Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zuvor Genannte gilt hier erneut: Ich halte es für riskant, datenschutzrechtliche Sachverhalte in einer öffentlichen Sitzung ernsthaft beantwortet haben zu wollen, und weise darauf hin, dass auch hier die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Kolleginnen und Kollegen bilanzieren den Einsatz auf dem Altstadtfest nach meiner Überzeugung zutreffend als für ein Volksfest dieser Größenordnung und dieser Besucherzahlen aus strafrechtlicher Sicht, nur das können wir ja bilanzieren, als ein relativ erfolgreiches, aus polizeilicher Sicht ruhig verlaufenes Fest. Wir hatten eine Anzeigenaufnahme wegen Verdachtes der Unterschlagung, Fundunterschlagung, wir hatten zwei Anzeigenaufnahmen wegen Körperverletzung, davon war eine sogar anerkannt nur eine fahrlässige Körperverletzung, drei Anzeigenaufnahmen wegen Diebstahls und einmal einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Das ist für mehrere Zehntausend Menschen in drei Nächten, vor allen Dingen zu heißen Nächten, aus polizeilicher Sicht, aus polizeilicher Erfahrungssicht ein sehr positives Ergebnis, das für relativ viel Friedfertigkeit spricht. Losgelöst davon hat es in der Tat in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwei Ereignisse gegeben, die wir eben nicht direkt dem Altstadtfest zuordnen können und wo wir auch nicht sagen können, das sind zwingend Beteiligte, die vom Altstadtfest kamen und ihren Konflikt nur aus dem Altstadtfest mitgebracht haben. Wir haben einen Sachverhalt gehabt in der Tat auf dem Schweriner Marienplatz. Kurz nach Mitternacht ist es dort zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen drei bis vier Personen gekommen. Infolgedessen sind zwei Personen, einer unter 20, einer knapp über 20, durch Flaschenwürfe verletzt worden. Beide klagten beim Eintreffen der Polizei über Schmerzen beziehungsweise Verletzungen am Rücken waren erkennbar. Die genaueren Tatumstände sind gegenwärtig Gegenstand von Ermittlungen, und zum einen bin ich weder befugt – noch mal, auch hier gilt die Verfahrenshoheit der Staatsanwaltschaft, hierüber Auskunft zu geben –, zum anderen würde ich den Ermittlungen gern auch die Chance lassen, weiterführende Aufklärung zu betreiben. Es ist in dem Kontext allerdings – das ist der kleine Vorteil des Marienplatzes – das Bildmaterial der Bildüberwachung gesichert worden. Ich sage das auch gerne öffentlich, damit für alle Beteiligten, die sich auf dem Marienplatz danebenbenehmen, sehr klar wird, dort haben wir relativ gute Möglichkeiten, wenn wir das zeitnah wissen, auch noch mal hineinzuschauen. Auf diese Art und Weise konnte neben den beiden eben genannten zwei verletzten Personen, die am Tatort noch angetroffen worden sind, eine weitere männliche Person festgestellt werden, die wir aber bisher nicht identifizieren konnten. Deshalb gibt es eine Pressemitteilung, auf die Sie möglicherweise rekurrieren, in der wir am 11.09.2023 Zeugen gebeten haben, die zum Sachverhalt Stellung nehmen können, sich bei der Polizei zu melden, damit wir vor allen Dingen diesen dritten Beteiligten auch namentlich identifizieren können. Es hat in der gleichen Nacht in der Tat einen zweiten Sachverhalt gegeben. Gegen 01:00 Uhr ist die Polizei zu einer Auseinandersetzung vor dem M8 in der Mecklenburgstraße gerufen worden. Ich nehme an, genau darauf stellen Sie ab. Ich bin nicht Schweriner genug, um die Straßenecken, die Sie alle benannt haben, festzumachen, ich hoffe, das ist richtig. Vor der Lokalität ist eine Vielzahl aufgebrachter Personen durch die eintreffenden Polizeibeamten festgestellt worden. Wir haben dabei weder Geschädigte noch Zeugen einer konkreten Auseinandersetzung festmachen können, trotz, so sagen mir die Kolleginnen und Kollegen, umfassender Befragung der anwesenden Personen. Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung ist mitgeteilt worden, dass eine unbekannte Person zuvor einen Poller aus einer Verankerung gerissen haben soll. Auch dazu sind Befragungen geführt worden. Darüber hinaus ist in den Befragungen mitgeteilt worden, eine Person habe ein Messer bei sich geführt. Es ist aber weder ein Messer noch eine Person mit einem Messer, noch ein Geschädigter aufgrund eines Messereinsatzes durch die Kolleginnen und Kollegen festgestellt worden, sodass für uns zurzeit strafrechtlich ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung im Raum bleibt. Frau Präsidentin, ich sehe die rote Lampe sehr wohl. Dann wäre ich aber dankbar, wenn das Präsidium dafür Sorge trüge, dass bei den Fragen nicht mehrere Sachverhalte in eine Frage verpackt werden.
