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Jens-Holger Schneider

AfD 21.09.2023 Sitzungen 8/64

Ja, im Grunde genommen ist es erschöpfend ausgeführt. Weil ich hätte jetzt gedacht an verstärkten Streifendienst, aber Sie haben ja ausgeführt. Also insofern danke! Ja, dann komme ich zu meiner zweiten Frage. Vielen Dank! Es geht um die Personalausstattung in den Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Mir ist bekanntgeworden, dass Sie Anfang September die Landkreise und kreisfreien Städte angeschrieben haben und auf das Problem aufmerksam gemacht haben. Ich möchte noch mal sonst die Zahlen in Erinnerung rufen: 2020 hatten wir 538 Einbürgerungen, 2022 waren es schon 1.673 – das ist mehr als verdreifacht – und bis Anfang Juli 2023 lagen schon 2.650 Anträge auf Einbürgerung vor. Und die Gesetzesänderung ab 2024 lässt natürlich ein erhöhtes Aufkommen erwarten. Meine Frage jetzt ganz konkret – Sie haben drauf hingewiesen, dass nach Paragraf 2 Staatsangehörigkeitszuständigkeitslandesverordnung M-V die Kosten, die nicht durch Gebühren abgedeckt sind gemäß Paragraf 22 FAG, übers FAG abgegolten sind –, meine Frage konkret: Welche weiteren Hilfen kann sich das Land vorstellen? Weil ja wir dadurch Personalkosten in den Kommunen verstetigen, und Verwaltungshandeln kostet Geld, Personal kostet Geld, wenn wir gutes Personal haben wollen an der Stelle. Und ich glaube, das wird an der Stelle nicht ausreichen, sondern das muss dynamisiert werden, weil wir diese Kosten ja, wir stellen das Personal ja nicht zeitlich befristet ein, sondern wir stellen das Personal dauerhaft ein. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und vor dem Hintergrund … (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Das ist meine Frage, hören Sie einfach zu! Die Frage ist, welche weiteren konkreten Hilfen sich das Land da vorstellen kann an der Stelle. – Danke! (Thore Stein, AfD: Das haben Sie nicht zu kommentieren, Herr Glawe, ja!)

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