Christian Pegel
Sehr gern. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass es eine Straftat ist, die auch die deutschen Strafermittlungsbehörden auf den Plan ruft, habe ich ausdrücklich erwähnt, und das ist auch ein offenes Geheimnis. Der Generalbundesanwalt führt ein Verfahren. Das hat also überhaupt niemand in Abrede gestellt, dass man sagt, es ist bei den Dänen und Schweden, geht uns nichts an, sondern ganz im Gegenteil, die Ermittlungen werden geführt. Aber ich habe den deutlichen Hinweis gemacht, Sie werden bei diesen Ermittlungen, weil Sie Tatortarbeit brauchen werden, auf Ermittlungsergebnisse befreundeter Länder angewiesen sein. Und die werden Ihnen bei ihren Ergebnissen wiederum klare Vorgaben machen, wie Sie mit der Geheimhaltung dieser Informationen umzugehen haben, weil die zum Teil mit ihren Ermittlungsfortgängen auch daran hängen, dass die entsprechenden Ergebnisse nicht öffentlich werden. Das war der Hinweis. Und bei dem bleibe ich auch und dem wird ein Generalbundesanwalt entsprechen müssen, im Übrigen auch, wenn er jemals wieder mit anderen Beteiligten zusammenarbeiten will. Ihre Sorge oder Ihre Annahme, ich sei näher dran, kann ich leider nicht bestätigen, die Bundesländer sind genauso weit weg, und vermutlich ist auch das für solche Verfahren nicht falsch. Auch da gibt es keine politische Einflussnahme, es gibt insbesondere keine Informationen. Das wird ein kleiner Kreis selbst innerhalb des politischen Berlins nur kennen, damit eben solche Dinge nicht nach draußen dringen. Das Staatswohl gebietet, sich nicht zu äußern, sagen Sie, sei gesagt worden. Ich würde mal umgekehrt formulieren, wenn die Ermittlungen abgeschlossen wären, ist die deutsche Strafprozessordnung klar. Dann wäre Anklage zu erheben. Und alles, was bis dahin geschieht, spricht dafür, dass ich eben noch keine anklagefähige Ergebnissituation habe, und so lange spricht vielleicht das Staatswohl dafür, das Staatswohl, das vernünftige Ermittlungsergebnisse will, aber auch die Geheimhaltungsinteressen vermutlich des Ermittlungsverfahrens selbst. Dass die Landesregierung mitberührt ist, das gilt vermutlich für alle Landesregierungen aller europäischen Länder, die an diesen Leitungen hingen, gar keine Frage, gleichwohl gibt es daraus weder ein Recht dieser Landesregierung, in Ermittlungsergebnisse hineinzusehen, bevor sie abgeschlossen sind, und darüber hinaus, selbst, wenn das hier im Lande geführt würde, was es nicht tut, täten wir mit Sicherheit auch klug daran, die Ermittlungsbehörden genau ihren Job machen zu lassen und nicht hineinzusehen, mal abgesehen davon, dass es selbst da berechtigt Abwehrbemühungen der Staatsanwaltschaften und der Polizei gäbe, gerade, wenn solche Dinge so geheim geführt werden. – Herzlichen Dank für die nochmalige Diskussion!
