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Birgit Hesse

13.07.2023 Sitzungen 8/60

Herr Bley, dann würde ich Sie bitten, einmal zu mir nach vorne zu kommen, damit ich Ihnen die besten Wünsche des Hauses überbringen darf. Herzlichen Glückwunsch, auf gute Zusammenarbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, im Präsidium und auf der Regierungsbank – Gratulationen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, jetzt wieder Platz zu nehmen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31 : Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 8/2303, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/2386. Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 8/2303 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/2386 – Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission wurden in der 5. Sitzung am 16. Dezember 21 vom Landtag gewählt. Aufgrund des Ausscheidens des stellvertretenden Mitgliedes Eva-Maria Kröger ist eine Nachwahl durch den Landtag gemäß Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes erforderlich. Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wird die Wahl geheim durchgeführt. Sie erfolgt durch die Abgabe der Stimmzettel. Gewählt ist gemäß Paragraf 2 Absatz 3 Satz 4 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereint. Wir kommen zur Wahl. Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin/Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Wir werden die Wahl mit zwei Wahlkabinen durchführen. Es ist sichergestellt, dass in beiden Wahlkabinen eine geheime Wahl stattfinden kann. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich in der Mitte des Plenarsaals befindet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin beziehungsweise dem Schriftführer Ihren Namen zu nehmen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte die Schriftführerinnen, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsrunde leer ist. (Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? (Der Abgeordnete Dr. Till Backhaus wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.) Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe, das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Vorher möchte ich aber noch recht herzlich begrüßen auf der Besuchertribüne Studierende der Fachhochschule Güstrow. Unterbrechung: 10:47 Uhr __________ Wiederbeginn: 10:52 Uhr

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