Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Kinder und Jugendlichen haben das gleiche Recht auf Bildung, egal, ob an einer freien Schule oder an einer öffentlichen Schule. Alle Lehrkräfte sowie unterstützende Pädagoginnen und Pädagogen haben ein Recht auf bestmögliche Arbeitsbedingungen, egal, ob an einer freien Schule oder an einer öffentlichen. Und alle Schulträger haben ein Recht, finanziell so ausgestattet zu werden, dass sie ihre Aufgaben umfassend erfüllen können, egal, ob für eine freie Schule oder für eine öffentliche Schule. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Damit wir das gewährleisten, orientieren wir uns dabei für die Schulen in freier Trägerschaft an den Kosten des öffentlichen Schulwesens. Und daran ist überhaupt nichts auszusetzen, so im Übrigen auch die Rechtsprechung. Details dazu regelt das Schulgesetz, das wir auch bei dieser Maßnahme einfach umsetzen. Und nicht ich setze hier irgendetwas fest, nicht ich erhöhe Zuschüsse, nicht ich reduziere Zuschüsse, wie es die FDP behauptet, sondern das Schulgesetz, die Privatschulverordnung und das Grundgesetz. Sehr geehrte Damen und Herren, die Koalitionspartner haben sich in der Koalitionsvereinbarung unter Ziffer 294 klar dazu bekannt, dass sie „die Schulen in freier Trägerschaft sowohl im allgemein bildenden Bereich als auch im Bereich der beruflichen Bildung als Erweiterung des Schulsystems“ anerkennen. Dazu gehört auch, dass das Land sie finanziell bezuschusst, aber eben nach der Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, die tatsächlich anfallenden Kosten privater Schulträger vollständig zu übernehmen. Der Staat muss vielmehr einen Beitrag leisten, der sicherstellen soll, dass die Schulträger auf Dauer die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen können. In Mecklenburg-Vorpommern betragen die Fördersätze für allgemeinbildende Schulen 85 Prozent, für allgemeinbildende Förderschulen 100 Prozent sowie 50 bis 80 Prozent für die beruflichen Schulen. In der Vergangenheit haben die Schulen in freier Trägerschaft insgesamt steigende Finanzzuweisungen erhalten. Die Ausgaben des Landes für die Finanzhilfe der Ersatzschulen sind von 92,2 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 125,2 Millionen Euro im Jahr 2022 gestiegen. Das bedeutet … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das bedeutet eine Zunahme um 35,8 Prozent. Und auch für den kommenden Doppelhaushalt rechnen wir mit einer weiteren Steigerung. Im Vergleich dazu sind im selben Zeitraum die Personalausgaben des Landes für öffentliche Schulen um 15,3 Prozent gestiegen. Auch die neuen Schülerkostensätze sehen für einige Schul- und Förderarten wieder Erhöhungen vor, so zum Beispiel für die Grundschulen, die jetzt deutlich höhere Zuschüsse erhalten. Diese steigen nämlich von 4.234 Euro auf 4.859 Euro, also um 616 Euro pro Schüler. Allerdings gilt eine Steigerung nicht für alle Schularten. So erfolgt eine gegenüber den Vorjahren geringere Zuweisung unter anderem für die Gymnasien. Gründe hierfür liegen vor allem in der Zunahme der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen, sowie in der Verjüngung des Personals an den öffentlichen Schulen in den vergangenen Jahren und auch in der zunehmenden Verbeamtung. Sehr geehrte Damen und Herren, zeitgleich mit der Bekanntgabe der neu berechneten Kostensätze hat das Ministerium den Trägern von freien Schulen angeboten, die durch die Anwendung dieser Kostensätze im Rahmen der Finanzhilfe wirtschaftliche Probleme bekommen, sich an das Ministerium wenden zu können. Durch eine individuelle Prüfung sollte geklärt werden, inwieweit im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Unterstützung erfolgen kann. Von diesem Angebot hatten drei Ersatzschulträger Gebrauch gemacht. Wir stehen in einem engen Austausch mit den Privatschulverbänden. Und in diesen Gesprächen offenbarte sich das Problem mit der rückwirkenden Reduzierung der Schülerkostensätze, natürlich nicht mit der rückwirkenden Erhöhung der Schülerkostensätze und Förderbedarfssätze. Die Träger haben überzeugend verdeutlicht, wie weitreichend sich die Härte der Rückwirkung auf den Schul- und Unterrichtsbetrieb auswirken könnte. Deshalb kam die Landesregierung nach eingehender rechtlicher Prüfung und um den Schulträgern Sicherheit zu geben, zu dem Ergebnis, dass keine Rückwirkung für reduzierte Kostensätze getroffen wird, sondern diese erst zum kommenden Schuljahr geltend gemacht werden. Und für die Unterstützung zu dieser Entscheidung durch alle Fraktionen möchte ich mich herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, solange aber das Bezugsjahr – und Herr Renz hat es gesagt – der Berechnung immer das vorangegangene Jahr ist, solange wird sich aufgrund der Jahresabschlüsse und der Plausibilisierung der Datengrundlage eine Rückwirkung auch künftig nicht vermeiden lassen. Deshalb sind wir auch in diesem Punkt im engen Austausch mit den Schulträgern, um eventuell den Bezugszeitraum um ein Jahr vorzuverlegen. Neu regeln werden wir weiterhin in der Privatschulverordnung die Steigerung der Schülerkosten und Fördersätze, die sich aus der vollständigen Übernahme der Tarifsteigerungen von 2,8 Prozent ergibt. Auch dadurch erhalten die Ersatzschulträger Planungssicherheit. Wir werden zusammen mit dem Finanzministerium auch prüfen, ob und inwiefern strukturelle Unterschiede in den Personalausgaben des Landes aufgrund der zunehmenden Verbeamtung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bei der Finanzzuweisung an die freien Schulträger zukünftig angemessen berücksichtigt werden können. Diese Themen sind jedoch vom Gesetzgeber abschließend zu entscheiden. Die Schulgesetznovelle wird den Landtag, wie ich vorgestern bereits ausführte, Ende dieses Jahres erreichen. Vor diesem Hintergrund ist eine gesonderte Entschließung des Landtages, wie durch die Fraktion der CDU und der FDP vorgeschlagen, aus Sicht des Ministeriums nicht erforderlich. Sie sehen, derartige Entscheidungen können nur durch den Gesetzgeber erfolgen und nicht, wie einige meinen, über Nacht durch eine Verordnung geregelt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
