Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Meine Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/2416 ein Antrag zum Thema „Worten Taten folgen lassen – Landesregierung muss das Bundesverfassungsgericht gegen die Aufnahme von Mukran in das LNG-Beschleunigungsgesetz im Wege der Normenkontrolle oder des Bund-Länder-Streits anrufen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das sehe ich. Dann hat Herr Förster das Wort. Horst Förster , AfD (zur Geschäftsordnung): Ja, vielen Dank! Ja, wie Sie richtig sagen, es geht um die Einbeziehung von Mukran in das LNG-Beschleunigungsgesetz, und wir sehen einen breiten Widerstand dagegen: die Bevölkerung, die Kommunen, aber auch die Landesregierung. Und dann haben wir geprüft, was kann man dagegen machen. Die Fraktionen können wohl nicht klagen, der einzelne Abgeordnete wohl auch nicht, aber wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Landesregierung durchaus klagen kann, weil das Gesetz als solches angegriffen werden kann – das ist im Einzelnen ausgeführt –, aber weil auch wohl, aus unserer Sicht jedenfalls, ein klassischer Bund-Länder-Streit hier besteht, weil aus der Verletzung der Bundestreue das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme besteht. Und in diesem Fall, wo auch in der Landesregierung und rundum – ich habe es eben beschrieben – ein so massiver Widerstand besteht, müsste der Bund darauf Rücksicht nehmen. Das tut er offensichtlich nicht, und deshalb meinen wir, dass die Landesregierung ihren Worten auch Taten folgen lassen sollte und diesen Schritt gehen sollte an das Bundesverfassungsgericht mit den Möglichkeiten – die haben wir hier im Einzelnen nicht dargelegt –, die sich ergeben: in der Normenkontrollklage, Bund-Länder-Streitigkeit, einstweilige Anordnung. Das alles bleibt natürlich der Landesregierung dann überlassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
