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Jutta Wegner

GRÜNE 13.07.2023 Sitzungen 8/60

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe mich selten so zerrissen bei einer Rede gefühlt wie bei dieser. Wie gern würde ich hier meiner Fraktion die Zustimmung zu diesem Antrag empfehlen. Aber das Gastgewerbe – oder das ist noch kein Aber, sondern das zeigt, wo meine Zerrissenheit liegt –, das Gastgewerbe hat harte Zeiten hinter sich, keine Frage: erst Corona mit langen Schließzeiten und großen Umsatzeinbußen, danach massive Kostensteigerungen bei Energie- und Lebensmittelpreisen sowie gestiegene Personalkosten. In dieser Zeit haben wir die Gastronomie unterstützt. Der Mehrwertsteuersatz wurde von 19 auf 7 Prozent gesetzt und mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende 2023. Die Branche ist bislang gut durch die Krise gekommen. Allerdings war der reduzierte Mehrwertsteuersatz von Beginn an ein gezieltes, zeitlich befristetes Kriseninstrument. Ich weiß, man kann die Sache auch anders sehen. Es gibt selbstverständlich aus Sicht von Tourismus und Gastgewerbe auch Argumente, die für einen dauerhaft abgesenkten Mehrwertsteuersatz sprechen. Die wurden ja auch schon vorgetragen und ich kann sie auch gut nachvollziehen. Und auch wir als Bündnisgrüne diskutieren über die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel und werden das sicherlich auch weiter diskutieren. Gleichzeitig muss man festhalten, die Zahlen in der Gastronomie sind aktuell so schlecht nicht. Die Umsätze sind ordentlich und trotz steigender Preise sind die Restaurantbesitzer/-innen laut DEHOGA-Befragung von März 2023 so optimistisch wie seit Corona-Beginn nicht mehr. Wir müssen deshalb auch auf die finanzielle Umsetzbarkeit gucken, denn aus finanzpolitischer Sicht ist die Forderung nach einer dauerhaften Mehrwertsteuersenkung relativ klar zu beurteilen. Fakt ist, Bund und Ländern würden dadurch rund 3,3 Milliarden Euro pro Jahr an Steuereinnahmen fehlen. Wir haben auch aus dem Land Bedarfe an den Bundeshaushalt. Denken Sie an die GRW- und GAK-Mittel. Das muss alles irgendwie finanziert werden. Und selbst Bundesfinanzminister Lindner hat im Haushaltsentwurf für 2024 eine weitere Verlängerung oder Entfristung der reduzierten Mehrwertsteuer für die Speisegastronomie über 2023 hinaus nicht vorgesehen. Das müssten gerade Sie, liebe Abgeordnete der SPD, als Teil der Ampelkoalition auf Bundesebene auch wissen. Und was man nicht vergessen darf, die Haushaltslage ist ja insbesondere wegen der zahlreichen finanziellen Hilfen, die es für Wirtschaft und Bürger/-innen gegeben hat, derzeit so angespannt. Nicht nur das Gastgewerbe wurde durch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung entlastet. Mit weiteren umfangreichen Entlastungsmaßnahmen wurden Wirtschaft und Bürger/-innen des Landes durch die Politik unterstützt. Die Ampelkoalition hat mit diversen Maßnahmen und viel Geld die Härten der Inflation abgefedert und breiten Bevölkerungsschichten und der Wirtschaft finanziell unter die Arme gegriffen. Viele Maßnahmen waren einmalige Maßnahmen oder sie waren von Beginn an – so wie bei der Mehrwertsteuersenkung im Gastgewerbe – als vorübergehende Unterstützung geplant. Eines muss klar sein, eine Krise kann keine Begründung für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer sein. Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird, aber nicht unbefristet. Das gibt die Haushaltslage im Bund und im Übrigen auch nicht im Land her, und ich wünschte mir, ich könnte das hier anders sehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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