Sabine Enseleit
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin! In Paragraf 64 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, wie mit Schülerinnen und Schülern zu verfahren ist, die eine Klassenstufe wiederholen müssen. Danach ist es nicht vorgesehen, dass Jugendliche ohne Abschluss die Schule verlassen. Nun sind Fälle bekannt geworden, in denen Jugendlichen in der 9. Klasse die Wiederholung einer Klassenstufe verweigert wurde, mit der Begründung, dass keine Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ich frage Sie darum, Frau Ministerin: Sind Ihnen diese Fälle bekannt, und wenn ja, was unternimmt das Bildungsministerium in den Fällen, in denen Schüler nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und ihnen aus Kapazitätsgründen das Wiederholen einer Klassenstufe verwehrt wird, um den betroffenen Schülern trotzdem die Möglichkeit eines Schulabschlusses auf dem ersten Bildungsweg zu ermöglichen?
