Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörende! Die Freiwilligen und die Berufsfeuerwehren sind zentrale Stützen unseres Hilfs- und Katastrophenschutzsystems, und deshalb – und ich glaube, das hat uns in diesem Raum zumindest immer alle zwingend geeint und richtigerweise geeint – bin ich für die Tätigkeit all derer, die dort ehren- und hauptamtlich tätig sind, auf Knien dankbar. Vielen Dank, dass Sie jeden Tag dafür sorgen, dass wir beruhigt ins Bett gehen und gut schlafen können! Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Sorge des AfD-Fraktionsvorsitzenden, dass wir gar keinen Kontakt hätten, kann ich entspannt entkräften. Landkreise, Städte und Gemeinden, Landesfeuerwehrverband, Kreisfeuerwehrverbände und Landesregierung sind beim Thema Feuerwehr im steten und guten Austausch. Genau deshalb wissen wir auch um die Herausforderungen zum Beispiel bei Feuerwehrgerätehäusern, ohne dass wir jedes einzelne mit all seinen Schrauben beschreiben können. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Mit dem 50-Millionen-Euro-Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ sind zwischenzeitlich 260 TSF-W, also die kleinen Feuerwehrfahrzeuge, in nahezu jedem Winkel dieses Bundeslandes ausgeliefert worden, 5 Fahrzeuge stehen noch im September aus. Es sind auch die beiden Hochleistungspumpen nebst Fahrzeugen angeschafft und stationiert worden und es sind die Waldbrand-Tatras ebenfalls landesweit verteilt und aufgestellt. Die TLF-3000- und die LF-20-Einsatzfahrzeuge – das sind die für die größeren und mittelgroßen Feuerwehren im Land – werden in den kommenden beiden Jahren noch folgen, sodass dann das 50-Millionen-Euro-Paket „Zukunftsfähige Feuerwehr“, was heute in Wahrheit ein 52,7-Millionen-Euro-Paket ist, umgesetzt sein wird. Ausschreibung und Vergabe für diese letzten beiden Fahrzeuge sind erfolgt. Noch zum Ende des Jahres werden die Prototypen beider Fahrzeuge erwartet, um abgenommen zu werden und dann als Blaupause für die auszuliefernden Fahrzeuge zu dienen. All dies ist nur möglich gewesen, weil es eine sehr enge Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen im Land gibt. Diese Zusammenarbeit ist produktiv und verschafft auch dem Land die benötigten Überblickskenntnisse, um über die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Land im Bild zu sein. Was Sie jetzt wünschen, geht aber weit darüber hinaus, auch das, was Sie mit den Kleinen Anfragen gewünscht haben. Ihr Antrag lässt dabei außer Betracht, dass vor allem die kommunale Selbstverwaltung hier eine Rolle spielt und die Aufgaben so- wie Zuständigkeitsverteilung zwischen Land und Kommunen. Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Landesebene nur bei wenigen Themenfeldern in der Verantwortung, nämlich bei der Fortentwicklung und Unterhaltung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow, für die Unterstützung der Kommunen, bei der Verbesserung ihres Brandschutzes, nur durch Zuweisungen und Zuwendungen, dann noch für die Förderung des Feuerwehrehrenamtes, und zwar auf der Landesebene, also dem Landesfeuerwehrverband, und für die Unterstützung des Feuerwehr-Wettkampfsports. Die zentrale Rolle ordnet das Gesetz jedoch ganz ausdrücklich den Kommunen zu. Diesen kommt die Aufgabe der Sicherung und Stärkung der Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren zu, wozu dann auch selbstverständlich die umfassende Ermittlung und Kenntnis über die präzisen Bedarfe gehören. Das Gesetz hatte für diese Rolle auch noch eine Formulierung gefunden, nämlich die Brandschutzbedarfsplanung, die genau diese Bedarfe, aber auch die tatsächlichen Zustände erhebt. Eine Verpflichtung, diese im Rahmen der Planung erlangten detaillierten Bestandsdaten dem Land zu übermitteln, besteht nicht. Die Feuerwehren sind eine zwar pflichtige, aber originäre kommunale Aufgabe. Die Kommunen sind bei diesen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit zuständigen Aufgabe – auch berechtigt – stolzer Eigentümer der Daten. Und es gibt keine rechtliche Grundlage des Landes, auf der wir unsererseits von den Kommunen diese detaillierten Darlegungen fordern können. Jetzt können Sie sagen, macht doch einfach, vielleicht machen die freiwillig mit. Ganz im Gegenteil – da will ich deutlich drauf hinweisen, das werde ich dem Ältestenrat, dafür bitte ich um Nachsicht, über die Staatskanzlei noch zur Kenntnis geben –, es hat uns einer der beiden kommunalen Spitzenverbände gerade in diesen Tagen schriftlich aufgefordert, von den regelmäßigen, auf Kleinen Anfragen beruhenden Abfragen an die Kommunen Abstand zu nehmen und nicht rechtsgrundlos Arbeitskraft in den Kommunen unseres Landes zu binden. Sofern das Land im Einzelfall begründet Daten benötigt, haben wir umgekehrt immer eine große Bereitschaft der Kommunen erfahren, uns kurzfristig mit Daten zu unterstützen. Das wird aber weiterhin nur möglich sein, wenn die Anlässe sorgsam ausgewählt werden und die Ausnahme nicht zur Regel wird. So haben wir es zum Beispiel für das 50-Millionen-Euro-Paket für die Feuerwehrgerätehäuser gehandhabt und haben binnen weniger Wochen auch die Datenlagen erhalten, weil die Kommunen sehr wohl sehen, dass und wofür wir sie brauchen. Aber nochmals: auf freiwilliger Basis und – wichtig – in homöopathischen Dosen. Die gesetzliche Verpflichtung, dem Land diese Daten zu liefern, besteht nicht. Und ohne diese gesetzliche Verpflichtung streben Sie jetzt eine Verpflichtung an. Das wird nicht funktionieren. Die kommunale Ebene kann nur durch gesetzliche Grundlagen verpflichtet werden. Und nochmals: Feuerwehrwesen ist eine zwar pflichtige, aber kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Ich werbe deshalb dringend für die Ablehnung und bin mir sicher, damit spreche ich auch für die Kommunalfamilie, die uns, wie gesagt, gerade zu diesem Themenfeld angeschrieben hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
