Christian Pegel
Der Antrag, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ist vom Kreis gestellt worden, er ist also nicht überrascht worden, dass eine Entscheidung getroffen wurde, er wollte ja eine. Zweitens, während des Verfahrens haben wir eben über die Sachstände informiert. Zum Beispiel haben wir mitgeteilt, dass wir jetzt die Anhörung der Gemeinde durchführen, die im Übrigen im Baugesetzbuch ausdrücklich vorgeschrieben ist. Deswegen kann man streiten, ob man es überhaupt mitteilen müsste. Wir haben das dann ebenfalls mitgeteilt, weil der Rechtsanwalt der Gemeinde ergänzende Informationen erbat, bevor er sich abschließend zur Stellungnahme imstande sah. Auch darüber haben wir eine kurze Information an den Landkreis gesendet, damit er ein Gefühl hat, an welcher Stelle wir jetzt sind und ob möglicherweise eine entsprechende Zeit auch benötigt wird. Und er hat dann von uns die entsprechende Entscheidung erhalten. Vor dem Hintergrund würde ich mich auch an der Stelle über die konkrete Kritik freuen, dann würde ich das an der konkreten Kritik festmachen wollen. – Danke schön!
