Torsten Renz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch uns geht es jetzt um die Sache. Und ich glaube, es ist ein gemeinsames Anliegen in diesem Hause wie auch in der zurückliegenden Zeit, für die freien Schulen entsprechend eine ausreichende finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen. So lautet unser Antrag. Und ich will auch vorwegschicken, dass insbesondere 2021/22 auch wir aus der Opposition zugestimmt haben und das Einvernehmen im Ausschuss hergestellt haben, als es um die Finanzzuweisung für das entsprechende Schuljahr ging. Auch für 2022/23 begrüßen wir die getroffene Entscheidung, aber jetzt geht es darum, ein sicheres Fundament, die Zukunft auch weiter zu gewährleisten für die freien Schulen in diesem Lande. Und deswegen haben CDU und FDP diesen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt. Man könnte jetzt davon ausgehen, wenn ich die Pressemitteilung der SPD vom 6. Juli 2023 vor mir habe und auch analysiere, dass das Thema sich eigentlich erledigt hat, Überschrift „Planungssicherheit für freie Schulen“, dann muss ich aber sagen, das ist immer etwas anderes als ausreichende Finanzierung. Und wenn Frau Julitz dann feststellt, ich zitiere: „Für das nächste Schuljahr ab Herbst haben wir eine Ausgleichszahlung des Landes auf den Weg gebracht“, dann muss ich in gewisser Weise feststellen, irgendeiner scheint da etwas nicht mitbekommen zu haben oder etwas verwirrt gewesen zu sein. Es gibt nämlich keine Lösung für das nächste Schuljahr, es sei denn, die SPD kennt diese Lösung schon. So ähnlich würde ich auch das Verfahren einschätzen, was jetzt durchlaufen ist. Und Sie haben das der LINKEN bloß noch nicht mitgeteilt, aber dazu werden Sie sicherlich gleich für Aufklärung sorgen. Ich glaube, die Situation muss etwas ausführlicher beschrieben werden, weil aus unserer Sicht der Zustand, was die Zeitschiene betrifft, beziehungsweise auch möglicherweise jetzt die Berechnungsgrundlagen für die Zukunft betrifft, dass wir, glaube ich, alle Handlungsbedarf sehen. Und zwar müssen wir davon ausgehen, so wie das Schulgesetz es sagt: „Die nächste Neuberechnung“, hier zitiere ich mal den Paragrafen 128a, „erfolgt einmalig nach drei Jahren mit Wirkung zum Schuljahr 2022/2023“. Arbeitsgrundlage sind in diesem Fall die Haushaltsdaten für 2021. Und was passiert jetzt sozusagen auf Arbeitsebene? Wir bedienen uns der GSA als Dienstleister, und die GSA bekommt die ersten Rohdaten, so die Aussage, im April 2022, um die Grundlagen zu berechnen für das Schuljahr 2022/23. Die vollständigen Unterlagen bekommt die GSA am 5. August 2022. Das Schuljahr hat formell zum 01.08. bereits begonnen beziehungsweise meinetwegen auch mit Schulstart am 15.08., und die GSA ist immer noch in ihrem Berechnungsprozess, obwohl das Schuljahr jetzt beginnt. Das, glaube ich, ist ein Zustand, der ist unbefriedigend. Darüber müssen wir dann, wie gesagt, in der Zukunft reden. Aber was bedeutet das konkret? Konkret bedeutet das, ich will das am Beispiel des Gymnasiums machen beziehungsweise auch die Zahlen mal nennen für den Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“. Für die gymnasiale Oberstufe gibt es pro Schüler dann 5.432 Euro, und diese Zahlung erfolgt jetzt bis Ende Mai/Juni als Arbeitsgrundlage an die freien Schulen. 5.432 Euro, weil die GSA weiter noch an ihren Berechnungen für das laufende Schuljahr schon zehn Monate sozusagen mehr oder weniger im Verzug ist. Und für die Förderschule, die ich genannt habe, bedeutet das 3.359 Euro. Nach zehn Monaten stellt man jetzt fest, um den 31. Mai herum, also das Schuljahr ist mehr oder weniger gelaufen, dass das, was jetzt auf gesetzlicher Grundlage richtig berechnet wird, zu viel ist. Das bedeutet konkret für das Thema Gymnasium: 735 Euro pro Kopf/pro Schüler weniger und für den Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ über 1.000 Euro pro Kopf weniger. Das stellt man nach zehn Monaten dann rechtlich sauber fest und teilt das sozusagen den Betroffenen mit. Was passiert dann? Auch die Opposition erfährt dann davon. Wir als Opposition machen uns auf den Weg und beantragen dann sozusagen, für den Bildungsausschuss am 01.06. die Thematik uns gegenüber zu erörtern. Warum ziehen wir uns das auf den Tisch? Es hätte auch schon das Bildungsministerium von sich aus mal auf uns zugehen können, weil das Einvernehmen nach Schulgesetz in dem Ausschuss dazu hergestellt werden muss, und es macht sich immer gut, nicht über eine Tischvorlage irgendwann mal zu entscheiden, sondern rechtzeitig sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Dann bekommen wir kurze Ausführungen am 01.06. Es wird von einem Rechenwerk gesprochen, und das ist tatsächlich ein Rechenwerk, aber es wird uns noch nichts vorgelegt. Deswegen beantragen wir für den 08.06. erneut, es auf die Tagesordnung zu setzen im Bildungsausschuss. Was passiert? Von diesem Rechenwerk wird uns wieder nichts vorgelegt, es ist ein mehrseitiges Papier, das kann kein Mensch innerhalb kürzester Zeit in einem mündlichen Vortrag sozusagen vollständig erfassen. Das kann Taktik sein. Ich würde das auch in diesem Fall unterstellen. Es erfolgt ein mündlicher Vortrag mit der Botschaft, es ist alles korrekt berechnet, Ergebnis mehr oder weniger steht fest. Und jetzt kommt ein wesentlicher Punkt: Vertrauensschutz – was ist das? Wir haben von Anfang an die Position vertreten, wenn Sie zehn Monate lang, das müssen Sie sich mal selbst vorstellen, auch wenn Sie selbst Gehaltsempfänger sind, zehn Monate lang bekommen Sie eine Summe X und im elften Monat wird Ihnen dann möglicherweise mitgeteilt, nein, das ist bedeutend weniger, richten Sie sich mal die nächsten zwei Monate darauf ein, dass das jetzt entsprechend reduziert wird! Das heißt also: Vertrauensschutz – was ist das? Die Position des Ministeriums, die Position von Rot-Rot, damit sollten wir uns mehr oder weniger schon mal abfinden. Aber was bedeutet das konkret für die Betroffenen? Das bedeutet, hier greife ich auf einen OZ-Artikel zurück, weil 5.400 Euro zu 4.700, das hört sich ja für den einen oder andern möglicherweise nicht so viel an, aber das ist pro Kopf. Sie müssen das hochrechnen auf Schulklassen, auf Schüler in der Gesamtzahl. Und das würde für das CJD in Rostock bei 1.200 Schülern, 150 Mitarbeitern bedeuten ein Defizit von heute auf morgen von 570.000 Euro. Ecolea gibt zu Protokoll, so ist es dem Zeitungsartikel zu entnehmen, für die Standorte Schwerin, Güstrow, Warnemünde für 1.400 Schüler, 250 Mitarbeiter ein Defizit von heute auf morgen von 700.000 Euro. Dass da die Alarmglocken schrillen, glaube ich, ist verständlich. Wir kommen in die nächste Ausschussberatung, 08.06., jetzt haben wir auch dann entsprechend die Arbeitsgrundlage. Die Situation ändert sich nicht, auch am 29.06. – die Situation ändert sich nicht. Das Ergebnis steht fest: Die Ausführung „Vertrauensschutz – was ist das?“ trifft nicht zu. Auch da haben wir schon gesagt, nun müssen wir mal langsam die Juristen ransetzen und so prüfen, dass es rechtlich auch sauber und möglich ist, beziehungsweise den Vertrauensschutz, da waren wir relativ schnell der Auffassung, das brauchen Sie gar nicht zu prüfen, das ergibt sich aus der Situation heraus, das steht denen entsprechend zu. Aber am 29.06. stand da noch keinem was zu, sondern „Vertrauensschutz – was ist das?“ Die größte Ahnungslosigkeit gleich bei dem Redner, der von der SPD noch nach mir folgen wird, der hat gesagt, das geht nicht anders, müssen wir jetzt so machen, ist halt so. Und siehe da, was dann auch endlich passierte in der Zeit vom 29.06. bis zum 06.07., da gab es ja die Kabinettssitzung dann an dem Dienstag vor dem Donnerstag. Und die Juristen haben dann wahrscheinlich mal richtig geprüft und sind dann endlich durchgedrungen zu dem, was Jamaika schon immer gesagt hat: Den Vertrauensschutz, den gibt es sehr wohl. Und dann, es war einfach nur herrlich, am 06.07., also gefühlt eine halbe Stunde einen Vortrag, und uns wurde dann erklärt, dass es selbstverständlich Vertrauensschutz gibt und genau das die Arbeitsgrundlage ist, jetzt die Lösung herbeizuführen, für das Schuljahr 2022/23 selbstverständlich keine Rückforderung anzustellen. Das haben wir dann zur Kenntnis genommen, ich habe mich da auch wenig geäußert, habe mich einfach nur gefreut, dass der Sachverstand jetzt auch Einzug gehalten hat. Was dann unverständlich war, dass man diesen schlechten Wert in dem Paragrafen 7d dann festgeschrieben hat, wenn man jetzt schon weiß, der ist nicht ausreichend für die nächsten fünf Jahre. Deswegen müssen wir in unserem Antrag diskutieren zum Punkt 2, wie wir damit umgehen mit einer Schulgesetzänderung. Ich hoffe, es findet die Unterstützung. Und Punkt 1 unter Punkt II wird selbstverständlich jetzt durch den Antragsteller gestrichen, zurückgenommen, da wir da ein erfolgreiches Ergebnis gemeinsam erzielt haben. Ich fordere Sie auf, diesen Prüfauftrag unter Punkt 2 beziehungsweise auch 3 mit entsprechender Berichterstattung in drei Monaten vorzulegen, im Sinne der gemeinsamen Sache zu folgen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
