Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Vor fast einem Jahr, am 8. September 22, habe ich erstmals in der Regierungsbefragung das Thema der Eingliederung der Klimastiftungsstellen in die LEKA zur Sprache gebracht. Ich denke, Sie erinnern sich. Ihre Antwort war damals, die Beratungen laufen noch. Am 26.01.23 habe ich erneut nachgefragt, damals stand man nach Ihren Worten kurz vor einer Einigung. In der letzten Landtagsdebatte zur Auflösung der Klimastiftung wurde durch die Landesregierung dargestellt, dass die Übertragung der Stellen nur unter Voraussetzung einer Auflösung der Stiftung erfolgen wird. Und das ist nach Auffassung der Regierung jedenfalls nicht absehbar. Zugleich wurde mit dem Doppelhaushalt 22/23 eine Ermächtigung in Höhe von 20 Millionen Euro zur Entnahme aus der Ausgleichsrücklage für den Klimaschutz durch den Landtag beschlossen. Laut dem am 27. September 22 dem Finanzausschuss vorgelegten Konzept sind davon 5 Millionen Euro für eben diese bereits mehrfach thematisierten Stellen beziehungsweise die dazugehörigen Projekte vorgesehen. Da die Stellenübertragung nach Aussage der Landesregierung auf absehbare Zeit nicht durchgeführt wird, möchte ich Sie nun heute fragen, was die Landesregierung unternimmt, damit diese Mittel – also die 5 Millionen – zeitnah dem vorgesehenen Zweck des Klimaschutzes zukommen und welche beziehungsweise was nun inhaltlich mit diesen Geldern geplant ist.
