Stefanie Drese
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Becker-Hornickel, ich würde zunächst einmal einige Klarstellungen und eine zeitliche Einordnung an den Anfang meiner Beantwortung stellen. Das Klinikum Südstadt ist ein ganz wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern, zweifellos mit 464 Planbetten und 49 tagesklinischen Plätzen auch eines der größeren. Allerdings ist eine Neurologie, eine Neurochirurgie nicht vorhanden. Dem KSR ist deshalb im aktuellen Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern nicht die besondere Aufgabe der Schlaganfallversorgung zugewiesen. Die Zuweisung für die Schlaganfallversorgung setzt zunächst voraus, dass das Krankenhaus als hierfür geeignet angesehen wird, etwa durch eine Zertifizierung durch die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft. Das KSR hat keine Zertifizierung durch besagte Gesellschaft. Darüber hinaus sind entscheidende Kriterien, die Bedarfsgerechtigkeit, die Leistungsfähigkeit, die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Will also ein Krankenhaus mit einer Abteilung oder einer besonderen Aufgabe neu in den Krankenhausplan aufgenommen werden, so ist zunächst zu prüfen, ob ein zusätzlicher und bislang nicht gedeckter Bedarf besteht. Das KSR möchte die Schlaganfallversorgung erbringen und hat Maßnahmen zur Vorbereitung der nötigen Strukturen wohl schon seit längerer Zeit getroffen, allerdings ohne Einbeziehung und Kenntnis des für den Krankenhausplan zuständigen Gesundheitsministeriums. Ohne Einbeziehung und Kenntnis des SMs haben das KSR und der Rettungsdienst der Hansestadt Rostock das Klinikum als eine der nächstgelegenen Kliniken zur Versorgung des Schlaganfalls aufgelistet. Das ist das erste Schreiben, auf das Sie sich beziehen. Das ist aber rechtlich nicht haltbar, und deshalb hat mein Ministerium im Rahmen einer fachlichen Weisung klargestellt, dass in der Region die UMR und das Klinikum Güstrow als zertifizierte und im Krankenhausplan ausgewiesene Krankenhäuser für die Schlaganfallversorgung zuständig sind. Die fachliche Weisung ergibt sich aus dem Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommerns. Und inhaltlich und fachlich stützt sie sich zum einen auf die Erkenntnis, dass Patienten von einer Behandlung in einer zertifizierten Stroke Unit profitieren, und zweitens auf die Tatsache, dass das KSR eben nicht das ganze Behandlungsspektrum abbilden kann. Wenn keine Neurologie da ist oder Neurochirurgie, dann müssen eventuell Patienten verlegt werden. Und gerade beim Schlaganfall ist jeder Zeitverlust problematisch und kann zu einer Gefährdung führen.
