Birgit Hesse
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 65 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung ist die Dauer der Befragung der Landesregierung auf eine Stunde begrenzt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Abgeordneten, die ihre Fragen nicht mehr stellen konnten, diese bis heute 12:00 Uhr ausformuliert im Parlamentssekretariat einzureichen. Die Landesregierung wird diese zeitnah, spätestens bis Mittwoch, 19. Juli 2023, schriftlich beantworten. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten zu Beginn der Sitzung vereinbart, die Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2416 nach dem Tagesordnungspunkt 33 aufzurufen und über die Aufsetzung abzustimmen. Aufgrund des Beratungsbedarfs werden wir nunmehr die Abstimmung über die Aufsetzung nach dem Tagesordnungspunkt 36 aufrufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 32 auf: Wahl des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur gemäß Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes. Wahl des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 8/2326 – Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich ganz herzlich Frau Anne Drescher begrüßen und freue mich sehr, dass sie die heutige Wahl von der Besuchertribüne aus verfolgt und damit auch ihre Verbundenheit mit dem Amt zum Ausdruck bringt, dessen 30-jähriges Jubiläum wir vor gut zwei Wochen mit der Veranstaltung „30 Jahre Beratung – Aufarbeitung – Bildung“ gewürdigt haben. Und obwohl wir Frau Drescher bereits im Rahmen dieser sehr gelungenen hochwertigen Veranstaltung verabschiedet haben, möchte ich auch die heutige Landtagssitzung nutzen – und ich hoffe, ich darf in Ihrer aller Namen sprechen –, um mich noch einmal sehr herzlich bei Ihnen, liebe Frau Drescher, für Ihre Arbeit, Ihr Engagement und Ihre Beharrlichkeit zu bedanken. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, im Präsidium und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Drucksache 8/2326 liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Landesregierung vor. Die Ministerpräsidentin hat mit Schreiben vom 27. Juni 2023 namens der Landesregierung vorgeschlagen, Herrn Burkhard Bley zum Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur für die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Gemäß Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes wird der oder die Landesbeauftragte auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gewählt. Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wird die Wahl geheim durchgeführt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin beziehungsweise vom Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Wir werden die Wahl mit zwei Wahlkabinen durchführen. Ich sehe auch schon, dass sie aufgestellt sind. Es ist sichergestellt, dass in beiden Wahlkabinen eine geheime Wahl stattfinden kann. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich in der Mitte des Plenarsaals befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig – das kennen Sie –, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als mit einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir begeben uns in die Wahl. Ich bitte ein bisschen mehr um Aufmerksamkeit und Ruhe und bitte jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vereinbarten Positionen einzunehmen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Wahl zum Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? (Der Abgeordnete Stephan J. Reuken wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.) Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe, das ist der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 10:22 Uhr __________ Wiederbeginn: 10:28 Uhr
