Bettina Martin
Ja, der … Ich kann erläutern, wie der Etat sich auch zusammensetzt. Dem NDR stehen 20 Prozent des zusätzlichen Anteils an dem einheitlichen Rundfunkbeitrag nach Paragraf 112 des Medienstaatsvertrages zu. Und diese setzen sich wie folgt zusammen und werden wie folgt auch verwendet: 15 Prozent zum Einsatz rundfunkgerechter Musikdarbietungen in M-V und für Orchester aus M-V sowie 5 Prozent zur audiovisuellen Darstellung des Landes und für die Produktion von Filmschaffenden aus M-V. Und dabei handelt es sich in der Regel um einen jährlichen Musiketat von rund 600.000 Euro für knapp 40 Projekte und einen Filmetat von rund 200.000 für knapp 10 Projekte.
