Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Unterbringung der Flüchtlinge ist ja Landesaufgabe und dann übers Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabe übergeben, sodass der Bund seinerseits, weil es da organisatorisch unterschiedliche Entscheidungen in den Ländern geben kann, nicht sagt, ihr braucht 70 oder 100, sondern deren Angebot war, dort, wo sie Flächen haben, uns die anzubieten. Das haben sie an zwei Stellen getan. An den beiden Stellen – das ist auch der Kleinen Anfrage zu entnehmen – haben beide Landkreise das für keine geeigneten Immobilien erachtet, um darauf entsprechende Einrichtungen zu errichten. Und dann hängt es ganz stark von den jeweiligen individuellen Einordnungen vor Ort ab. Ich kann große und kleine Einrichtungen schaffen, ich kann sie zentral schaffen und dezentral. All das gibt der Bund nicht vor, sondern der Bund hat nur ein Angebot gemacht, ich unterstütze euch. Wir haben mit dem Bund lediglich an einer Stelle einen intensiveren Austausch gehabt. Es gibt im Landkreis Vorpommern-Rügen mehrere schon länger genutzte Immobilien, die dem Bund zugehörig sind, bei denen er eigentlich gerne eine Beendigung hätte, und wir werben immer noch dafür, diese Beendigung nicht vorzunehmen. Die wollen dort investieren, aber unser Eindruck ist, die Investition ist noch ein bisschen in der Pipeline weiter hinten ansässig, und wir bitten, diese Möglichkeit der Nutzung durch den Landkreis bis zum letzten Moment da aufrechtzuerhalten, weil dort durchaus Einrichtungen über längere Zeiträume etabliert sind und uns das sehr hilft, diese Verlängerung vornehmen zu können. Und da konnten wir, glaube ich, mit dem Bund einiges erreichen und werden da immer wieder dranbleiben. Da geht es aber vor allen Dingen darum, schon genutzte Immobilien weiter nutzen zu können. – Herzlichen Dank!
