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Christian Pegel

21.09.2023 Sitzungen 8/64

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst führen Sie diese Fragestunde an die Grenze des Möglichen, wenn Sie datenschutzrechtlich relevante Einzelsachverhalte in dieser Tiefe abfragen. Ich will mich gleichwohl bemühen, im Rahmen dessen, was ich unter datenschutzrechtlichen Aspekten darf, Antworten zu geben, weise darüber hinaus darauf hin, dass es sich um ein offenes Ermittlungsverfahren handelt, bei dem darüber hinaus der selbstverständliche Vorbehalt der Staatsanwaltschaft für die Ermittlungsergebnisse erklärt worden ist. Sie haben recht, wir haben gegen 03:00 Uhr am 27. Mai einen Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen der Schweriner Polizei gehabt. Hintergrund war, dass gemeldet worden ist, dass dort ein Mitte 30-jähriger Gast offenbar nach stärkerem Alkoholkonsum dem Gastronomen gedroht hatte. Der Gastronom muss ihn aufgrund von unflätigen Verhaltensweisen mehrfach der Gaststätte verwiesen haben. Diesem Verweis ist er nicht nachgekommen und hat offenbar stattdessen dann Drohungen körperlicher Natur sowohl gegen den Gastronomen als auch dessen Familie als auch gegen die Lokalität an sich ausgesprochen. Und die Kolleginnen und Kollegen haben dann einen relativ aufgebrachten Gast erlebt, von dem sie insbesondere nach ihrer Einschätzung emotionale Wechselschwankungen wahrnahmen, bei denen sie überzeugt oder es nicht ausschließen konnten – vielleicht muss man es so rum formulieren –, nicht ausschließen konnten, dass es sich ausschließlich auf Alkoholkonsum zurückführen ließ, darüber hinaus die nicht hinreichende Orientiertheit festgestellt wurde. Und man hat dann Rettungswagen gerufen, in der Tat, um ihn dort stationär aufnehmen zu lassen, sowohl eine Alkoholprobe zu entnehmen, viel wichtiger aber, mögliche andere Drogen, Verunreinigung des Blutes feststellen zu können, um die Ermittlungen aufzunehmen. Zu allen weiteren Fragen gehe ich davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen das, was sie immer tun, getan haben und im Zweifel die entsprechenden Zeugenvernehmungen dann nachholen, die zu nächtlicher Stunde allemal in der Situation vielleicht nicht die Ergebnisse gebracht hätten, die man benötigt. Aber was die Kolleginnen und Kollegen dann taktisch vor Ort umgetrieben hat, in der Tiefe kann ich Ihnen hier keine Antwort geben. Wenn ich die Einsatzzahlen dieses Landes alle in dieser Tiefe aufnähme, würde das mich an meine Grenzen führen und, noch mal, uns hier gemeinsam an die Grenze des datenschutzrechtlich Möglichen.

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