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Hannes Damm

GRÜNE 13.07.2023 Sitzungen 8/60

Ja, sehr gerne. Herr Pegel, Sie wissen natürlich als Innenminister sehr genau, dass, auch wenn die E-Mails erst mal eine Aufbewahrungspflicht vielleicht haben oder nicht, das würde ich gar nicht bewerten wollen, aber doch sehr genau, dass der Untersuchungsausschuss natürlich auch Zugriff auf diese hat und, insofern sie da sind, man sie dann natürlich abrufen darf. Die anderen Fragen müssen wir noch klären. Am 08.04. haben wir zusammen mit der CDU und FDP den Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses eingereicht. Am 19.05. erklärten Sie hier im Landtag mit Hinblick auf die Akten, ich zitiere: „Hier wird nichts vernichtet … So etwas findet derzeit nicht statt, so was hat auch in der Vergangenheit nicht stattgefunden.“ Wir haben nun aber in den Postfächern verschiedener Mitarbeiter/-innen der Landesregierung zahlreiche E-Mails gefunden, die Sie, Herr Minister, an diese Mitarbeiter/- innen verschickt oder von Ihnen erhalten haben. Diese Mails sind aber in dem von Ihnen übermittelten Mail-Postfach nicht vorhanden, zum Beispiel am 02.05. eine Mail von Christian Pegel mit dem Schreiben des Justizministeriums zur Änderung der Stiftungssatzung oder am 17.05. zwei E-Mails von Christian Pegel zur Kabinettsvorlage zur Gemeinsamen Erklärung von Stiftung und Landesregierung und entsprechenden Finanzfragen. Ich könnte daher davon eine ganze Liste vortragen – alles Mails, die Sie dem Untersuchungsausschuss nicht übergeben haben, weswegen ich davon ausgehen muss, dass sie ebenfalls gelöscht wurden, und zwar nachdem der Antrag dem Untersuchungsausschuss bereits vorlag und klar war, dass diese E-Mails Beweismittel werden. Deswegen meine Nachfrage: Wie passt das zu Ihrer vorigen Aussage? Haben Sie selbst nach Beantragung im Untersuchungsausschuss noch E-Mails mit Bezug zur Klimastiftung oder zu Nord Stream 2 gelöscht oder warum haben Sie so viele relevante E-Mails dann nicht mehr vorgelegt?

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