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Simone Oldenburg

13.07.2023 Sitzungen 8/60

Ich kann die Fälle nicht einordnen, weil ich die Fälle ja jetzt nur von Ihnen kenne. Ich weiß nicht, wie viele Schulbesuchsjahre die Schülerinnen und Schüler haben, ich weiß nicht, um welche Kapazitäten es sich handelt, ich weiß nicht, was überhaupt. Wir haben ja zum Beispiel auch die Möglichkeit, wenn die Schülerinnen und Schüler unentschuldigt gefehlt haben, bis zu 20 Stunden im Jahr, dann sind sie auch der Schule zu verweisen, wenn sie die Schulpflicht erfüllt haben. Das alles kann ich ja jetzt von Ihren zwei Sätzen nicht einordnen und deswegen kann ich dazu keine Aussagen machen, würde Ihnen aber gerne anbieten, dass diese Fälle uns bekannt gemacht werden, und dann entscheiden wir in jedem Einzelfall selbstverständlich.

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