Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Haushalt spreche, ein paar Worte an die Adresse der AfD: In der Wortwahl, in der Grundhaltung und in der Hybris stehen Sie in der Tradition der ersten Diktatur des 20. Jahrhunderts. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: So ist es. – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: So ein Unsinn!) Dass Sie sich hier hinstellen und die Interessen der Deutschen definieren, das haben die damals auch gemacht mit den fatalen Folgen, (Horst Förster, AfD: Welche Interessen vertreten Sie denn?) die wir im Mai 1945 beobachten konnten. (Horst Förster, AfD: Was ist denn daran rechtsradikal? – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und dass Sie dabei auch nicht davor zurückschrecken, Kolleg/-innen hier des Parlaments zu diffamieren, die vielleicht eine andere Definition der deutschen Interessen haben, (Stephan J. Reuken, AfD: Das können Sie auch ganz gut.) das ist für meine Begriffe nur Zeugnis Ihres mangelnden Demokratieverständnisses. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung, insbesondere Herr Minister Geue, hat den Doppelhaushalt 2024/25 fristwahrend vorgelegt. Der Landeshaushalt dokumentiert grundsätzlich die in Haushaltszahlen gegossene landespolitische Perspektive, und dabei sind die Aussichten insgesamt durchwachsen. Der vorgelegte Haushalt ist unstrittigerweise risikobelastet oder risikobehaftet. Angesichts der in den kommenden Jahren stärker steigenden Ausgaben als Einnahmen sind Landtag und Landesregierung gefordert, die Nachhaltigkeit des Haushaltes auch in Zukunft sicherzustellen. Die Zukunftsinvestition in Klimaschutz und eine klimaneutrale Wirtschaft verlaufen immer noch zu schleppend. Dadurch wird die Chance vergeben, die Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern und die damit verbundenen Haushaltseinnahmen schneller zu steigern. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch der notwendige Modernisierungsprozess in der Landesverwaltung verlangt eine deutliche Beschleunigung. Wir erwarten ein überproportional hohes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Landesdienst in den nächsten Jahren bei gleichzeitiger Alterung der Gesellschaft, und das verstärkt den Fachkräftemangel auch in den Behörden. Darauf ist der Stellenplan unserer Meinung nach unzureichend ausgerichtet, er spiegelt die Dringlichkeit noch nicht entsprechend wider. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushaltsplanentwurf 2024/25 setzt eine dynamische, teils aber auch sehr volatile Einnahme- und Ausgabeentwicklung des aktuellen Doppelhaushaltes 2022/23 fort, einerseits die Nachwehen der Corona-Krise und der fortdauernde Ukrainekrieg mit der Folge von Inflation aufgrund von Energiepreissteigerungen, Lebensmittelsteigerungen. Das treibt die Steuereinnahmen paradoxerweise in die Höhe, die Inflation. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat aber die Linksfraktion nicht verstanden.) Und es wird darum gehen, sozusagen diese steigenden Steuereinnahmen so sinnvoll in die wirtschaftliche Entwicklung des Landes einzusetzen, dass wir genau das, was im Haushalt in den Jahren 2026 bis 2028 nämlich passiert, dass das strukturelle Defizit bei 400 bis 500 Millionen Euro veranschlagt ist und im Haushalt dargestellt werden und da entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese Haushaltslücke bis dahin zu schließen. Andererseits steigern die Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger die Ausgaben erheblich. Jedenfalls war das in dem Zeitraum 2022/23 der Fall, und das ist auch für die Jahre 2024/25 der Fall, wenn man daran denkt, dass die Entlastungspakete, die auf Bundesebene geschnürt worden sind, zu dieser Mitbeteiligung des Landeshaushalts in Höhe von über 400 Millionen Euro pro Jahr geführt haben. Weitere Risiken für den zukünftigen Doppelhaushalt sind die aktuelle Konjunktur, die schwache Binnennachfrage und die steigende Arbeitslosigkeit. Das sind Daten, die bei der Erstellung des Haushaltes noch gar nicht vorlagen. Außerdem ist immer damit zu rechnen, dass bestimmte Steuerpakete, auch Entlastungspakete des Bundes, Einfluss nehmen auf unseren Landeshaushalt. Und das ist kürzlich ja auch mit dem Chancengesetz, also für die Wirtschaft, geschehen. Dort sind die Mittelverteilungen ja ein Drittel Bund, zwei Drittel Länder und Kommunen. Und dort wird sich auch für unseren Landeshaushalt ein Betrag von 50 Millionen ergeben, die wir in den Haushalt einstellen müssten. Und es ist natürlich die Frage, wie man damit umgeht. Es wäre eine