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Christian Pegel

13.07.2023 Sitzungen 8/60

Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Thore Stein, AfD: Die haben einen vorgeschickt.) Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Sehr geehrte Zuhörende! In der Tat, mit zwei juristischen Staatsexamen und einer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt. Momentan darf ich Sie aber leider nicht vertreten, falls das eben die Frage gewesen sein sollte, weil ich ein Ministeramt bekleide. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Wie alle Parteien, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben auch die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber im Schweriner Oberbürgermeisterwahlkampf im Nachgang am Wahlabend zusammengesessen. Wie alle Parteien, die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber im Schweriner OB-Wahlkampf im Rennen hatten, hat auch die SPD am Abend des ersten Wahltages dann eine gemeinsame Veranstaltung durchgeführt. Zu dieser Wahlparty waren diverse Unterstützerinnen und Unterstützer des OB-Wahlkampfes von Dr. Rico Badenschier zu Gast, insbesondere selbstverständlich SPD-Mitglieder aus Schwerin, aber auch darüber hinaus, und auch, ja, die SPD-Landesvorsitzende, das Schweriner SPD-Mitglied des Landtages und das Mitglied im Schweriner Kreisverband Manuela Schwesig. Und die SPD-Landesvorsitzende hat dem Oberbürgermeisterkandidaten ihrer Partei – angesichts des Ergebnisses im Übrigen nachvollziehbar – zum guten Wahlergebnis gratuliert. Sie hat für die zwei weiteren Wahlkampfwochen bis zur Stichwahl geworben und motiviert und sie hat den Mitbewerber in der Oberbürgermeisterstichwahl politisch bewertet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind knapp die Fakten. (Rainer Albrecht, SPD: Genau!) Und es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, davon auszugehen, dass dieses Engagement der SPD-Landesvorsitzenden Manuela Schwesig irgendeinen Anlass für eine Diskussion in diesem Hohen Haus böte, weder direkt nach der Wahl noch heute. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Versuche, dieses klare Engagement in ihren Parteiämtern zu diskreditieren, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) sind nicht nur fernliegend, meine Damen und Herren, die sind abenteuerlich und, wer die Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung angeschaut hat, absurd. Und es gibt hier, um diesem möglichen Argumentationsmuster der AfD jetzt schon einmal klar entgegenzutreten, keinerlei Anlass anzunehmen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die in den letzten zehn Jahren intensiv geführt worden ist, und auch der dem folgenden deutschen Gerichten, zur Abgrenzung zwischen Tätigkeiten in Ausübung des staatlichen Amtes auf der einen Seite und der parteipolitischen Betätigung auf der anderen Seite auch nur ansatzweise, auch nur näherungsweise berührt sein könnte. Es gibt keinen nachvollziehbaren Ansatzpunkt, dass die Ministerpräsidentin diesen Termin als staatliche Amtsträgerin wahrgenommen haben könnte. Eine SPD-Wahlparty – SPD-Wahlparty! – (Horst Förster, AfD: Das war auf dem Marktplatz.) legt mehr als deutlich die Teilnahme gerade im Rahmen der Parteiämter nahe. Es gibt nur wenige Lebenssituationen, Herr Förster, für die die klare, also wirklich absolut eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in drei leitenden Entscheidungen in den letzten zehn Jahren noch klarer in dieser Frage in der Bewertung zuträfe. Das Bundesverfassungsgericht urteilt nämlich seit Jahren sehr konsequent, dass eine schlichte Beteiligung am politischen Wettbewerb, also keine Wahrnehmung des politischen Amtes, insbesondere dann anzunehmen ist, wenn ein Regierungsmitglied im parteipolitischen Kontext, also als Privatperson, agiert. Auch Ministerpräsident/-innen haben ein Recht, sich als Privatpersonen zu engagieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und noch mal, drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes – eine zur Bundeskanzlerin a. D., eine zum Bundesinnenminister a. D. und eine zur Bundesfamilienministerin a. D. –, alle in kurzer Zeit, haben sehr klare Grenzen gesetzt. Und jetzt würde ich noch mal gerne zuspitzen, welcher Kontext soll denn parteipolitischer sein als eine von der Partei durchgeführte Wahlparty am Abend der Wahl, im Übrigen vis-à-vis – das ist ja nicht, dass wir jetzt die Einzigen wären, die Wahlpartys erfunden hätten –, vis-à-vis auf dem Marktplatz in Schwerin mit den weiteren Parteien und Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern. Es gibt nur wenige Anlässe, für die der Hinweis des Bundesverfassungsgerichtes noch besser passen könnte als für diesen, nämlich etwas zugespitzt zitiert, dass „die handelnden Personen“ in solchen Veranstaltungskontexten „primär als Parteipolitiker“ auch von der Öffentlichkeit wahrgenommen würden. (Marcel Falk, SPD: Genauso ist es.) Es gibt im Übrigen in einem der Urteile auch den kleinen Seitenstepp, in dem Urteil im Übrigen, bei dem die AfD Thüringen krachend – krachend – vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist gegen die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, dass allein die Ansprache einer Person mit dem Amtstitel durch Dritte hieran nichts ändert, weil der Amtstitel ein Stück weit eben von vielen schlicht geführt wird und diese Unterscheidung nicht vornehmen, schon gar nicht in der Medienwelt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Hört, hört!) Noch mal, auch hierzu hat das Bundesverfassungsgericht klar Stellung genommen, Drittansprache ändert also am Charakter nichts. Es hat hier schon keine Ministerpräsidentin agiert. Es liegt deshalb erst recht kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht vor. Ganz im Gegenteil, das Grundgesetz erwartet sogar von Parteien und den sie führenden Personen, dass sie am politischen Meinungskampf teilnehmen. Aber keine Angst, wir erwarten jetzt nicht von Ihnen einen Änderungsantrag, in dem Sie die SPD-Landesvorsitzende belobigen. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Es reicht uns, wenn Sie diesen unsäglichen Antrag zurücknehmen, der wirklich an allem, wirklich an allem, was die Rechtsprechung ausmacht, vorbeigeht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Sebastian Ehlers, CDU, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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