Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles, was die Fachgesetze machen, müsste in den Fachgesetzen beantwortet werden. Wir können nur die Korrespondenz auf der kommunalverfassungsrechtlichen Seite anbieten. Am Ende des Tages wird dieses Hohe Haus entscheiden, wie das konkret aussieht. Wir würden nach längerem Vorberatungsprozess mit der kommunalen Familie und verschiedenen Beteiligten in der Kommunalverfassung erstmalig eine ausdrückliche Erwähnung von Beiräten vornehmen. Das war bisher schon unstreitig, dass Kommunen so etwas können. Wir würden es ganz ausdrücklich für diese Gruppen eröffnen. Wir würden darüber hinaus den Kommunen in der kommunalen Selbstverwaltungshoheit vorschlagen, wir würden vorschlagen, dass den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit die Chance gegeben wird, in Hauptsatzungen weitergehende Konkretisierungen vorzunehmen, wie ein Rederecht in Ausschüssen und der Gemeindevertretung/Stadtvertretung/Kreistag für die jeweiligen Vorsitzenden solcher Beiräte bis hin zu Antragsrechten. Aber keines davon ist eine Verpflichtung, sondern all das werden Möglichkeiten sein, in der Hauptsatzung Gestaltungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungshoheit vorzunehmen.
