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Marc Reinhardt

CDU 13.07.2023 Sitzungen 8/60

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich entführe Sie an einen Schauplatz, man könnte auch sagen, einen Tatort: der Deutsche Bundestag, Datum: der 21. Juni 2023, Ort des Geschehens: das Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400. Anlass war die 55. Sitzung des Finanzausschusses. Wir haben es 10:15 Uhr, Verhandlungsgegenstand: Bundestagsdrucksache 20/5810, der Gesetzwurf der Fraktion der CDU/CSU „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“. Inhalt dieses Gesetzes: Im Umsatzsteuergesetz wird durch eine Neufassung des Paragrafen 12 Absatz 2 Nummer 15 der bestehende ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft entfristet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das also, was der uns heute in diesem Haus vorliegende Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE im Kern fordert, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Februar im Bundestag mit einem Gesetzentwurf vorgelegt, nämlich den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern. Mit dem Gesetzentwurf hat sich der Bundestag am 16. März 2023 befasst. Bemerkenswert in der Debatte war die Aussage des SPD-Abgeordneten Tim Klüssendorf, der sich zu der Aussage verstieg, die Gastronomie sei schon wieder bei 90 Prozent des Umsatzes von vor der Corona-Pandemie angelangt. Dass der Vertreter der SPD 90 Prozent des Vorkrisenumsatzes offenbar als positiv bewertet, sagt einiges über die Wirtschaftskompetenz der SPD aus. Der Abgeordnete Stefan Schmidt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war allerdings keinen Deut besser, wusste er doch die Mär zu verbreiten, die Gastronomiebranche habe sogar schon das Umsatzniveau von vor der Corona-Pandemie erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die inflationsbereinigten Umsätze im ersten Quartal 2023 übrigens um 12,5 Prozent unter denen des ersten Quartals 2019. Vom Vorkrisenniveau ist die Branche also weit entfernt. Zurück zum 21. Juni und der Behandlung des Gesetzentwurfes im Finanzausschuss. Ergebnis: Die Ampelfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP lehnten den Gesetzentwurf ab, und das, obwohl Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner die Entfristung in der Vergangenheit mehrfach in Aussicht gestellt hatten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn nun mit dem Antrag die Landesregierung aufgefordert werden soll, sich bei der Bundesregierung weiter für die Verstetigung der Mehrwertsteuerabsenkung einzusetzen, handelt es sich daher um nicht mehr und nicht weniger als einen – aus meiner Sicht – Schaufensterantrag, (Henning Foerster, DIE LINKE: Ja, natürlich!) denn jede und jeder hier im Parlament und im Land weiß, wie viel Einfluss die rot-rote Landesregierung im Bund derzeit hat, nämlich so gut wie keinen. Wenn der SPD das Thema tatsächlich so am Herzen läge, wie es der Antrag suggerieren soll, dann hätte sie seit Ende Februar auf ihre Mitglieder in der Bundesregierung, beim Bundeskanzler angefangen, und auf die SPD-Bundestagsfraktion einwirken können, um eine dauerhafte Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen über den 31.12. hinaus zu erreichen. Sie haben es nicht getan, oder wenn Sie es getan haben, waren Sie jedenfalls völlig erfolglos. Und sowohl nach den Äußerungen der Vertreter der Ampelfraktionen in der Bundestagsdebatte und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als auch in Anbetracht des vom Finanzminister vorgelegten Bundeshaushalts für 2024 ist kaum eine finanzpolitische Wendung unwahrscheinlicher, als dass sich an der Ablehnung der Entfristung bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in absehbarer Zeit etwas ändern wird. Insofern noch einmal, es handelt sich aus meiner Sicht um einen reinen Schaufensterantrag. Dennoch wird meine Fraktion dem Antrag teilweise zustimmen, denn inhaltlich folgt er in den meisten Punkten der Position der CDU. Insofern beantrage ich an dieser Stelle schon mal die ziffernweise Abstimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gastronomie war unbestreitbar von den Einschränkungen der Corona-Krise besonders hart betroffen. Dies war der Grund, weshalb 2020 der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020, ursprünglich befristet bis zum 31.12.2020, auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt wurde. Politisch war dabei ausdrücklich gewollt, dass die Gastronomie die Ersparnisse zur Liquiditätsstützung und Betriebssicherung nutzt. Und es hat natürlich Gründe, warum die Befristung später mehrfach bis einschließlich 31.12.2023 verlängert worden ist, denn die Krise der Gastronomie war und ist keineswegs vorbei. Kaum näherte sich die Corona-Pandemie ihrem Ende, kam der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und als Folge Energiekostenkrise und hohe Inflation. Wie oben schon erwähnt, inflationsbereinigt lagen die Umsätze im ersten Quartal 2023 um 12,5 Prozent unter denen des ersten Quartals 2019. Noch erschreckender ist allerdings das Unternehmenssterben in der Branche, denn gegenüber 2019 war die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche schon bis 2021 um rund 36.000 beziehungsweise 16,1 Prozent zurückgegangen. Wem das noch nicht reicht, um zu erkennen, dass die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe in Schwierigkeiten sind, die gegenüber den Vorjahren signifikant niedrigeren Buchungszahlen für den Sommer 2023 gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sprechen da eine deutliche Sprache. Ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes zum Jahresende würde zudem eine zusätzliche Belastung für die Gastronomie bedeuten. Da ich am Ende meiner Rede angekommen bin, will ich kurz noch sagen, wir werden den Punkten 1 bis 3 zustimmen. Der Punkt 4 ist aus unserer Sicht entbehrlich. Wer bis heute noch nicht in sein Personal investiert hat in der Branche, …

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