Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ging um keine Entscheidung über eine Veränderungssperre, sondern um einen Antrag nach Paragraf 246 Absatz 14 Baugesetzbuch, nämlich die Erteilung einer Ausnahme, in einem anders gewidmeten Baugebiet entsprechende bauliche Tätigkeiten zulassen zu dürfen. Es ging also um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit in einem Gewerbegebiet mit einer Sozialeinrichtung. Diese Entscheidung haben wir getroffen, genauso, wie das Gesetz es vorsieht, im Vergleich der Gemeinde, über die wir dort einen Antrag zu treffen hatten. Das Gesetz sieht vor, dass wir genau in diesem Gebiet uns zu bewegen haben. Und an der Stelle haben wir keine Alternativen gesehen und es sind auch keine Alternativen vorgestellt worden.
