Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Da müssten Sie konkretisieren, auf welchen Punkt es dem Landrat angekommen ist. Ich selbst hatte Montagabend kurz Gelegenheit, mit ihm zu sprechen. Da haben wir – wie immer im Übrigen – sehr entspannt über alle möglichen Themenfragen gesprochen, über kritische Punkte oder Punkte, die ihn emotional besonders umgetrieben haben, nicht, sondern es war ein ganz ruhiges, sachliches Gespräch. In der Sache selbst haben wir vor allen Dingen in den letzten Wochen ja die Antragstellung des Landkreises gehabt, nach Paragraf 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches. In dem Kontext gehe ich davon aus, dass der Landkreis mit dem Ergebnis zumindest nicht unzufrieden ist. In der Sache selbst hat er einen Antrag gestellt, der ist entsprechend bearbeitet worden. Er ist auf der Strecke der Antragsbearbeitung auch regelmäßig über die Sachstände informiert worden, soweit das mit dem Antragsteller eben aus Sicht der bescheidenden Behörde geht. Und vor dem Hintergrund sehe ich momentan nicht, an welcher Stelle sich das konkret festmacht, sehe aber gern das Detail mir an und setze mich damit auseinander.
