert. Unser Landesziel bleibt in der mittelfristigen Perspektive – aber darum können wir nur bitten und dazu einladen, mehr können wir da nicht tun –, alle auf das „Einer für Alle“- Verfahren, was im Rahmen genau wie unser digitaler Bauantrag von einem anderen Bundesland für alle entwickelt worden ist, umzustellen. Das wird aber am Ende davon abhängen, ob die kommunale Seite es möchte, zweitens, welche vertraglichen Bindungen die bei ihren jetzigen Produkten haben, und dann auch, ob sie es und in welcher Zeit umgesetzt und migriert bekommen. Das bleibt das langfristige Ziel. Jetzt ist der Landkreis Rostock am Stecker, neun weitere sind kurz davor und für zwei ist das Signal, dass sie auch unmittelbar daran arbeiten.
