Christian Pegel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kommunalverfassung versucht ja bloß das Instrument an die Hand zu geben. Und das Instrument bleibt, was wir an die Hand geben, immer das Gleiche. Das heißt, es wird eine abstrakte Definition des Beirates geben und dann werden kommunale Beteiligte entscheiden, ob sie den a) so nennen wollen und b) einrichten wollen und ob sie die maximal möglichen Rechte einräumen wollen oder es anders gestalten. Und das können sie dann ihrerseits entscheiden, für welche Gruppen sie es tun, beziehungsweise werden sie in Fachgesetzen angeregt oder verpflichtet, es entsprechend zu handhaben. Auf der kommunalverfassungsrechtlichen Seite gibt es sozusagen nur das Instrument. Ob ich damit eine Klausur schreibe, hier Notizen mache oder ob ich damit an der Tafel irgendwas vorstelle und antippe, es bleibt immer der gleiche Kugelschreiber. Es bleibt sozusagen der Beirat, die rechtliche Gestalt ist nicht differenziert nach verschiedenen Nutzungen, sondern die würden dann der Fachgesetzgebung zu entnehmen sein.