Möglichkeit, dass die Landesregierung sich im Rahmen der anderen Bundesländer dafür einsetzt, dass zumindest Teile dieser Belastung von Bundesebene mitgetragen werden. Jedenfalls sind das die Entwicklungen, die ja auch schon 2022 in Mecklenburg-Vorpommern für eine relativ schwache wirtschaftliche Entwicklung gesorgt haben. Im Haushaltsplan sind 0,2 Prozent Wirtschaftssteigerung nur angegeben. Also Wesen und die Ursachen dafür sind sicherlich die einbrechenden Erträge im produzierenden Gewerbe dort. Die hängen sehr stark mit der damaligen Entwicklung der Werften zusammen. Und sehr stark war der Einbruch in der Landwirtschaft, minus 24 Prozent. Da müssen wir, denke ich, in den Haushaltsberatungen noch mal klären, welche Möglichkeiten, also welche Ursachen es dafür gibt und welche Möglichkeiten, dieses Defizit zu verringern. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Steuerschätzung im November Nachsteuerungsbedarf auch für den jetzt vorgelegten Haushalt nach sich. Das ist, glaube ich, noch nicht abzusehen, ob dort noch weitere Belastungen auch für den Haushalt auf uns zukommen. Die Ausgabenentwicklung im Lande mit jeweils 0,5 Milliarden Euro pro Jahr Erhöhung führt zum Verzehr der Ausgleichsrücklagen von zusammen knapp 600 Millionen Euro. Darauf ist schon hingewiesen worden. Um die Defizite abzuwenden, spricht Finanzminister Geue richtigerweise von der Notwendigkeit von strukturellen Haushaltsverbesserungen. Möglicherweise rächt sich die behäbige Gangart der Koalition, die eher einer Fahrt mit angezogener Bremse gleicht. (Beifall René Domke, FDP – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) Vielleicht zunächst noch eine Rückerinnerung an den Haushalt 2022/23. Dort hatten wir seinerzeit, wurde im Haushaltsgesetz auch konstatiert, dass es Defizite bei der Digitalisierung und beim Ausbau erneuerbarer Energien im Lande gibt. Und dort möchte ich an die Diskussion auch um den Fahrplan zur Fertigstellung des Klimaschutzgesetzes erinnern, wo wir schon damals gesagt haben, uns kommt es vor, als wenn das unnötigerweise hinausgeschoben wird. Und umso größer ist, denke ich, auch unsere Enttäuschung, dass auch in diesem Haushalt bisher keine Einstellungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz vorgenommen werden können, weil es einfach nicht vorliegt. Ich glaube, das ist gemeint mit der behäbigen Gangart und mit der angezogenen Handbremse. Unsere Anträge im … (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zwei weitere Jahre noch.) Unsere Anträge für den damaligen Doppelhaushalt, nämlich zu Stellenaufwuchs für Genehmigungsverfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft, bei Bearbeitung von Fällen vor Gericht, wenn es zu Klagen kommt, zur Verwaltungsmodernisierung, Stichwort „Fachhochschule Güstrow“, zum Katastrophenschutz für die Klimafolgenabwehr und zur Digitalisierung, wurden damals allesamt abgelehnt. Man kann aber sagen, dass ein Teil dieser Anträge sich jetzt in diesem aktuellen Doppelhaushaltsentwurf widerspiegelt, und im Grunde genommen zeigt das nur, dass Oppositionsarbeit wirken kann. Der Nachtragshaushalt 2023 – darauf möchte ich hinweisen, als gemeinsamer Antrag damals der Regierungsfraktionen, auch mit den Bündnisgrünen – hat die damalige Antragssituation jetzt modifiziert und auch Eingang in diesen Haushalt gefunden. Und ich habe mich schon gewundert, dass die Ministerpräsidentin darauf gar nicht eingegangen ist, dass das einen breiteren Konsens gegeben hat, nämlich der Nachtragshaushalt hatte bereits den Energiefonds und den Härtefallfonds sozusagen vorgeprägt, der jetzt Eingang gefunden hat. Es sind aber, wenn man diese Rückbesinnung macht, es ist doch zu konstatieren, dass wertvolle zwei bis vier Jahre ins Land gegangen sind, bis die jetzigen Initiativen Eingang gefunden haben. Und zwei bis vier Jahre sind in der heutigen Zeit, insbesondere, wenn man in der Zukunft auf das Jahr 2040 abhebt, wo also die Klimaneutralität erreicht werden soll, eine lange Zeit. Und man muss sich vorstellen, dass, je länger man das rauszögert, desto größer der Berg wird, den man dann überschreiten muss. Und deswegen drängen wir Bündnisgrüne häufig auf eine starke Beschleunigung dieses Prozesses. