Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Als vor inzwischen über einem Jahr, genauer gesagt am 12. Mai 2022, anlässlich der Haushaltsplanung eine Expertenanhörung zum Thema Feuerwehr stattfand, wurde mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, gerade in Gerätehäuser zu investieren. Wörtlich ist von Verantwortlichen der Feuerwehr diesbezüglich von einem flächendeckenden Riesenproblem gesprochen worden, dem nur mit weitreichenden Investitionen begegnet werden könnte. Es wurde auch konkretisiert: Nach Schätzung der Feuerwehren selbst seien 220 Standorte zu sanieren. Und noch genauer: Es gebe in 50 Fällen davon zudem Bestrebungen, Gerätehäuser als Gemeindezentren zu konzipieren, gewissermaßen als Kombinationsprojekte. Es lässt sich bei derartigen Zahlen leicht ermessen, dass auch bei einer sehr günstigen Veranschlagung von 1 Million Euro pro Haus innerhalb der nächsten Jahre mehrere 100 Millionen Euro Kosten entstehen, und zwar auch dann, wenn große Mengen ein und desselben Musterhauses bestellt würden. Das ist natürlich aufgrund unterschiedlich großer Fahrzeuge, unterschiedlich großer Gemeinden oder auch angesichts der Projektgrößen – bei der Kombination von Feuerwehr und Gemeindezentrum sprechen wir über ganz andere Beträge – nur ein grober Annäherungswert. Der ist außerdem angesichts der rapide gestiegenen Baukosten eher noch nach oben zu korrigieren. Die Landesregierung hat dieses Problem – so ließ sie um Ostern herum vermelden – ein knappes Jahr nach diesen Bedarfsmeldungen angepackt, erneut mit einem Sonderprogramm in Höhe von – man höre und staune – 50 Millionen Euro, so, wie es bereits ein Sonderprogramm für Feuerwehrfahrzeuge gibt. Nun könnte man einerseits sagen, 50 Millionen Euro, das ist viel Geld, das Problem ist erkannt, es wird schon. Andererseits reicht der gerade geworfene interne Blick der Feuerwehr auf ihre eigenen Belange, um zu erkennen, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Eine so gewaltige Summe als Tropfen auf den heißen Stein zu bezeichnen, ist sicher fragwürdig. Aber trifft das nicht die Sache, meine Damen und Herren? Wenn von 200 bis 300 Millionen Euro Bedarf ausgegangen werden kann, ist das dann nicht so? Dann sind doch 50 Millionen eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Von Regierungsseite wird sicher entgegnet werden auf diesen Antrag, man reagiere ja schon, man agiere ja schon. Also warum dieser Antrag? Wir, meine Damen und Herren, haben große Zweifel daran, dass die Landesregierung genau weiß, was sie tut. Denn mein Kollege Horst Förster hat im Dezember eine Antwort auf seine Kleine Anfrage erhalten, die vor dem Hintergrund der Bedeutung unserer Feuerwehr und den zu veranschlagen Summen Staunen macht. Er fragte nach dem Zustand, dem Alter und dem Sanierungsbedarf der Feuerwehrhäuser in unserem Land. Die Landesregierung verwies darauf, es gebe seitens der Gemeinden diesbezüglich keinerlei Berichtspflichten, und folgert kühn, ich zitiere wörtlich aus der Antwort: „Deshalb liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor.“ (Ralf Mucha, SPD: So ist es.) Also ganz ehrlich, eine derartige völlige Ahnungslosigkeit einer Landesregierung, kann ich mir noch nicht einmal als Oppositionsführer vorstellen, Herr Mucha. Auch wenn das zum übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden gehört, keine Frage, aber als Landesregierung muss ich doch wissen, wie es um den Brandschutz in unserem Land bestellt ist. Und wenn die Landesregierung wirklich keine vorzeigbaren Ergebnisse gehabt hätte, dann sollte sie sich die Informationen eben holen. Daher dieser Antrag. Wir, ich persönlich, haben dann im April noch einmal nachgefragt. Zur Erinnerung: Das war der Monat, in dem sich die Landesregierung selbst in den Medien als Helfer mit einer mehr oder weniger zweckgebundenen 50-Millionen-Euro-Investition für Gerätehäuser präsentiert hat. In demselben Monat also wurde mir einerseits geantwortet, es gäbe keine Verantwortlichen auf Landesebene in diesem Bereich, da es sich ja, wie eben schon erwähnt, um den Wirkungskreis der jeweiligen Gemeinde handle. Es wurde auch beinahe stolz auf die schon zitierte Drucksache verwiesen, also darauf, es gäbe einfach keine Information. Interessant war demgegenüber dann aber der letzte Satz der Antwort: „Zur konkreten Ausgestaltung“, also zur Ausgestaltung des Programms der Gerätehäuser, „wird die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband unter enger Beteiligung der Kreis- und Stadtwehrführer beraten.“ Es geht also dann doch. Nun wollen wir aber diese Ergebnisse, die wir ausdrücklich formuliert haben, umfassend, präzise und schnell sehen, weil genau so stand es dort: umfassend, präzise und schnell. Wir brauchen eine gesicherte Datenlage, um in den Haushaltsverhandlungen überhaupt sinnvolle Vorschläge unterbreiten zu können. Sonst handelt man ins Blaue hinein, ahnungslos, so, wie die Landesregierung in Bezug auf die Feuerwehrgerätehäuser ist. Unser Antrag ist ganz bewusst systematisch und zurückhaltend angelegt, als erster Aufschlag formuliert, denn es kann ja nicht sein, dass sich eine Landesregierung öffentlich mit Sonderprogrammen schmückt und gleichzeitig beteuert, über die eigentlich erforderliche Höhe der Zuwendungen praktisch überhaupt keine Ahnung zu haben. Wir erwarten daher, dass die Landesregierung im Interesse aller unserer Aufforderung nachkommt und die hier vertretenen Fraktionen unserem Antrag zustimmen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
