Sabine Enseleit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über das Thema „Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft“ hat die Öffentlichkeit und haben wir im Bildungsausschuss in den letzten Tagen und Wochen viel diskutiert, wenngleich, um das gleich mal vorwegzuschicken, wir uns als FDP – und ich denke, ich kann sagen, alle von der Opposition – mehr Transparenz, Öffentlichkeit und Beteiligung der Betroffenen gewünscht hätten. Stattdessen mussten wir uns unsere Beteiligung ständig erkämpfen. Unterlagen wurden erst der Presse gezeigt (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und dann erst auf Nachfrage uns im Ausschuss zur Verfügung gestellt. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Und ich dachte immer, es gibt keine Transparenz. – Enrico Schult, AfD: Gewählte Volksvertreter, Frau Rösler.) Eine Anhörung der Betroffenen wurde abgelehnt, und noch jetzt ist eine Vielzahl an Fragen weiterhin unbeantwortet. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) Sie können gern eine Kurzintervention machen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) wenn Sie Gesprächsbedarf haben, Frau Rösler. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Vielleicht haben Sie, liebe Regierungsfraktionen, gedacht, das Thema könnten Sie leicht abhaken. Aber weit gefehlt, das Interesse an dem Thema ist groß, und es ist relevant, gehen doch in einigen Städten, wie beispielsweise Rostock, inzwischen 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler auf Schulen in freier Trägerschaft. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Den ersten Punkt aus unserem Antrag konnten wir zum Glück bereits umsetzen. Es wird keine rückwirkenden Nachzahlungen zu den neuberechneten Schülerkostensätzen geben. Vielleicht sollten Sie sich im nächsten Schritt auch noch einmal genau die Berechnung der nun ab dem neuen Schuljahr gültigen Schülerkostensätze ansehen, dann würden Sie vielleicht auch hier zu der Überzeugung gelangen, dass es viele Ungereimtheiten, Unwuchten und nach wie vor unbeantwortete Fragen dazu gibt. Leider werden die Rohdaten für die Berechnungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht wie in anderen Bundesländern veröffentlicht, sodass wir die Berechnungen eins zu eins nachvollziehen könnten. Und so bleiben viele Berechnungen für uns und die Betroffenen weiter ein Rätsel, weil uns die Berechnungsgrundlage nicht offengelegt wird. Unbeantwortet ist beispielsweise auch die Berücksichtigung der eingeflossenen Corona-Sonderprogramme des Bundes und der Länder, außerdem die Frage, inwieweit die Tatsache, dass ein Großteil der Personalkosten während der Corona-Pandemie vom Staat übernommen wurde, eingeflossen ist. Denn – und auch das habe ich bereits im Ausschuss mehrfach kritisiert – man kann nicht ein Ausnahmepandemiejahr als Referenzpunkt für die Neuberechnung der Schülerkostensätze heranziehen, denn vieles hat an den Schulen während der Pandemie nicht stattgefunden, darunter Vertretungen, Förderunterricht, Ganztagsangebote, Klassenfahrten. Und ein großer Teil der Kosten wurde eben vom Staat übernommen, wie Lohnfortzahlungen während der Quarantäne, bei Kinderkrankentagen, sofortigen Berufsverboten nach Mutterschutzgesetz und, und, und. Die Schülerkostensätze sind daher um Faktoren zu bereinigen, die sich aufgrund der besonderen Pandemielage im Haushaltsjahr 2021 kostensenkend ausgewirkt haben. Dazu kommt in genau dieser Zeit von 2017 bis 2022 eine Zunahme der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft um 25 Prozent. Und eine Frage, die auch in unserem Antrag enthalten ist, findet ebenfalls keinerlei Berücksichtigung in Ihrer Erstattungsberechnung, nämlich die Tatsache, dass es keine Kompensation für die verbeamteten Lehrer mit ihren vergleichsweise höheren Pensionen gibt. Nur kurz zur Erinnerung: Ein A13-verbeamteter Lehrer, verheiratet, zwei Kinder, erhält eine Pension von mehr als 3.400 Euro. Ein normaler Rentner, der 45 Jahre gearbeitet und einen Durchschnittslohn von 3.154 Euro bezogen hat, erhält gerade einmal 1.441 Euro Rente. Hätte er über der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 7.100 Euro verdient, wäre er nach 45 Jahren auf maximal netto 2.791 Euro gekommen. Es müssten also mindestens die Pensionsrückstellungen und die fehlenden Sozialausgaben für die verbeamteten Lehrkräfte mit in die Berechnung einbezogen werden. Schleswig-Holstein und Hamburg berücksichtigen beispielsweise einen Sozialversicherungsaufschlag auf die Bezüge der verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Beitragssätze. Aber wir haben ja gehört von der Ministerin, sie wird darüber nachdenken. Das begrüßen wir natürlich sehr. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und wie erklären Sie außerdem, dass die Tarifsteigerungen, die bereits 2022 im Dezember erfolgt sind, erst zum neuen Schuljahr 2023/24 Berücksichtigung finden? Also gehen Sie noch mal in sich und überprüfen Sie noch einmal Ihre Berechnungsgrundlage, Ihre Parameter und Referenzdaten! Die Bundesländer sind verpflichtet, Schulen in freier Trägerschaft finanziell so auszustatten, dass ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet ist. Es gibt genug Bundesländer, die es schaffen, ihre Schulen in freier Trägerschaft entsprechend auszustatten und dies auch noch transparent darzulegen. Vielleicht nehmen Sie sich daran ein Beispiel und schaffen auch in Mecklenburg-Vorpommern ein adäquates faires Angebot, das es den freien Schulen ermöglicht, auch in Zukunft ihr Angebot aufrechtzuerhalten und gleichzeitig der sozialen Spaltung vorzubeugen. Es soll eben nicht so sein, dass nur Kinder aus gut situierten Verhältnissen eine Schule in freier Trägerschaft besuchen können. Das ist und bleibt nicht das Ziel. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie dem vorliegenden Antrag zustimmen würden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
