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Hannes Damm

GRÜNE 13.07.2023 Sitzungen 8/60

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich befrage Sie heute zur Novelle der Kulturförderrichtlinie für die antragsoffene Projektförderung in Mecklenburg-Vorpommern. In der alten Kulturförderrichtlinie gab es als Fördervoraussetzung den Mindestlohn von derzeit 12 Euro. Im Entwurf der neuen Förderrichtlinie wird nun ein Mindesthonorar nach bundeseinheitlichen Standards genannt. Dies deckt sich mit einem entsprechenden Beschluss der Kultusminister/-innenkonferenz. Üblich sind entsprechend den Bundesprogrammen, zum Beispiel „Kultur macht stark“, dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler oder der Gewerkschaft ver.di derzeit etwa 40 bis 70 Euro pro Stunde, je nach Art der Dienstleistung. Da ich selbst fünf Jahre auf Honorarbasis in diesem Bereich gearbeitet habe, möchte ich bemerken, dass diese Anpassungen dringend geboten und längst überfällig sind. Allerdings muss man nicht Mathematik studiert haben, um zu merken, dass da eine erhebliche Kostensteigerung auf die freien Träger/-innen zukommt. Als Hintergrundinformation möchte ich noch mitgeben, dass die antragsoffene Projektförderung in den letzten zehn Jahren trotz Corona, Energiekrise, massiver Inflation und so weiter nahezu konstant mit knapp 10 Millionen Euro im Jahr ausgestaltet wurde und allein die neuen Mindesthonorare, die jetzt in der Kulturförderrichtlinie geplant sind, Finanzbedarfe von mehr als 30 Millionen Euro im Jahr bedeuten würden, wenn das freie Kulturangebot in M-V jedenfalls irgendwie im vergleichbaren Umfang wie aktuell erhalten bleiben soll, da die Honorare in der antragsoffenen Projektförderung in M-V weit über 50 Prozent der Kosten ausmachen. Ich frage Sie also, Frau Martin, in welcher Höhe Sie für den Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel für die antragsoffene Projektförderung angemeldet haben, also nicht für die institutionell geförderten Theater und Orchester oder deren Träger, sondern nur für die antragsoffene Projektförderung.

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