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es muss aber anerkannt werden, dass, wie gesagt, ein Teil der Vorschläge aus der Vergangenheit jetzt Eingang gefunden hat. Ich möchte erinnern an die Ausführungen im Haushaltsgesetz Paragraf 822, da geht es um Gerichtsstellenermächtigung nach Bedarf, Paragraf 823 um Stellenermächtigung für eine novellierte oder neu konzipierte Fachhochschule Güstrow, Paragraf 824 zwölf Stellen für den Klimaschutz. Es sind ja auch schon erwähnt worden: erhebliche Einstellungen für den Nachtragshaushalt auf dem Gebiet des Klimaschutzes und der Entwicklung erneuerbarer Energien. Es sind schon genannt worden die 162 Millionen für IPCEI-Projektmittel bis 2028, die insgesamt aber 560 Millionen hebeln. Und sicher haben auch die Ideen, Stellen im Landwirtschaftsministerium, nämlich 85 Stellen einzustellen, die aus Gebühren finanziert werden, eine Ursache in Vorschlägen, die wir gemacht haben. Zu begrüßen sind auch die landeseigenen Investitionen in Windkraft auf landeseigenen Forstflächen durch Rücklagen aus der Ihlenberg-Sonderdeponie und schließlich auch das Sondervermögen Landwirtschaft und Klimaschutz mit 15 Millionen als Staatszuschuss und den vermuteten Vermarktungsmöglichkeiten und Einnahmen und Flächentausch. Das ist allerdings für uns nur, das kann nur ein Anfang sein, denn angesichts der Herausforderung, die wir bei der Moorvernässung im Lande haben, ist das nur ein zaghafter Beginn, und dieser Prozess muss unserer Meinung nach stark beschleunigt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht ist es vernünftig, gerade zu diesem Punkt eine Anhörung zu organisieren, damit wir klären können, wie dort der Weg weitergeführt werden kann, denn man muss da konstatieren, dass die Klimawandelfolgen der fehlenden Vernässung von Mooren 1 Milliarde Euro pro Jahr beträgt. Das sind dann die Klimafolgen. Und das ist ein wichtiger Gedankengang, den wir ja grundsätzlich haben müssen. Sind die Klimafolgenfinanzierungen nicht viel, viel größer, als wenn wir jetzt rechtzeitig vernünftige Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und CO -neutrale 2 Wirtschaft anstrengen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt einen Zusammenhang zwischen Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Personalkosten. Es ist zu begrüßen, dass die Digitalisierung im Einzelplan 11 jetzt zusammengefasst ist und nicht in den unterschiedlichen Einzelplänen auftaucht. Es werden insgesamt für Hard- und Software, Ausbildung und Weiterbildung über 113 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, und das ist begrüßenswert. Allerdings bleiben die Fragen offen, ob nicht auch eine strategische Aufstellung in der Digitalisierung vorangetrieben werden muss. Im Einzelplan 11 gibt es keine Personalstellen. (Marc Reinhardt, CDU: 15!) Und da geht es in dem Zusammenhang darum, ob wir nicht daran interessiert sein müssen, die Softwarelösungen zu harmonisieren. Wir werden in der Haushaltsberatung Auskunft verlangen über den Zustand des Onlinezugangsgesetzes. Was ist aus den Bauamtsdaten geworden? Was ist aus dem Begriff „MV-Akte“ geworden? Und wo ist das Personal für strategische Konzepte der Digitalisierung? Ich sagte es bereits. Die Fachkräftesicherung und Verwaltungsmodernisierung wird ohne den Einfluss von Digitalisierung nicht gehen. Das Konzept von Minister Geue, mit 20 Millionen die Modernisierung anzureizen, ist ein erster richtiger Anfang und fördert die Eigeninitiative auch der Bereiche oder der Ministerien, die sich daran beteiligen. Allerdings würde das, was die Stellen betrifft, ja nur im Prozentbereich die Frage beantworten, wo Stellen ersetzt werden können. Und deswegen, glaube ich, muss es weitere Modernisierungsanstrengungen geben mit weiteren Rekrutierungsstrategien. Dann noch zu dem Stellenaufwuchs: Eigentlich klingt es paradox, wenn wir in eine Welt gehen, wo Fachkräfte sozusagen weniger werden wegen des demografischen Wandels und des steigenden Altersquotienten, dass wir jetzt einen Stellenaufwuchs von über 1.000 Stellen haben in dem Haushalt 2024. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass das zum Großteil die eingestellten Stellen für den Bildungssektor sind. Und dort ist sicherlich an verschiedenen Stellen – ich sage mal das Beispiel Förderung von den Hauptfächern an den Grundschulen, dass man das personell untersetzt – das ein richtiger Weg. Und verschiedene andere Stellen, beispielsweise auch für die Sprachausbildung von Nichtmuttersprachlern bei uns im Bundesland, sind richtig. Wir freuen uns insgesamt auf die Haushaltsberatungen, werden dort noch eine ganze Reihe von Fragen zu klären haben und werden uns bemühen, unsere Anträge dann auch entsprechend gegenzufinanzieren, weil wir durchaus schon der Meinung sind, dass wir ein Interesse auch in Zukunft an der Haushaltskonsolidierung haben müssen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
